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    Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    1 Landeskirchen vor 2012
    10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012)
    11 Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins (1867-1976)
    12 Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate
    13 Ev.-Luth. Kirche in Lübeck (1895-1976)
    14 Ev.-Luth. Landeskirche Eutin (1921-1976)
    15 Pommersche Ev. Kirche (1945-2012)
    16 Nordelbische Ev.-Luth. Kirche (1977-2012)
    16.0 Verfassunggebende Organe
    16.00 Verfassunggebende Synode (Nordelbien)

    Vollansicht Bestand

    Archiv Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Signatur: 16.00
    Name: Verfassunggebende Synode (Nordelbien)
    Laufzeit: 1959 - 1976
    Geschichte: 1970 konnte nach jahrzehntelangen Verhandlungen die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche begründet werden. Dazu schlossen am 21.Mai 1970 fünf Landeskirchen den sogenannten Nordelbien-Vertrag :
    die Ev.-Luth. Landeskirche Eutin,
    die Ev.-Luth. Landeskirche im Hamburgischen Staate,
    die Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers (für Hamburg-Harburg),
    die Ev.-Luth. Landeskirche in Lübeck und
    die Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins.
    Mit dem Nordelbien-Vertrag zogen zum ersten Mal Landeskirchen Konsequenzen aus einem Relikt aus der Zeit des Summusepiskopats, der landesherrlichen Kirchenregierung. In landesherrlicher Zeit war der territoriale Zuschnitt der Kirchen nach den Grenzen des Staats ausgerichtet. Doch wurde diese Grenzziehung zunehmend hinderlich. Besonders in Hamburg entstanden Schwierigkeiten, weil das Gebiet des Stadtstaates nicht mit dem der Hamburgischen Landeskirche übereinstimmte. Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg war 1937 mit dem Groß-Hamburg-Gesetz entstanden. Die Kirchen hatten diesen Schritt aber nicht mit vollzogen. So war das Gebiet in mehrere kirchliche Zuständigkeiten aufgesplittert worden war. Im Kern bestand noch die Landeskirche Hamburg, die identisch mit der Stadt Hamburg vor 1937 war. Die weiteren Teile des Stadtgebiets gehörten kirchlich gesehen zu den Landeskirchen Hannover und Schleswig-Holstein. Außerdem gehörte der Kirchenkreis Cuxhaven zur Landeskirche Hamburg.
    Schließlich konnten die kleinen Landeskirchen die wachsenden finanzielle Lasten nicht mehr tragen. Nach dem Krieg erhielt die Diskussion zunächst mehr Schwung, ehe sie Ende der 1960er Jahre wieder steckenzubleiben drohte. Dies lag zum großen Teil an den Sorgen der beteiligten Landeskirchen, die Eigenständigkeit aufzugeben und in einer größeren Landeskirche nicht akzeptable Strukturen zu erhalten. Erst 1967 wies eine Zusammenkunft der Kirchenleitungen und Synodalpräsidenten den Weg aus der Misere. Eine noch zu konstituierende Synodalkommission, die von den Synoden der fünf Landeskirchen beschickt werden sollte, würde mit der Ausarbeitung von Richtlinien beauftragt werden .

    Mit der Einrichtung der Intersynodalen Nordelbischen Kirchenkommission (INK) gelang es, die Grundlage für eine konstruktive Verfassungsarbeit zu legen. Die INK legte einen Entwurf für einen Vertrag vor, der mit Richtlinien für die eigentliche Verfassungsarbeit ergänzt wurde. Dieser Entwurf wurde 1970 als Nordelbien-Vertrag Wirklichkeit. Er regelte detailliert das Procedere für die Bildung der Nordelbischen Kirche. Die Folge war ein Nebeneinander der fünf Landeskirchen, die vorerst weiterbestanden, und der Nordelbischen Kirche. Sie wurde bereits begründet, weil umfangreiche Vorarbeiten vor dem eigentlichen Zusammenschluss geleistet werden mußten.
    Mit dem Vertrag und seinem Anhang waren nur die Grundlagen für die künftige Kirchenorganisation geschaffen worden. Es fehlte noch die Ausarbeitung einer Verfassung. Zu diesem Zweck wurden in § 3 drei Organe für die NEK bestimmt:
    die Verfassunggebende Synode,
    die Synodalkommission und
    der Rat der Nordelbischen Kirche .

    Die Verfassunggebende Synode hatte gemäß § 5 des Nordelbien-Vertrags die Aufgabe, nach den von der Intersynodalen Nordelbischen Kirchenkommission (INK) formulierten Grund- und Leitsätzen die Verfassung für die NEK und das Einführungsgesetz auszuarbeiten und zu beschließen. Die Verfassunggebende Synode wurde von den Synoden der beteiligten Landeskirchen beschickt (§ 4 des Nordelbien-Vertrags).
    Die Synode trat schon am 19. September 1970 zu ihrer konstituierenden Sitzung in Rendsburg zusammen. Sie hielt am 12. Juni 1976 ihre 44. und letzte Sitzung ab, als Verfassung und Einführungsgesetz in der dritten Lesung angenommen wurden. Damit war die Arbeit der Verfassunggebenden Synode beendet. Mit Ablauf des 31. Dezember 1976 wurde die Verfassunggebende Synode aufgelöst.
    Die Arbeit wurde in hohem Maße von den Beratungen in den Ausschüssen geprägt. Von der Verfassung wurde die Bildung des Verfassungsausschusses verlangt (§ 7 Abs.2 des Nordelbienvertrags), die Bildung der übrigen Ausschüsse geschah nach der jeweiligen Notwendigkeit. Die Schwierigkeiten, die zwangsläufig bei der Zusammenführung von unterschiedlichen Traditionen entstehen, wurden vor allem in den Ausschüssen bewältigt. Die Bildung eines Ad-hoc-Ausschusses zeigt dies sehr deutlich (16.00 Nr.176 und 227).

    In den Rat der NEK wurden die Vertreter der Kirchenleitungen entsandt (§ 12 des Nordelbienvertrags). Die Synoden legten aber großen Wert auf die Einbindung in die laufenden Beratungen, so dass sie eine Verbindung zum Rat wünschten: die Synodalkommission (§ 13 des Nordelbienvertrags). Diese wurde von den Landessynoden beschickt, arbeitete aber für ganz Nordelbien. Dadurch aber entstanden mehrere Gremien einschließlich der Ausschüsse, so dass bestimmte Angelegenheiten gleichzeitig in verschiedenen Gremien beraten wurden.
    Am 1. Januar 1977 traten Verfassung und Einführungsgesetz in Kraft. Damit hatte das „Interregnum ein Ende.

    Mitglieder der Verfassunggebenden Synode der Nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche, geordnet nach Landeskirchen und alphabetischer Reihenfolge (19.9.1970 - 12.6.1976)

    Landeskirche Eutin
    Bielefeldt, Charlotte, Hausfrau
    Frömming, August, Konrektor
    Hamerich, Max, Landwirt
    Kartsen-Thiele, Wilhelm, Dr., Pastor
    Knoop, Egon, Rechtsanwalt und Notar
    Lävemann, Kurt, Fabrikant und Ing.
    Niejahr, Klaus, Pastor
    Paulsen, Hans Uwe, Dr., Präsident
    Pfeiffer, Max, Pastor
    Plate, Wilhelm, Landwirt
    Rahn, Ewald, Amtmann i.R.
    Rößler, Roland, Dr., Pastor
    Scharnweber, Richard, Pastor
    Waßmund, Kurt, Dr.med.

    Landeskirche Lübeck
    Braasch, Manfred, Amtmann
    Carus, Erich, Dr., Präses Direktor i.R.
    Dopp, Marianne, Jugendleiterin
    Gehrmann, Horst, Dr., Vorsitzender Richter am Landgericht
    Göbel, Werner, Oberkirchenrat
    Göldner, Horst, Präsident
    Goldammer, Klaus, Richter am Landgericht
    Gorgs, Hans Jürgen, Pastor
    Häner, Christian, Kaufmann
    Haseloff, Elisabeth, Dr., Pastorin
    Hesekiel, Martin, Pastor
    Jochims, Elisabeth
    Meyer, Christoph, Pastor
    Nörenberg, Helmut, Assessor
    Saltzwedel, Rolf, Dr., Oberstudienrat
    Schalke, Günther, Direktor
    Spahrbier, Claus, Diplom-Volkswirt
    Tietgen, H., Dr., Präsident des Landgerichts
    Timm, E., Dr., Landgerichtsdirektor i.R.
    Völsing, Werner, Stadtamtmann
    Webecke, Pastorin
    Witzel, Else

    Landeskirche Hamburg
    Boveland, Helmut, Angestellter
    Buschendorf, Ernest, Dr., Wissenschaftlicher Oberrat
    Dreßler, Herbert, Finanzgerichtsrat
    Haeckel, Helmut, Dr., Regierungsdirektor
    Harm, Wolf, Dr., Notar
    Heine, Ulrich, Oberkirchenrat
    Hunzinger, Claus Hunno, Prof.Dr.
    Karsten, Christian, Dr., Regierungsrat
    Krohn, Erwin, Verwaltungsrat i.R.
    Leverkus, Erich C., Dr., Bankier
    Malsch, Carl, Senior
    Mestern, Hans, Präsident
    Müller, Agmar, Dipl. Physiker
    Müssig, Gert, Diakon
    Platen, Heinrich von, Finanzgerichtsdirektor
    Pioch, Reinhard, Pastor
    Pörksen, Martin, D.Dr., Pastor em.
    Rötting, Detlef, Oberkirchenrat
    Sick, W., Dr., Ärztl. Direktor i.R.
    Schüßler, Hanna, Leiterin des Ev.Frauenwerks
    Wenn, Hans Jürgen, Propst
    Ziegenrücker, Joachim, Pastor und Direktor

    Landeskirche Hannover
    Blum, Anke, Notarin
    Bruhn, Axel, Rechtsanwalt
    Buhlert, Hans, Syndikus
    Göhring, Johannes, Rechtsanwalt
    Groothoff, Hans-Herbert, Dr., Senatsdirektor
    Hagemann, Friedrich, Pastor em.
    Heidkämper, Reinhard, Oberlandesgerichtsrat
    Hennicke, Helmut, Pastor
    Krause, Rudolf, Regierungsamtsmann
    Krömer, Eckart, Dr., Syndikus
    Lindemann, Gotthelf, Vizepräsident a.D.
    Meusch, Hans Heinrich, Verwaltungsdirektor
    Meyer, August, Bundesbahnamtmann i.R.
    Schäfer, Max Joachim, Bau Ingenieur
    Stein, W., Superintendent
    Teske, Klaus, Sozialsekretär
    Wichmann, Hartmut, Pastor
    Woblow, Hermann, Verwaltungsoberinspektor a.D.

    Landeskirche Schleswig-Holstein
    Aldag, Heinrich, Dr., Rechtsanwalt
    Bachmann, Hans-Peter, Amtsgerichtsrat
    Bauer, Wolfgang, Oberstaatsanwalt
    Birkner, Hans Joachim, Prof.Dr.
    Brockmann-Schmidt, Elisabeth, Vikarin
    Brodersen, Hans, Oberstudienrat i.R.
    Campenhausen, Otto, Frhr. v., Amtsgerichtsrat
    Dellbrügge, Gretel, Gemeindehelferin
    Diederichsen, Johannes, Propst
    Dräger, Hans Rolf, Präsident und Rektor
    Ehlers, Kurt, Dr., Rechtsanwalt
    Epha, Oskar, Dr., Präsident i.R.
    Floerke, Peter Paul, Ltd. Regierungsdirektor
    Foertsch, Joachim, Oberstudienrat
    Glässing, Kurt, Dr., Direktor
    Globig, Lothar, Lehrer
    Grell, Wolfgang, Pastor
    Grosch, Annemarie, Pastorin
    Harder, Rolf, Pastor
    Harmsen, Heinz, Dr., Rechtsanwalt
    Hoerschelmann, Paul Gerhard, Pastor
    Illert, Barbara, Hausfrau
    Klinkisch, Paul, Kaufmann
    Kötschau, Otto, Dr., Rechtsanwalt
    Lange, Otto, Dr., Rechtsanwalt und Notar
    Ledebur, Gisela Freiin v., Realschuloberlehrerin
    Lyko, Dieter, Dr., Akademiedirektor und Pastor
    Mann, Ulrich, Dr., Ministerialrat
    Matthiessen, Wilhelm, Dr., Senatspräsident i.R.
    Mondry, Rudi, Pastor
    Muus, Hans Peter, Oberlandeskirchenrat
    Pareigis, Walter, Propst
    Petersen, Harald
    Ranft, Dietrich, Staatsrat
    Rogge, Hermann, Architekt
    Rothacker, Ernst, Pastor
    Rothe, Wilhelm, Pastor
    Seehase, Wilhelm, Diakon
    Seybold, W., Ltd. Regierungsdirektor
    Schücking, Staatssekretär i.R.
    Schurbohm, Friedrich, Direktor
    Schwencke, Olaf, Dr., Studienleiter
    Schwennen, Willi, Propst
    Steenbock, Helmut, Propst
    Thomsen, Gerhard, Propst
    Waldersee, Klaus Graf von, Landwirt
    Wulf, Hans Walter, Propst
    Zollenkopf, Hans Georg, Oberregierungsrat

    Mit beratender Stimme:
    Bruhn, Georg, Altbauer Nordschleswigsche Gemeinde
    Thomsen, Klaus, Pastor Nordschleswigsche Gemeinde
    Steffen, Uwe, Domprobst Landeskirche Mecklenburgs
    Bestandsgeschichte: a. Archivische Bearbeitung
    Nach Abschluss der Verhandlungen und der Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt die Unterlagen zu den Beratungen zusammengestellt.
    1996 bis 1998 hatten Marion Hartwig und Ulrich Stenzel das Archivgut neu geordnet und erschlossen. Dabei wurden für die Bände 1-66 die Archivnummern 1-66 vergeben, um die Verweise des Schlagwortkatalogs (LKANK, 16.00.01) beizubehalten. Ein wesentliches Problem stellten fremde Schriftgutkörper dar: die Hauptgruppen 3 Synodalkommission und 4 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (INK) dar.
    Die INK (16.02) war zeitlich der Verfassunggebenden Synode vorgeschaltet. Ein Teil der Unterlagen wurden für die Bearbeitung durch Markus Göldner einbezogen und in 16.00 eingegliedert. Eine Überführung bzw. Ausgliederung nach 16.02 war nicht sinnvoll, weil die Schlagwortkartei auch auf diese Bände rekurriert . Ebenso wurden Unterlagen der Synodalkommission in die erste Verzeichnungsarbeiten einbezogen, die eigentlich als eigener Bestand auszugliedern wäre. Dabei ist unklar, ob diese Unterlagen eher nachrichtlich zur Verfassunggebenden Synode gelangten oder eher als Sammlungsgut nachträglich zum Bestand genommen wurden.

    Eingearbeitet wurden auch Akten aus anderen Beständen, namentlich aus der Landeskirche Hamburg. Hier sind besonders die Akten vom Präsidenten der Verfassunggebenden Synode, Hans Adrian Mestern, hervorzuheben. Die Eingliederung von Akten aus anderen Beständen diente dem Ziel, die Arbeit der Verfassunggebenden Synode möglichst vollständig abzubilden. Folge war eine Doppelung von Unterlagen, insbesondere bei Sitzungsunterlagen. Eine Kassation wäre nur bei Einzelblattvergleich zu verantworten gewesen, die einen zu hohen Aufwand erfordert hätte. Die Doppelungen werden daher bei der Wichtigkeit des Bestandes in Kauf genommen.

    2023 wurde der Bestand von Ulrich Stenzel revidiert.
    Die Archivalien in den Hauptgruppen 3 Synodalkommission und 4 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission sind teilweise aus anderen Provenienzen übernommen, teilweise direkt in der Geschäftsstelle der Verfassunggebenden Synode entstanden. Es wurde dennoch auch 2023 auf einen Abgleich mit dem Ziel der Nachkassation verzichtet, da der Umfang nicht wesentlich geringer geworden wäre und nicht immer deutlich war, ob eigenständiges Material enthaöten war.
    Die Klassifikation wurde reduziert, da sie zu stark gegliedert war.

    b. Bestandsgeschichte
    Nach Abschluss der Verhandlungen und der Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt die Unterlagen zu den Beratungen zusammengestellt. Mithin stellen besonders die ersten Bände keine echte Provenienz dar, sondern sind eine nachträgliche Bildung. Es gab verschiedene Provenienzen, da die Unterlagen von verschiedenen Bearbeitern kamen, die zuvor bei den jeweiligen Landeskirchen gearbeitet hatten. Ziel war es, die spätere Auslegung der nordelbischen Verfassung zu unterstützen. Die Aktenstücke wurden gelumbeckt und zu einem Teil durchnummeriert.
    Der Bestand wurde vermutlich im Zusammenhang mit Abgaben der Provenienz "Rat der Nordelbischen Kirche" übernommen.
    1984 bis 1987 hatte Markus Göldner die Bände 1 - 66 über einen Schlagwortkatalog nach Artikeln erschlossen, so daß die Beratungen zu den einzelnen Artikeln verfolgt werden können. Der Schlagwortkatalog (16.00 Nr. 217) wurde 1998 in eine EDV-Form umgesetzt, die als Unterbestand 16.00.01, Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche vorliegt. Eine Auswertung nach den beteiligten Personen wäre zu aufwendig gewesen. Es sei hier auf die in verschiedenen Akten vorhandenen Mitgliederlisten zu der Synode und zu den Ausschüssen hingewiesen.

    Bei der Zusammensetzung des Schriftgutkörpers ist zu berücksichtigen, daß die Einheiten zum Teil erst nachträglich gebildet wurden. Insoweit handelt es sich um einen unechten Bestand, der zwar den Verlauf der Beratungen widerspiegelt, aber nicht den Geschäftsgang. Daher orientiert sich die Klassifikation an einem rekonstruierten Aktenplan. Unklar blieb, zu welchem Zeitpunkt der Aktenplan geschaffen wurde, da er erkennbar erst nachträglich angewendet wurde. Die Schriftstücke tragen keine Aktenzeichen. Offenbar erfolgte erst nach der Bindung einiger Bände die Kennzeichnung. Dabei unterlief dem Bearbeiter das Missverständnis, daß er stets die Abkürzung 'Nr.' hinzusetzte, also z.B. 'Nr. 15951'. Diese Aktenzeichen wurden vollständig unter der Rubrik 'Alte Aktenzeichen' übernommen, weil der Bestand bereits benutzt und vermutlich auf diese Bezug genommen wurde.
    Der rekonstruierte Aktenplan ist im gedruckten Findbuch zum Bestand nachgewiesen und kann beim Landeskirchlichen Archiv angefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Aufbau des rekonstruierten Aktenplans logische Brüche aufweist. Daher wurde die Klassifikation nicht durchweg an ihn angelehnt. Andererseits wurden auch Untergruppen beibehalten, die nur eine Nummer aufweisen, um den Aufbau des Aktenplans nicht völlig zu durchbrechen. So ist die Hauptgruppe 1 nahezu komplett ein Spiegelbild der Aktengruppe 159, während die Hauptgruppen 2 bis 6 verselbständigt wurden.
    Ebenso sind etliche Schriftstücke als Vorprovenienzen aufzufassen, da sie weit vor 1970 entstanden sind. Unklar blieb auch bei diesen Stücken, ob sie während der Beratungen Eingang in die Akten fanden oder erst bei der Erstellung der Bände. Die Nummern 256 bis 261 sind eine Auswahl aus umfangreichen Ordnern, bei denen eine Teilkassation wegen Doppelüberlieferung sinnvoll vorzunehmen war.

    c. Rekonstruierter Aktenplan der Verfassunggebenden Synode

    15. Nordelbische und andere Landeskirchen
    152 Rat der NEK
    1521 Kooperationsgruppe Rat
    1522 Neuordnung im Hamburger Raum (Rat)

    153 Synodalkommission

    154 EKD

    159 Verfassunggebende Synode
    1591 Korrespondenz
    15910 Korrespondenz Geschäftsstelle
    15911 Korrespondenz wissenschaftlicher Mitarbeiter
    15912 Korrespondenz Präsidenten
    15913 Korrespondenz OKR Schmidt

    1592 Rundschreiben/Vorlagen
    15921 Rundschreiben S
    159211 Rundschreiben
    15922 Rundschreiben/Drucksachen V
    15923 Drucksachen

    1593 Tagungen
    15931 Tagungen/Sitzungsunterlagen
    15932 Original-Niederschriften
    15933 Wortprotokolle
    15934 Mitgliederlisten

    1594 Präsidium

    1595 Verfassungsarbeit
    15951 Verfassungsausschuß allgemein; u.a. Finanzverwaltung (darunter auch Haushaltspläne, Jahresrechnun¬gen, HÜL, Rechnungsprüfung), Stellung der KG/KKR
    159510 Ausschüsse Nominierung
    159511 Ausschüsse Wahlprüfung
    159512 Ausschüsse Geschäftsordnung
    159513 Ausschußvorsitz
    159514 Ausschüsse für Eingaben
    1595141 Eingaben
    159515 Ausschüsse für Vermittlung
    159516 Vermerke, Gutachten

    15952 Ausschüsse für Dienste und Werke
    15953 Ausschüsse für Verwaltungsstruktur
    15954 Ausschüsse für Bekenntnisfragen
    15955 Ausschüsse für Beirat und Kammer
    15956 Ausschüsse Leitungsorgane
    15957 Ausschüsse für Leitungsgremien
    15958 Ausschüsse für Finanzwesen
    15959 Ausschüsse Koordinierung Gemeinde, Nominierung, Wahlprüfung, Ausschußvorsitz, Dienstrecht, ad-hoc- Redaktion Art. 31, 104-105 (vgl. auch 15910-13)

    1596 Landeskirchen der beteiligten Landeskirchen
    15961 Synoden zum NEK-Tag/Protokolle der Landessynoden
    15962 Verfassungen der Landeskirchen und Geschäftsordnungen der Synoden
    15963 Gesetzes- und Verordnungsblätter [weitgehend kassiert]

    1597 Gesetzliche Grundlagen

    1598 Geschäftsstelle der Verfassunggebenden Synode
    15980 Geschäftsstelle - allgemein
    15981 Inventar, Büromaterial
    15982 Reisekosten-Abrechnung [weitgehend kassiert]
    15983 Buchungsbelege [nicht gefunden]
    15984 Bankbelege [nicht gefunden]
    15985 Kassenbelege [nicht gefunden]
    15986 NEK-Finanzen [nicht gefunden]

    1599 Materialdienst
    15991 Materialdienst Heft 1 -
    15992 Materialdienst Sammlung - aufgegliedert
    159930 Bücher und Zeitschriften
    159931 Bücher und Zeitschriften - akid
    159932 Bücher und Zeitschriften - epd
    15993 Bücher und Zeitschriften - Informationsdienst Hauptvorstand
    159334 Nordelbischer Nachrichtenspiegel
    159935 Bücher und Zeitschriften

    1600 Veröffentlichung der Verfassung und des Einführungsgesetzes
    16001 Eingaben zum Verfassungsentwurf
    16002 Anträge zur 1.Lesung

    1601 Auslieferung der Verfassung und des Einführungs¬gesetzes
    1603 Öffentlichkeitsarbeit


    3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben

    a. Hinweise auf andere Bestände
    LKANK, 16.00.01, Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche
    LKANK, 16.01, Rat der Nordelbischen Kirche (Nordelbien)
    LKANK, 16.02, Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien)

    b. Literaturangaben
    Blaschke, Klaus: Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche. Eine Einleitung. In: Blaschke, Klaus (Hrsg.): Das Verfassungsrecht der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Sonderausgabe anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Kiel 2002, S. 7-24.
    Lange, Hartmut, Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche. Vorgeschichte und rechtliche Gliederungsprobleme. Kiel (Univ., Diss.), 1972.
    Stenzel, Ulrich: Wie die Verfassung der Nordelbischen Kirche entstand. Materialien im NEK-Archiv helfen bei der Auslegung der Verfassung. In: Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 34 (2006), S.19 - 26.
    Archiv: Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Verweis: 16.00.01 Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche
    Verweis: 16.01 Rat der Nordelbischen Kirche (Nordelbien)
    Verweis: 16.02 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien)
    16.00.01 Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche
    16.01 Rat der Nordelbischen Kirche (Nordelbien)
    16.02 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien)
    16.1 Kirchliche Organe
    16.2 Landeskirchliche Verwaltung
    2 Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) (seit 2012)
    3 Dienste und Werke
    4 Vereine und nichtlandeskirchliche Stellen
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    6 Sammlungen
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