a. Archivische Bearbeitung 1991 erfolgte die erste Erschließung durch Dr. Gabriele Stüber, 1996 eine Anschlusserschließung durch Michale Kirschke, 1999 eine weitere durch Ulrich Stenzel.
b. Bestandsgeschichte Der Bestand umfasst Akten aus der schleswig-holsteinischen Landeskirche und der Nordelbischen Kirche. Im Zweiten Weltkrieg wurde ein sehr großer Teil der Personalakten der schleswig-holsteinischen Landeskirche durch den Bombenkrieg vernichtet. Die Pastorenwitwenakten können teilweise als Ersatzüberlieferung für die verloren gegangenen Personalunterlagen der Ehemänner angesehen werden. Diese besondere Überlieferungslage, die die Schaffung von Ergänzungs- bzw. Ersatzdokumentation nötig macht, bedingte eine differenzierte Bewertung des Bestandes, die erstmals 1991 nach folgenden Kriterien erfolgte: 1. War die Personalakte des Ehemannes durch Kriegseinwirkung beschädigt oder überhaupt nicht mehr bzw. nur noch als Restakte vorhanden, wurde die Witwenakte als archivwürdig bewertet. 2. Enthielt die Witwenakte wesentliche Unterlagen über den Ehemann, wurde sie als archivwürdig bewertet. 3. In den Fällen, wo dies möglich und ohne erheblichen Zeitaufwand durchzuführen war, wurden Unterlagen des Ehemannes (insbesondere Personalbögen) aus der Witwenakte entnommen und den Personakten der Pastoren zugeführt bzw. in die Pastorenkartei eingearbeitet. Die Witwenakte wurde als nicht archivwürdig bewertet. 4. Die Witwenakten, auf die die unter 1. und 2. genannten Kriterien nicht zutrafen, wurden bis auf eine 5%ige Zufallsauswahl kassiert. Von den Versorgungsakten, die keine wesentlichen Unterlagen über die Ehemänner enthielten, sind bei der Bearbeitung 95 Prozent kassiert worden.
Von den 466 insgesamt zur Bewertung anstehenden Akten waren nach den oben genannten Kriterien 1 und 2 insgesamt 161 archivwürdig. Aus dem verbleibenden Restkorpus von 305 Archivguteinheiten wurden nach der Zufallsauswahl 15 Akten für archivwürdig befunden. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß der Bewertungsaufwand nur durch die besondere Überlieferungssituation bedingt und zu rechtfertigen ist.
Die Verzeichnung der Akten erfolgte alphabetisch. Der Enthält-Vermerk bzw. das Bemerkungsfeld geben über die jeweiligen Bewertungskriterien Auskunft. Häufig finden sich in den Witwenakten auch Personalbögen und andere wesentliche Unterlagen, die über dessen beruflichen Werdegang Auskunft zu geben vermögen. Dies deutet auf die im Kapitel Geschichte genannte Anlage der Witwenakte als Band 2 der Pastorenpersonalakte hin. Wegen der bis in die 1950er Jahre angewandten preußischen Fadenheftung lassen sich diese nicht herauslösen.
Nr. 2 ist nicht belegt. |