1970 konnte nach jahrzehntelangen Verhandlungen die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche begründet werden. Dazu schlossen am 21.Mai 1970 fünf Landeskirchen den sogenannten Nordelbien-Vertrag : die Ev.-Luth. Landeskirche Eutin, die Ev.-Luth. Landeskirche im Hamburgischen Staate, die Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers (für Hamburg-Harburg), die Ev.-Luth. Landeskirche in Lübeck und die Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins. Mit dem Nordelbien-Vertrag zogen zum ersten Mal Landeskirchen Konsequenzen aus einem Relikt aus der Zeit des Summusepiskopats, der landesherrlichen Kirchenregierung. In landesherrlicher Zeit war der territoriale Zuschnitt der Kirchen nach den Grenzen des Staats ausgerichtet. Doch wurde diese Grenzziehung zunehmend hinderlich. Besonders in Hamburg entstanden Schwierigkeiten, weil das Gebiet des Stadtstaates nicht mit dem der Hamburgischen Landeskirche übereinstimmte. Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg war 1937 mit dem Groß-Hamburg-Gesetz entstanden. Die Kirchen hatten diesen Schritt aber nicht mit vollzogen. So war das Gebiet in mehrere kirchliche Zuständigkeiten aufgesplittert worden war. Im Kern bestand noch die Landeskirche Hamburg, die identisch mit der Stadt Hamburg vor 1937 war. Die weiteren Teile des Stadtgebiets gehörten kirchlich gesehen zu den Landeskirchen Hannover und Schleswig-Holstein. Außerdem gehörte der Kirchenkreis Cuxhaven zur Landeskirche Hamburg. Schließlich konnten die kleinen Landeskirchen die wachsenden finanzielle Lasten nicht mehr tragen. Nach dem Krieg erhielt die Diskussion zunächst mehr Schwung, ehe sie Ende der 1960er Jahre wieder steckenzubleiben drohte. Dies lag zum großen Teil an den Sorgen der beteiligten Landeskirchen, die Eigenständigkeit aufzugeben und in einer größeren Landeskirche nicht akzeptable Strukturen zu erhalten. Erst 1967 wies eine Zusammenkunft der Kirchenleitungen und Synodalpräsidenten den Weg aus der Misere. Eine noch zu konstituierende Synodalkommission, die von den Synoden der fünf Landeskirchen beschickt werden sollte, würde mit der Ausarbeitung von Richtlinien beauftragt werden .
Mit der Einrichtung der Intersynodalen Nordelbischen Kirchenkommission (INK) gelang es, die Grundlage für eine konstruktive Verfassungsarbeit zu legen. Die INK legte einen Entwurf für einen Vertrag vor, der mit Richtlinien für die eigentliche Verfassungsarbeit ergänzt wurde. Dieser Entwurf wurde 1970 als Nordelbien-Vertrag Wirklichkeit. Er regelte detailliert das Procedere für die Bildung der Nordelbischen Kirche. Die Folge war ein Nebeneinander der fünf Landeskirchen, die vorerst weiterbestanden, und der Nordelbischen Kirche. Sie wurde bereits begründet, weil umfangreiche Vorarbeiten vor dem eigentlichen Zusammenschluss geleistet werden mußten. Mit dem Vertrag und seinem Anhang waren nur die Grundlagen für die künftige Kirchenorganisation geschaffen worden. Es fehlte noch die Ausarbeitung einer Verfassung. Zu diesem Zweck wurden in § 3 drei Organe für die NEK bestimmt: die Verfassunggebende Synode, die Synodalkommission und der Rat der Nordelbischen Kirche .
Die Verfassunggebende Synode hatte gemäß § 5 des Nordelbien-Vertrags die Aufgabe, nach den von der Intersynodalen Nordelbischen Kirchenkommission (INK) formulierten Grund- und Leitsätzen die Verfassung für die NEK und das Einführungsgesetz auszuarbeiten und zu beschließen. Die Verfassunggebende Synode wurde von den Synoden der beteiligten Landeskirchen beschickt (§ 4 des Nordelbien-Vertrags). Die Synode trat schon am 19. September 1970 zu ihrer konstituierenden Sitzung in Rendsburg zusammen. Sie hielt am 12. Juni 1976 ihre 44. und letzte Sitzung ab, als Verfassung und Einführungsgesetz in der dritten Lesung angenommen wurden. Damit war die Arbeit der Verfassunggebenden Synode beendet. Mit Ablauf des 31. Dezember 1976 wurde die Verfassunggebende Synode aufgelöst. Die Arbeit wurde in hohem Maße von den Beratungen in den Ausschüssen geprägt. Von der Verfassung wurde die Bildung des Verfassungsausschusses verlangt (§ 7 Abs.2 des Nordelbienvertrags), die Bildung der übrigen Ausschüsse geschah nach der jeweiligen Notwendigkeit. Die Schwierigkeiten, die zwangsläufig bei der Zusammenführung von unterschiedlichen Traditionen entstehen, wurden vor allem in den Ausschüssen bewältigt. Die Bildung eines Ad-hoc-Ausschusses zeigt dies sehr deutlich (16.00 Nr.176 und 227). In den Rat der NEK wurden die Vertreter der Kirchenleitungen entsandt (§ 12 des Nordelbienvertrags). Die Synoden legten aber großen Wert auf die Einbindung in die laufenden Beratungen, so dass sie eine Verbindung zum Rat wünschten: die Synodalkommission (§ 13 des Nordelbienvertrags). Diese wurde von den Landessynoden beschickt, arbeitete aber für ganz Nordelbien. Dadurch aber entstanden mehrere Gremien einschließlich der Ausschüsse, so dass bestimmte Angelegenheiten gleichzeitig in verschiedenen Gremien beraten wurden. Am 1. Januar 1977 traten Verfassung und Einführungsgesetz in Kraft. Damit hatte das „Interregnum ein Ende.
Mitglieder der Verfassunggebenden Synode der Nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche, geordnet nach Landeskirchen und alphabetischer Reihenfolge (19.9.1970 - 12.6.1976)
Landeskirche Eutin Bielefeldt, Charlotte, Hausfrau Frömming, August, Konrektor Hamerich, Max, Landwirt Kartsen-Thiele, Wilhelm, Dr., Pastor Knoop, Egon, Rechtsanwalt und Notar Lävemann, Kurt, Fabrikant und Ing. Niejahr, Klaus, Pastor Paulsen, Hans Uwe, Dr., Präsident Pfeiffer, Max, Pastor Plate, Wilhelm, Landwirt Rahn, Ewald, Amtmann i.R. Rößler, Roland, Dr., Pastor Scharnweber, Richard, Pastor Waßmund, Kurt, Dr.med.
Landeskirche Lübeck Braasch, Manfred, Amtmann Carus, Erich, Dr., Präses Direktor i.R. Dopp, Marianne, Jugendleiterin Gehrmann, Horst, Dr., Vorsitzender Richter am Landgericht Göbel, Werner, Oberkirchenrat Göldner, Horst, Präsident Goldammer, Klaus, Richter am Landgericht Gorgs, Hans Jürgen, Pastor Häner, Christian, Kaufmann Haseloff, Elisabeth, Dr., Pastorin Hesekiel, Martin, Pastor Jochims, Elisabeth Meyer, Christoph, Pastor Nörenberg, Helmut, Assessor Saltzwedel, Rolf, Dr., Oberstudienrat Schalke, Günther, Direktor Spahrbier, Claus, Diplom-Volkswirt Tietgen, H., Dr., Präsident des Landgerichts Timm, E., Dr., Landgerichtsdirektor i.R. Völsing, Werner, Stadtamtmann Webecke, Pastorin Witzel, Else
Landeskirche Hamburg Boveland, Helmut, Angestellter Buschendorf, Ernest, Dr., Wissenschaftlicher Oberrat Dreßler, Herbert, Finanzgerichtsrat Haeckel, Helmut, Dr., Regierungsdirektor Harm, Wolf, Dr., Notar Heine, Ulrich, Oberkirchenrat Hunzinger, Claus Hunno, Prof.Dr. Karsten, Christian, Dr., Regierungsrat Krohn, Erwin, Verwaltungsrat i.R. Leverkus, Erich C., Dr., Bankier Malsch, Carl, Senior Mestern, Hans, Präsident Müller, Agmar, Dipl. Physiker Müssig, Gert, Diakon Platen, Heinrich von, Finanzgerichtsdirektor Pioch, Reinhard, Pastor Pörksen, Martin, D.Dr., Pastor em. Rötting, Detlef, Oberkirchenrat Sick, W., Dr., Ärztl. Direktor i.R. Schüßler, Hanna, Leiterin des Ev.Frauenwerks Wenn, Hans Jürgen, Propst Ziegenrücker, Joachim, Pastor und Direktor
Landeskirche Hannover Blum, Anke, Notarin Bruhn, Axel, Rechtsanwalt Buhlert, Hans, Syndikus Göhring, Johannes, Rechtsanwalt Groothoff, Hans-Herbert, Dr., Senatsdirektor Hagemann, Friedrich, Pastor em. Heidkämper, Reinhard, Oberlandesgerichtsrat Hennicke, Helmut, Pastor Krause, Rudolf, Regierungsamtsmann Krömer, Eckart, Dr., Syndikus Lindemann, Gotthelf, Vizepräsident a.D. Meusch, Hans Heinrich, Verwaltungsdirektor Meyer, August, Bundesbahnamtmann i.R. Schäfer, Max Joachim, Bau Ingenieur Stein, W., Superintendent Teske, Klaus, Sozialsekretär Wichmann, Hartmut, Pastor Woblow, Hermann, Verwaltungsoberinspektor a.D.
Landeskirche Schleswig-Holstein Aldag, Heinrich, Dr., Rechtsanwalt Bachmann, Hans-Peter, Amtsgerichtsrat Bauer, Wolfgang, Oberstaatsanwalt Birkner, Hans Joachim, Prof.Dr. Brockmann-Schmidt, Elisabeth, Vikarin Brodersen, Hans, Oberstudienrat i.R. Campenhausen, Otto, Frhr. v., Amtsgerichtsrat Dellbrügge, Gretel, Gemeindehelferin Diederichsen, Johannes, Propst Dräger, Hans Rolf, Präsident und Rektor Ehlers, Kurt, Dr., Rechtsanwalt Epha, Oskar, Dr., Präsident i.R. Floerke, Peter Paul, Ltd. Regierungsdirektor Foertsch, Joachim, Oberstudienrat Glässing, Kurt, Dr., Direktor Globig, Lothar, Lehrer Grell, Wolfgang, Pastor Grosch, Annemarie, Pastorin Harder, Rolf, Pastor Harmsen, Heinz, Dr., Rechtsanwalt Hoerschelmann, Paul Gerhard, Pastor Illert, Barbara, Hausfrau Klinkisch, Paul, Kaufmann Kötschau, Otto, Dr., Rechtsanwalt Lange, Otto, Dr., Rechtsanwalt und Notar Ledebur, Gisela Freiin v., Realschuloberlehrerin Lyko, Dieter, Dr., Akademiedirektor und Pastor Mann, Ulrich, Dr., Ministerialrat Matthiessen, Wilhelm, Dr., Senatspräsident i.R. Mondry, Rudi, Pastor Muus, Hans Peter, Oberlandeskirchenrat Pareigis, Walter, Propst Petersen, Harald Ranft, Dietrich, Staatsrat Rogge, Hermann, Architekt Rothacker, Ernst, Pastor Rothe, Wilhelm, Pastor Seehase, Wilhelm, Diakon Seybold, W., Ltd. Regierungsdirektor Schücking, Staatssekretär i.R. Schurbohm, Friedrich, Direktor Schwencke, Olaf, Dr., Studienleiter Schwennen, Willi, Propst Steenbock, Helmut, Propst Thomsen, Gerhard, Propst Waldersee, Klaus Graf von, Landwirt Wulf, Hans Walter, Propst Zollenkopf, Hans Georg, Oberregierungsrat
Mit beratender Stimme: Bruhn, Georg, Altbauer Nordschleswigsche Gemeinde Thomsen, Klaus, Pastor Nordschleswigsche Gemeinde Steffen, Uwe, Domprobst Landeskirche Mecklenburgs |
a. Archivische Bearbeitung Nach Abschluss der Verhandlungen und der Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt die Unterlagen zu den Beratungen zusammengestellt. 1996 bis 1998 hatten Marion Hartwig und Ulrich Stenzel das Archivgut neu geordnet und erschlossen. Dabei wurden für die Bände 1-66 die Archivnummern 1-66 vergeben, um die Verweise des Schlagwortkatalogs (LKANK, 16.00.01) beizubehalten. Ein wesentliches Problem stellten fremde Schriftgutkörper dar: die Hauptgruppen 3 Synodalkommission und 4 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (INK) dar. Die INK (16.02) war zeitlich der Verfassunggebenden Synode vorgeschaltet. Ein Teil der Unterlagen wurden für die Bearbeitung durch Markus Göldner einbezogen und in 16.00 eingegliedert. Eine Überführung bzw. Ausgliederung nach 16.02 war nicht sinnvoll, weil die Schlagwortkartei auch auf diese Bände rekurriert . Ebenso wurden Unterlagen der Synodalkommission in die erste Verzeichnungsarbeiten einbezogen, die eigentlich als eigener Bestand auszugliedern wäre. Dabei ist unklar, ob diese Unterlagen eher nachrichtlich zur Verfassunggebenden Synode gelangten oder eher als Sammlungsgut nachträglich zum Bestand genommen wurden.
Eingearbeitet wurden auch Akten aus anderen Beständen, namentlich aus der Landeskirche Hamburg. Hier sind besonders die Akten vom Präsidenten der Verfassunggebenden Synode, Hans Adrian Mestern, hervorzuheben. Die Eingliederung von Akten aus anderen Beständen diente dem Ziel, die Arbeit der Verfassunggebenden Synode möglichst vollständig abzubilden. Folge war eine Doppelung von Unterlagen, insbesondere bei Sitzungsunterlagen. Eine Kassation wäre nur bei Einzelblattvergleich zu verantworten gewesen, die einen zu hohen Aufwand erfordert hätte. Die Doppelungen werden daher bei der Wichtigkeit des Bestandes in Kauf genommen.
2023 wurde der Bestand von Ulrich Stenzel revidiert. Die Archivalien in den Hauptgruppen 3 Synodalkommission und 4 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission sind teilweise aus anderen Provenienzen übernommen, teilweise direkt in der Geschäftsstelle der Verfassunggebenden Synode entstanden. Es wurde dennoch auch 2023 auf einen Abgleich mit dem Ziel der Nachkassation verzichtet, da der Umfang nicht wesentlich geringer geworden wäre und nicht immer deutlich war, ob eigenständiges Material enthaöten war. Die Klassifikation wurde reduziert, da sie zu stark gegliedert war.
b. Bestandsgeschichte Nach Abschluss der Verhandlungen und der Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt die Unterlagen zu den Beratungen zusammengestellt. Mithin stellen besonders die ersten Bände keine echte Provenienz dar, sondern sind eine nachträgliche Bildung. Es gab verschiedene Provenienzen, da die Unterlagen von verschiedenen Bearbeitern kamen, die zuvor bei den jeweiligen Landeskirchen gearbeitet hatten. Ziel war es, die spätere Auslegung der nordelbischen Verfassung zu unterstützen. Die Aktenstücke wurden gelumbeckt und zu einem Teil durchnummeriert. Der Bestand wurde vermutlich im Zusammenhang mit Abgaben der Provenienz "Rat der Nordelbischen Kirche" übernommen. 1984 bis 1987 hatte Markus Göldner die Bände 1 - 66 über einen Schlagwortkatalog nach Artikeln erschlossen, so daß die Beratungen zu den einzelnen Artikeln verfolgt werden können. Der Schlagwortkatalog (16.00 Nr. 217) wurde 1998 in eine EDV-Form umgesetzt, die als Unterbestand 16.00.01, Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche vorliegt. Eine Auswertung nach den beteiligten Personen wäre zu aufwendig gewesen. Es sei hier auf die in verschiedenen Akten vorhandenen Mitgliederlisten zu der Synode und zu den Ausschüssen hingewiesen.
Bei der Zusammensetzung des Schriftgutkörpers ist zu berücksichtigen, daß die Einheiten zum Teil erst nachträglich gebildet wurden. Insoweit handelt es sich um einen unechten Bestand, der zwar den Verlauf der Beratungen widerspiegelt, aber nicht den Geschäftsgang. Daher orientiert sich die Klassifikation an einem rekonstruierten Aktenplan. Unklar blieb, zu welchem Zeitpunkt der Aktenplan geschaffen wurde, da er erkennbar erst nachträglich angewendet wurde. Die Schriftstücke tragen keine Aktenzeichen. Offenbar erfolgte erst nach der Bindung einiger Bände die Kennzeichnung. Dabei unterlief dem Bearbeiter das Missverständnis, daß er stets die Abkürzung 'Nr.' hinzusetzte, also z.B. 'Nr. 15951'. Diese Aktenzeichen wurden vollständig unter der Rubrik 'Alte Aktenzeichen' übernommen, weil der Bestand bereits benutzt und vermutlich auf diese Bezug genommen wurde. Der rekonstruierte Aktenplan ist im gedruckten Findbuch zum Bestand nachgewiesen und kann beim Landeskirchlichen Archiv angefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Aufbau des rekonstruierten Aktenplans logische Brüche aufweist. Daher wurde die Klassifikation nicht durchweg an ihn angelehnt. Andererseits wurden auch Untergruppen beibehalten, die nur eine Nummer aufweisen, um den Aufbau des Aktenplans nicht völlig zu durchbrechen. So ist die Hauptgruppe 1 nahezu komplett ein Spiegelbild der Aktengruppe 159, während die Hauptgruppen 2 bis 6 verselbständigt wurden. Ebenso sind etliche Schriftstücke als Vorprovenienzen aufzufassen, da sie weit vor 1970 entstanden sind. Unklar blieb auch bei diesen Stücken, ob sie während der Beratungen Eingang in die Akten fanden oder erst bei der Erstellung der Bände. Die Nummern 256 bis 261 sind eine Auswahl aus umfangreichen Ordnern, bei denen eine Teilkassation wegen Doppelüberlieferung sinnvoll vorzunehmen war.
c. Rekonstruierter Aktenplan der Verfassunggebenden Synode
15. Nordelbische und andere Landeskirchen 152 Rat der NEK 1521 Kooperationsgruppe Rat 1522 Neuordnung im Hamburger Raum (Rat)
153 Synodalkommission
154 EKD
159 Verfassunggebende Synode 1591 Korrespondenz 15910 Korrespondenz Geschäftsstelle 15911 Korrespondenz wissenschaftlicher Mitarbeiter 15912 Korrespondenz Präsidenten 15913 Korrespondenz OKR Schmidt
1592 Rundschreiben/Vorlagen 15921 Rundschreiben S 159211 Rundschreiben 15922 Rundschreiben/Drucksachen V 15923 Drucksachen
1593 Tagungen 15931 Tagungen/Sitzungsunterlagen 15932 Original-Niederschriften 15933 Wortprotokolle 15934 Mitgliederlisten
1594 Präsidium
1595 Verfassungsarbeit 15951 Verfassungsausschuß allgemein; u.a. Finanzverwaltung (darunter auch Haushaltspläne, Jahresrechnun¬gen, HÜL, Rechnungsprüfung), Stellung der KG/KKR 159510 Ausschüsse Nominierung 159511 Ausschüsse Wahlprüfung 159512 Ausschüsse Geschäftsordnung 159513 Ausschußvorsitz 159514 Ausschüsse für Eingaben 1595141 Eingaben 159515 Ausschüsse für Vermittlung 159516 Vermerke, Gutachten
15952 Ausschüsse für Dienste und Werke 15953 Ausschüsse für Verwaltungsstruktur 15954 Ausschüsse für Bekenntnisfragen 15955 Ausschüsse für Beirat und Kammer 15956 Ausschüsse Leitungsorgane 15957 Ausschüsse für Leitungsgremien 15958 Ausschüsse für Finanzwesen 15959 Ausschüsse Koordinierung Gemeinde, Nominierung, Wahlprüfung, Ausschußvorsitz, Dienstrecht, ad-hoc- Redaktion Art. 31, 104-105 (vgl. auch 15910-13)
1596 Landeskirchen der beteiligten Landeskirchen 15961 Synoden zum NEK-Tag/Protokolle der Landessynoden 15962 Verfassungen der Landeskirchen und Geschäftsordnungen der Synoden 15963 Gesetzes- und Verordnungsblätter [weitgehend kassiert]
1597 Gesetzliche Grundlagen
1598 Geschäftsstelle der Verfassunggebenden Synode 15980 Geschäftsstelle - allgemein 15981 Inventar, Büromaterial 15982 Reisekosten-Abrechnung [weitgehend kassiert] 15983 Buchungsbelege [nicht gefunden] 15984 Bankbelege [nicht gefunden] 15985 Kassenbelege [nicht gefunden] 15986 NEK-Finanzen [nicht gefunden]
1599 Materialdienst 15991 Materialdienst Heft 1 - 15992 Materialdienst Sammlung - aufgegliedert 159930 Bücher und Zeitschriften 159931 Bücher und Zeitschriften - akid 159932 Bücher und Zeitschriften - epd 15993 Bücher und Zeitschriften - Informationsdienst Hauptvorstand 159334 Nordelbischer Nachrichtenspiegel 159935 Bücher und Zeitschriften
1600 Veröffentlichung der Verfassung und des Einführungsgesetzes 16001 Eingaben zum Verfassungsentwurf 16002 Anträge zur 1.Lesung
1601 Auslieferung der Verfassung und des Einführungs¬gesetzes 1603 Öffentlichkeitsarbeit
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 16.00.01, Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche LKANK, 16.01, Rat der Nordelbischen Kirche (Nordelbien) LKANK, 16.02, Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien)
b. Literaturangaben Blaschke, Klaus: Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche. Eine Einleitung. In: Blaschke, Klaus (Hrsg.): Das Verfassungsrecht der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Sonderausgabe anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Kiel 2002, S. 7-24. Lange, Hartmut, Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche. Vorgeschichte und rechtliche Gliederungsprobleme. Kiel (Univ., Diss.), 1972. Stenzel, Ulrich: Wie die Verfassung der Nordelbischen Kirche entstand. Materialien im NEK-Archiv helfen bei der Auslegung der Verfassung. In: Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 34 (2006), S.19 - 26. |