Personalakten sind eine recht moderne Erscheinung in der Geschichte der Bürokratie. Ihre Intention ist die Sammlung von einschlägigen Informationen zu den im Dienst beschäftigten Personen. Ziel ist der lückenlose Nachweis der Berechtigungen, Fähigkeiten und anderer Aspekte zur beschäftigten Person. Frühe Personalakten sind bereits aus dem 18. Jahrhundert bekannt, sind im Bereich der kirchlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein erst ab 1867 bekannt. Dies dürfte auf die Neuorganisation der kirchlichen Verwaltung in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein nach der Annexion 1866 durch Preußen zurückzuführen sein. Seither wurden die Personalakten der Pastoren und später auch der Pastorinnen von der Registratur der jeweiligen kirchlichen Oberbehörde geführt. Das waren von 1867 bis 1924 das Konsistorium der Ev.-Luth. Kirche der Provinz Schleswig-Holstein, von 1924 bis 1976 das Ev.-Luth. Landeskirchenamt der Landeskirche Schleswig-Holsteins und von 1977 bis 2012 das Nordelbischen Kirchenamt. In den Registraturen wurden die Personalakten kontinuierlich in einer gesonderten Personalaktenregistratur geführt. Das Ordnungskriterium war der erste Buchstabe des Nachnamens, ergänzt um eine fortlaufende Nummer, z.B. H 106. Die Registratur der drei Oberbehörden erfuhr keinen Bruch bei den Veränderungen 1924 und 1976, sondern wurde kontinuierlich fortgeführt. So wurden die Personalakten über die Zäsuren hinaus fortgeführt und die Akten fortgezählt.
Im Bestand befinden sich auch Akten zu Pfarrverwesern und -vikaren. Die Bezeichnung galt für Personen, die kein theologisches Studium absolviert hatten, aber aufgrund ihrer allgemeinen Vorbildung für eine theoretische und praktische Ausbildung zugelassen wurden. Nach erfolgreicher Prüfung konnten sie ordiniert und in eine Pfarrstelle mit allen Rechten wie den anderen Geistlichen eingewiesen werden. Lediglich bei der Besoldung waren sie schlechter gestellt. Mit dieser 1952 eingeführten Maßnahme versuchte die Landeskirche dem drohenden Pastorenmangel entgegenzuwirken. Oft wurden diese Pfarrverweser und -vikare zu Pastoren ernannt. Das Verfahren wurde ca. 1975 aufgegeben. |
a. Archivische Bearbeitung Erstmalig wurde der Bestand 1997/1998 geordnet und erschlossen. Seitdem wurde er laufend durch fast jährliche Abgaben ergänzt. Der Bestand wurde 2024-2025 von Ulrich Stenzel vollständig neu erschlossen, um zahlreiche Eingabefehler zu beheben und die Erschließungsangaben systematisch und gleichmäßig zu erheben. Eine Personalakte besteht i.d.R. aus folgenden Bestandteilen: Beihilfe, Versorgung, Ostpfarrerversorgung, Prüfungen, Disziplinarverfahren, Besoldung (statt Gehalt). Diese Aspekte werden meist in dieser Form aufgezählt. Umfasst eine Akte aber tatsächlich nur einen dieser Aspekte, wird der Begriff der 'Akte' gebraucht, um deutlich zu machen, dass in diesem Band nur dieser Aspekt auftaucht. Oft enthalten sind nur lose eingelegte Bögen (Pendelkarten (Gehaltsnachweise), Auszüge aus Visitationsberichten u.a.), die nicht in die Blattzählung einbezogen waren. Sie wurden bei der Anlage eines Folgebands meist transferiert. Daher werden diese bei der Bestimmung der Laufzeit nicht berücksichtigt. Die älteren Akten wurden mit der Fadenhefttechnik geheftet, bei der neue Vorgänge als neue Lagen hinten eingeheftet wurden. Das führte bald dazu, dass die Akten sehr dick wurden und die Blätter allmählich an der rechten Seite überstanden. Dadurch wurden die Blätter bei der Lagerung und beim Aktentransport schnell beschädigt. Die schwierige Handhabung führte in den 1950er Jahren dazu, dass der Umstieg auf die moderne Schnell- oder Lochheftung mit Lochung in die Wege geleitet wurde. 1960 wurde die Fadenheftung eingestellt. Spätetstens ab 1961 wurde nur noch die Lochheftung angewandt. Dadurch erklärt sich, dass viele Bände 1960 enden. Es kam aber auch vor, dass einzelne Bände nachträglich in der Registratur aufgelöst und in die Schnellheftung überführt wurden. Gelegentlich wurden einzelne Bände nachträglich in der Registratur aufgelöst und in die Schnellheftung überführt. Dieses Verfahren konnte mitunter zu Beschädigungen an den Rändern und damit auch zu Textverlusten führen, da die Blätter durchaus rigoros mit einer Schere abgeschnitten wurden. Eine Auflösung des Bandes wurde im Feld Bemerkungen notiert. Für Pastoren, deren Akten vernichtet sind, können die Pastorenwitwenakten als Ersatzüberlieferung herangezogen werden. Sie waren erstmalig 1992 von Gabriele Stüber als eigener Bestand verzeichnet worden (bislang 16.20.1 Pastorenwitwenakten (Nordelbien). Bei der Neuverzeichnung des vorliegenden Bestands ergaben sich zahlreiche Überschneidungen hinsichtlich der Akten zu Pastorenwitwen und -hinterbliebenen, so dass sinnvollerweise der Bestand 16.20.1 in den vorliegenden Bestand in die Klassifikationsgruppe 3 überführt und zugleich neu bearbeitet wurde.
Personalakten, deren Laufzeit nach 2012 (=Abgabe aus dem Landeskirchenamt der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland) endet, werden in den Bestand 21.03 bzw. 21.04 eingeordnet. Personalakten mit einer Laufzeit bis 1976, die wegen der Versorgung der Witwe und/oder der Kinder nach 1976 im Nordelbischen Kirchenamt geführt worden waren, wurden den Personalaktenbeständen der ursprünglichen Landeskirchen zugeordnet.
Lücken sind folgenden Gründen geschuldet: Kriegsverluste, Abgaben an andere Kirchenämter wegen Wechsel, versäumte Anbietungen.
b. Bestandsgeschichte Der Bestand umfasst die Akten der Pastorinnen und Pastoren der Landeskirche Schleswig-Holsteins und der Nordelbischen Kirche sowie der Kirchenbeamten und Angestellten. Die Anbietung von Akten von Angestellten wurde ab etwa 2000 betrieben. Im Zweiten Weltkrieg gingen viele Akten v.a. von emeritierten Pastoren verloren. Für Pastoren, deren Akten vernichtet sind, können die Pastorenwitwenakten als Ersatzüberlieferung herangezogen werden (16.20.1 Pastorenwitwenakten (Nordelbien). Das Nordelbische Kirchenamt übernahm nach der Fusion zur Nordelbischen Kirche zum 1.1.1977 die Personalakten der Landeskirchen und reihte sie in die Registratur ein, die eine nahtlose Fortführung der Registratur des Landeskirchenamts Schleswig-Holstein war. Darum wird die Registratur des Landeskirchenamts Schleswig-Holstein nicht als Vorprovenienz genannt, sondern stets nur die der anderen Landeskirchenbehörden, die im Nordelbischen Kirchenamt aufgegangen waren.
3. Hinweise auf andere Bestände
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 11.11.0, Mobilisierte Geistliche und deren Entnazifizierung (Schleswig-Holstein) LKANK, 12.10.3.0, Personalakten der Pastoren (Hamburg) LKANK, 13.11, Personalakten der Pastoren (Lübeck) LKANK, 14.10.0, Personalakten der Pastoren (Eutin) LKANK, 16.20.1, Pastorenwitwenakten (Nordelbien) LKANK, 21.03, Personalakten der Pastorinnen und Pastoren (Nordkirche) LKANK, 21.04, Personalakten der Angestellten sowie Beamtinnen und Beamten (Nordkirche) |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Kiel
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 16.20.0, Personalakten (Nordelbien), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 16.20.0, Nr. x.
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