Archivportal der Nordkirche
ACTApro Benutzung

Landeskirchliches Archiv der Nordkirche

Sie sind nicht angemeldet.
Seite drucken

Vollansicht Bestand

Archiv Landeskirchliches Archiv Nordkirche
Signatur: 16.00
Name: Verfassunggebende Synode (Nordelbien)
Laufzeit: 1959 - 1976
Geschichte: 1970 konnte nach jahrzehntelangen Verhandlungen die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche begründet werden. Dazu schlossen am 21.Mai 1970 fünf Landeskirchen den sogenannten Nordelbien-Vertrag :
die Ev.-Luth. Landeskirche Eutin,
die Ev.-Luth. Landeskirche im Hamburgischen Staate,
die Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers (für Hamburg-Harburg),
die Ev.-Luth. Landeskirche in Lübeck und
die Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins.
Mit dem Nordelbien-Vertrag zogen zum ersten Mal Landeskirchen Konsequenzen aus einem Relikt aus der Zeit des Summusepiskopats, der landesherrlichen Kirchenregierung. In landesherrlicher Zeit war der territoriale Zuschnitt der Kirchen nach den Grenzen des Staats ausgerichtet. Doch wurde diese Grenzziehung zunehmend hinderlich. Besonders in Hamburg entstanden Schwierigkeiten, weil das Gebiet des Stadtstaates nicht mit dem der Hamburgischen Landeskirche übereinstimmte. Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg war 1937 mit dem Groß-Hamburg-Gesetz entstanden. Die Kirchen hatten diesen Schritt aber nicht mit vollzogen. So war das Gebiet in mehrere kirchliche Zuständigkeiten aufgesplittert worden war. Im Kern bestand noch die Landeskirche Hamburg, die identisch mit der Stadt Hamburg vor 1937 war. Die weiteren Teile des Stadtgebiets gehörten kirchlich gesehen zu den Landeskirchen Hannover und Schleswig-Holstein. Außerdem gehörte der Kirchenkreis Cuxhaven zur Landeskirche Hamburg.
Schließlich konnten die kleinen Landeskirchen die wachsenden finanzielle Lasten nicht mehr tragen. Nach dem Krieg erhielt die Diskussion zunächst mehr Schwung, ehe sie Ende der 1960er Jahre wieder steckenzubleiben drohte. Dies lag zum großen Teil an den Sorgen der beteiligten Landeskirchen, die Eigenständigkeit aufzugeben und in einer größeren Landeskirche nicht akzeptable Strukturen zu erhalten. Erst 1967 wies eine Zusammenkunft der Kirchenleitungen und Synodalpräsidenten den Weg aus der Misere. Eine noch zu konstituierende Synodalkommission, die von den Synoden der fünf Landeskirchen beschickt werden sollte, würde mit der Ausarbeitung von Richtlinien beauftragt werden .

Mit der Einrichtung der Intersynodalen Nordelbischen Kirchenkommission (INK) gelang es, die Grundlage für eine konstruktive Verfassungsarbeit zu legen. Die INK legte einen Entwurf für einen Vertrag vor, der mit Richtlinien für die eigentliche Verfassungsarbeit ergänzt wurde. Dieser Entwurf wurde 1970 als Nordelbien-Vertrag Wirklichkeit. Er regelte detailliert das Procedere für die Bildung der Nordelbischen Kirche. Die Folge war ein Nebeneinander der fünf Landeskirchen, die vorerst weiterbestanden, und der Nordelbischen Kirche. Sie wurde bereits begründet, weil umfangreiche Vorarbeiten vor dem eigentlichen Zusammenschluss geleistet werden mußten.
Mit dem Vertrag und seinem Anhang waren nur die Grundlagen für die künftige Kirchenorganisation geschaffen worden. Es fehlte noch die Ausarbeitung einer Verfassung. Zu diesem Zweck wurden in § 3 drei Organe für die NEK bestimmt:
die Verfassunggebende Synode,
die Synodalkommission und
der Rat der Nordelbischen Kirche .

Die Verfassunggebende Synode hatte gemäß § 5 des Nordelbien-Vertrags die Aufgabe, nach den von der Intersynodalen Nordelbischen Kirchenkommission (INK) formulierten Grund- und Leitsätzen die Verfassung für die NEK und das Einführungsgesetz auszuarbeiten und zu beschließen. Die Verfassunggebende Synode wurde von den Synoden der beteiligten Landeskirchen beschickt (§ 4 des Nordelbien-Vertrags).
Die Synode trat schon am 19. September 1970 zu ihrer konstituierenden Sitzung in Rendsburg zusammen. Sie hielt am 12. Juni 1976 ihre 44. und letzte Sitzung ab, als Verfassung und Einführungsgesetz in der dritten Lesung angenommen wurden. Damit war die Arbeit der Verfassunggebenden Synode beendet. Mit Ablauf des 31. Dezember 1976 wurde die Verfassunggebende Synode aufgelöst.
Die Arbeit wurde in hohem Maße von den Beratungen in den Ausschüssen geprägt. Von der Verfassung wurde die Bildung des Verfassungsausschusses verlangt (§ 7 Abs.2 des Nordelbienvertrags), die Bildung der übrigen Ausschüsse geschah nach der jeweiligen Notwendigkeit. Die Schwierigkeiten, die zwangsläufig bei der Zusammenführung von unterschiedlichen Traditionen entstehen, wurden vor allem in den Ausschüssen bewältigt. Die Bildung eines Ad-hoc-Ausschusses zeigt dies sehr deutlich (16.00 Nr.176 und 227).

In den Rat der NEK wurden die Vertreter der Kirchenleitungen entsandt (§ 12 des Nordelbienvertrags). Die Synoden legten aber großen Wert auf die Einbindung in die laufenden Beratungen, so dass sie eine Verbindung zum Rat wünschten: die Synodalkommission (§ 13 des Nordelbienvertrags). Diese wurde von den Landessynoden beschickt, arbeitete aber für ganz Nordelbien. Dadurch aber entstanden mehrere Gremien einschließlich der Ausschüsse, so dass bestimmte Angelegenheiten gleichzeitig in verschiedenen Gremien beraten wurden.
Am 1. Januar 1977 traten Verfassung und Einführungsgesetz in Kraft. Damit hatte das „Interregnum ein Ende.

Mitglieder der Verfassunggebenden Synode der Nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche, geordnet nach Landeskirchen und alphabetischer Reihenfolge (19.9.1970 - 12.6.1976)

Landeskirche Eutin
Bielefeldt, Charlotte, Hausfrau
Frömming, August, Konrektor
Hamerich, Max, Landwirt
Kartsen-Thiele, Wilhelm, Dr., Pastor
Knoop, Egon, Rechtsanwalt und Notar
Lävemann, Kurt, Fabrikant und Ing.
Niejahr, Klaus, Pastor
Paulsen, Hans Uwe, Dr., Präsident
Pfeiffer, Max, Pastor
Plate, Wilhelm, Landwirt
Rahn, Ewald, Amtmann i.R.
Rößler, Roland, Dr., Pastor
Scharnweber, Richard, Pastor
Waßmund, Kurt, Dr.med.

Landeskirche Lübeck
Braasch, Manfred, Amtmann
Carus, Erich, Dr., Präses Direktor i.R.
Dopp, Marianne, Jugendleiterin
Gehrmann, Horst, Dr., Vorsitzender Richter am Landgericht
Göbel, Werner, Oberkirchenrat
Göldner, Horst, Präsident
Goldammer, Klaus, Richter am Landgericht
Gorgs, Hans Jürgen, Pastor
Häner, Christian, Kaufmann
Haseloff, Elisabeth, Dr., Pastorin
Hesekiel, Martin, Pastor
Jochims, Elisabeth
Meyer, Christoph, Pastor
Nörenberg, Helmut, Assessor
Saltzwedel, Rolf, Dr., Oberstudienrat
Schalke, Günther, Direktor
Spahrbier, Claus, Diplom-Volkswirt
Tietgen, H., Dr., Präsident des Landgerichts
Timm, E., Dr., Landgerichtsdirektor i.R.
Völsing, Werner, Stadtamtmann
Webecke, Pastorin
Witzel, Else

Landeskirche Hamburg
Boveland, Helmut, Angestellter
Buschendorf, Ernest, Dr., Wissenschaftlicher Oberrat
Dreßler, Herbert, Finanzgerichtsrat
Haeckel, Helmut, Dr., Regierungsdirektor
Harm, Wolf, Dr., Notar
Heine, Ulrich, Oberkirchenrat
Hunzinger, Claus Hunno, Prof.Dr.
Karsten, Christian, Dr., Regierungsrat
Krohn, Erwin, Verwaltungsrat i.R.
Leverkus, Erich C., Dr., Bankier
Malsch, Carl, Senior
Mestern, Hans, Präsident
Müller, Agmar, Dipl. Physiker
Müssig, Gert, Diakon
Platen, Heinrich von, Finanzgerichtsdirektor
Pioch, Reinhard, Pastor
Pörksen, Martin, D.Dr., Pastor em.
Rötting, Detlef, Oberkirchenrat
Sick, W., Dr., Ärztl. Direktor i.R.
Schüßler, Hanna, Leiterin des Ev.Frauenwerks
Wenn, Hans Jürgen, Propst
Ziegenrücker, Joachim, Pastor und Direktor

Landeskirche Hannover
Blum, Anke, Notarin
Bruhn, Axel, Rechtsanwalt
Buhlert, Hans, Syndikus
Göhring, Johannes, Rechtsanwalt
Groothoff, Hans-Herbert, Dr., Senatsdirektor
Hagemann, Friedrich, Pastor em.
Heidkämper, Reinhard, Oberlandesgerichtsrat
Hennicke, Helmut, Pastor
Krause, Rudolf, Regierungsamtsmann
Krömer, Eckart, Dr., Syndikus
Lindemann, Gotthelf, Vizepräsident a.D.
Meusch, Hans Heinrich, Verwaltungsdirektor
Meyer, August, Bundesbahnamtmann i.R.
Schäfer, Max Joachim, Bau Ingenieur
Stein, W., Superintendent
Teske, Klaus, Sozialsekretär
Wichmann, Hartmut, Pastor
Woblow, Hermann, Verwaltungsoberinspektor a.D.

Landeskirche Schleswig-Holstein
Aldag, Heinrich, Dr., Rechtsanwalt
Bachmann, Hans-Peter, Amtsgerichtsrat
Bauer, Wolfgang, Oberstaatsanwalt
Birkner, Hans Joachim, Prof.Dr.
Brockmann-Schmidt, Elisabeth, Vikarin
Brodersen, Hans, Oberstudienrat i.R.
Campenhausen, Otto, Frhr. v., Amtsgerichtsrat
Dellbrügge, Gretel, Gemeindehelferin
Diederichsen, Johannes, Propst
Dräger, Hans Rolf, Präsident und Rektor
Ehlers, Kurt, Dr., Rechtsanwalt
Epha, Oskar, Dr., Präsident i.R.
Floerke, Peter Paul, Ltd. Regierungsdirektor
Foertsch, Joachim, Oberstudienrat
Glässing, Kurt, Dr., Direktor
Globig, Lothar, Lehrer
Grell, Wolfgang, Pastor
Grosch, Annemarie, Pastorin
Harder, Rolf, Pastor
Harmsen, Heinz, Dr., Rechtsanwalt
Hoerschelmann, Paul Gerhard, Pastor
Illert, Barbara, Hausfrau
Klinkisch, Paul, Kaufmann
Kötschau, Otto, Dr., Rechtsanwalt
Lange, Otto, Dr., Rechtsanwalt und Notar
Ledebur, Gisela Freiin v., Realschuloberlehrerin
Lyko, Dieter, Dr., Akademiedirektor und Pastor
Mann, Ulrich, Dr., Ministerialrat
Matthiessen, Wilhelm, Dr., Senatspräsident i.R.
Mondry, Rudi, Pastor
Muus, Hans Peter, Oberlandeskirchenrat
Pareigis, Walter, Propst
Petersen, Harald
Ranft, Dietrich, Staatsrat
Rogge, Hermann, Architekt
Rothacker, Ernst, Pastor
Rothe, Wilhelm, Pastor
Seehase, Wilhelm, Diakon
Seybold, W., Ltd. Regierungsdirektor
Schücking, Staatssekretär i.R.
Schurbohm, Friedrich, Direktor
Schwencke, Olaf, Dr., Studienleiter
Schwennen, Willi, Propst
Steenbock, Helmut, Propst
Thomsen, Gerhard, Propst
Waldersee, Klaus Graf von, Landwirt
Wulf, Hans Walter, Propst
Zollenkopf, Hans Georg, Oberregierungsrat

Mit beratender Stimme:
Bruhn, Georg, Altbauer Nordschleswigsche Gemeinde
Thomsen, Klaus, Pastor Nordschleswigsche Gemeinde
Steffen, Uwe, Domprobst Landeskirche Mecklenburgs
Bestandsgeschichte: a. Archivische Bearbeitung
Nach Abschluss der Verhandlungen und der Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt die Unterlagen zu den Beratungen zusammengestellt.
1996 bis 1998 hatten Marion Hartwig und Ulrich Stenzel das Archivgut neu geordnet und erschlossen. Dabei wurden für die Bände 1-66 die Archivnummern 1-66 vergeben, um die Verweise des Schlagwortkatalogs (LKANK, 16.00.01) beizubehalten. Ein wesentliches Problem stellten fremde Schriftgutkörper dar: die Hauptgruppen 3 Synodalkommission und 4 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (INK) dar.
Die INK (16.02) war zeitlich der Verfassunggebenden Synode vorgeschaltet. Ein Teil der Unterlagen wurden für die Bearbeitung durch Markus Göldner einbezogen und in 16.00 eingegliedert. Eine Überführung bzw. Ausgliederung nach 16.02 war nicht sinnvoll, weil die Schlagwortkartei auch auf diese Bände rekurriert . Ebenso wurden Unterlagen der Synodalkommission in die erste Verzeichnungsarbeiten einbezogen, die eigentlich als eigener Bestand auszugliedern wäre. Dabei ist unklar, ob diese Unterlagen eher nachrichtlich zur Verfassunggebenden Synode gelangten oder eher als Sammlungsgut nachträglich zum Bestand genommen wurden.

Eingearbeitet wurden auch Akten aus anderen Beständen, namentlich aus der Landeskirche Hamburg. Hier sind besonders die Akten vom Präsidenten der Verfassunggebenden Synode, Hans Adrian Mestern, hervorzuheben. Die Eingliederung von Akten aus anderen Beständen diente dem Ziel, die Arbeit der Verfassunggebenden Synode möglichst vollständig abzubilden. Folge war eine Doppelung von Unterlagen, insbesondere bei Sitzungsunterlagen. Eine Kassation wäre nur bei Einzelblattvergleich zu verantworten gewesen, die einen zu hohen Aufwand erfordert hätte. Die Doppelungen werden daher bei der Wichtigkeit des Bestandes in Kauf genommen.

2023 wurde der Bestand von Ulrich Stenzel revidiert.
Die Archivalien in den Hauptgruppen 3 Synodalkommission und 4 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission sind teilweise aus anderen Provenienzen übernommen, teilweise direkt in der Geschäftsstelle der Verfassunggebenden Synode entstanden. Es wurde dennoch auch 2023 auf einen Abgleich mit dem Ziel der Nachkassation verzichtet, da der Umfang nicht wesentlich geringer geworden wäre und nicht immer deutlich war, ob eigenständiges Material enthaöten war.
Die Klassifikation wurde reduziert, da sie zu stark gegliedert war.

b. Bestandsgeschichte
Nach Abschluss der Verhandlungen und der Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt die Unterlagen zu den Beratungen zusammengestellt. Mithin stellen besonders die ersten Bände keine echte Provenienz dar, sondern sind eine nachträgliche Bildung. Es gab verschiedene Provenienzen, da die Unterlagen von verschiedenen Bearbeitern kamen, die zuvor bei den jeweiligen Landeskirchen gearbeitet hatten. Ziel war es, die spätere Auslegung der nordelbischen Verfassung zu unterstützen. Die Aktenstücke wurden gelumbeckt und zu einem Teil durchnummeriert.
Der Bestand wurde vermutlich im Zusammenhang mit Abgaben der Provenienz "Rat der Nordelbischen Kirche" übernommen.
1984 bis 1987 hatte Markus Göldner die Bände 1 - 66 über einen Schlagwortkatalog nach Artikeln erschlossen, so daß die Beratungen zu den einzelnen Artikeln verfolgt werden können. Der Schlagwortkatalog (16.00 Nr. 217) wurde 1998 in eine EDV-Form umgesetzt, die als Unterbestand 16.00.01, Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche vorliegt. Eine Auswertung nach den beteiligten Personen wäre zu aufwendig gewesen. Es sei hier auf die in verschiedenen Akten vorhandenen Mitgliederlisten zu der Synode und zu den Ausschüssen hingewiesen.

Bei der Zusammensetzung des Schriftgutkörpers ist zu berücksichtigen, daß die Einheiten zum Teil erst nachträglich gebildet wurden. Insoweit handelt es sich um einen unechten Bestand, der zwar den Verlauf der Beratungen widerspiegelt, aber nicht den Geschäftsgang. Daher orientiert sich die Klassifikation an einem rekonstruierten Aktenplan. Unklar blieb, zu welchem Zeitpunkt der Aktenplan geschaffen wurde, da er erkennbar erst nachträglich angewendet wurde. Die Schriftstücke tragen keine Aktenzeichen. Offenbar erfolgte erst nach der Bindung einiger Bände die Kennzeichnung. Dabei unterlief dem Bearbeiter das Missverständnis, daß er stets die Abkürzung 'Nr.' hinzusetzte, also z.B. 'Nr. 15951'. Diese Aktenzeichen wurden vollständig unter der Rubrik 'Alte Aktenzeichen' übernommen, weil der Bestand bereits benutzt und vermutlich auf diese Bezug genommen wurde.
Der rekonstruierte Aktenplan ist im gedruckten Findbuch zum Bestand nachgewiesen und kann beim Landeskirchlichen Archiv angefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Aufbau des rekonstruierten Aktenplans logische Brüche aufweist. Daher wurde die Klassifikation nicht durchweg an ihn angelehnt. Andererseits wurden auch Untergruppen beibehalten, die nur eine Nummer aufweisen, um den Aufbau des Aktenplans nicht völlig zu durchbrechen. So ist die Hauptgruppe 1 nahezu komplett ein Spiegelbild der Aktengruppe 159, während die Hauptgruppen 2 bis 6 verselbständigt wurden.
Ebenso sind etliche Schriftstücke als Vorprovenienzen aufzufassen, da sie weit vor 1970 entstanden sind. Unklar blieb auch bei diesen Stücken, ob sie während der Beratungen Eingang in die Akten fanden oder erst bei der Erstellung der Bände. Die Nummern 256 bis 261 sind eine Auswahl aus umfangreichen Ordnern, bei denen eine Teilkassation wegen Doppelüberlieferung sinnvoll vorzunehmen war.

c. Rekonstruierter Aktenplan der Verfassunggebenden Synode

15. Nordelbische und andere Landeskirchen
152 Rat der NEK
1521 Kooperationsgruppe Rat
1522 Neuordnung im Hamburger Raum (Rat)

153 Synodalkommission

154 EKD

159 Verfassunggebende Synode
1591 Korrespondenz
15910 Korrespondenz Geschäftsstelle
15911 Korrespondenz wissenschaftlicher Mitarbeiter
15912 Korrespondenz Präsidenten
15913 Korrespondenz OKR Schmidt

1592 Rundschreiben/Vorlagen
15921 Rundschreiben S
159211 Rundschreiben
15922 Rundschreiben/Drucksachen V
15923 Drucksachen

1593 Tagungen
15931 Tagungen/Sitzungsunterlagen
15932 Original-Niederschriften
15933 Wortprotokolle
15934 Mitgliederlisten

1594 Präsidium

1595 Verfassungsarbeit
15951 Verfassungsausschuß allgemein; u.a. Finanzverwaltung (darunter auch Haushaltspläne, Jahresrechnun¬gen, HÜL, Rechnungsprüfung), Stellung der KG/KKR
159510 Ausschüsse Nominierung
159511 Ausschüsse Wahlprüfung
159512 Ausschüsse Geschäftsordnung
159513 Ausschußvorsitz
159514 Ausschüsse für Eingaben
1595141 Eingaben
159515 Ausschüsse für Vermittlung
159516 Vermerke, Gutachten

15952 Ausschüsse für Dienste und Werke
15953 Ausschüsse für Verwaltungsstruktur
15954 Ausschüsse für Bekenntnisfragen
15955 Ausschüsse für Beirat und Kammer
15956 Ausschüsse Leitungsorgane
15957 Ausschüsse für Leitungsgremien
15958 Ausschüsse für Finanzwesen
15959 Ausschüsse Koordinierung Gemeinde, Nominierung, Wahlprüfung, Ausschußvorsitz, Dienstrecht, ad-hoc- Redaktion Art. 31, 104-105 (vgl. auch 15910-13)

1596 Landeskirchen der beteiligten Landeskirchen
15961 Synoden zum NEK-Tag/Protokolle der Landessynoden
15962 Verfassungen der Landeskirchen und Geschäftsordnungen der Synoden
15963 Gesetzes- und Verordnungsblätter [weitgehend kassiert]

1597 Gesetzliche Grundlagen

1598 Geschäftsstelle der Verfassunggebenden Synode
15980 Geschäftsstelle - allgemein
15981 Inventar, Büromaterial
15982 Reisekosten-Abrechnung [weitgehend kassiert]
15983 Buchungsbelege [nicht gefunden]
15984 Bankbelege [nicht gefunden]
15985 Kassenbelege [nicht gefunden]
15986 NEK-Finanzen [nicht gefunden]

1599 Materialdienst
15991 Materialdienst Heft 1 -
15992 Materialdienst Sammlung - aufgegliedert
159930 Bücher und Zeitschriften
159931 Bücher und Zeitschriften - akid
159932 Bücher und Zeitschriften - epd
15993 Bücher und Zeitschriften - Informationsdienst Hauptvorstand
159334 Nordelbischer Nachrichtenspiegel
159935 Bücher und Zeitschriften

1600 Veröffentlichung der Verfassung und des Einführungsgesetzes
16001 Eingaben zum Verfassungsentwurf
16002 Anträge zur 1.Lesung

1601 Auslieferung der Verfassung und des Einführungs¬gesetzes
1603 Öffentlichkeitsarbeit


3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben

a. Hinweise auf andere Bestände
LKANK, 16.00.01, Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche
LKANK, 16.01, Rat der Nordelbischen Kirche (Nordelbien)
LKANK, 16.02, Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien)

b. Literaturangaben
Blaschke, Klaus: Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche. Eine Einleitung. In: Blaschke, Klaus (Hrsg.): Das Verfassungsrecht der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Sonderausgabe anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Kiel 2002, S. 7-24.
Lange, Hartmut, Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche. Vorgeschichte und rechtliche Gliederungsprobleme. Kiel (Univ., Diss.), 1972.
Stenzel, Ulrich: Wie die Verfassung der Nordelbischen Kirche entstand. Materialien im NEK-Archiv helfen bei der Auslegung der Verfassung. In: Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 34 (2006), S.19 - 26.
Archiv: Landeskirchliches Archiv Nordkirche
Verweis: 16.00.01 Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche
Verweis: 16.01 Rat der Nordelbischen Kirche (Nordelbien)
Verweis: 16.02 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien)