Zur Geschichte des Registraturbildners Konsistorien bildeten seit den Zeiten der Reformation leitende Verwaltungsgremien in den evangelischen Kirchen. Die Entwicklung der verschiedenen pommerschen in Stralsund, Stettin und Cammin seit dem 16. Jh. kann hier im Einzelnen aber nicht nachgezeichnet werden.
Offizieller Sitz des Konsistoriums war bis 1945 Stettin. Hier fand in der Elisabethstraße 9 die kirchliche Verwaltung statt. Die wichtigsten Personen innerhalb des Konsistoriums waren zu dieser Zeit Oberkonsistorialrat (OKR) Prof. Heinrich Laag, OKR Ernst Boeters, Konsistorialpräsident D. Paul Gerhard Wahn sowie Konsistorialrat Willy Woelke, der nach 1947 stellvertretender Leiter des Konsistoriums werden sollte.
Als Reaktion auf die näher rückenden sowjetischen Truppen wurden mehrere Ausweichstellen des Konsistoriums eingerichtet. Vor allem waren dies ab dem 01.11.1943 Schneidemühl, wohin die Finanzabteilung und ein Teil des Archivs ausgelagert wurden, Pyritz (ab 01.11.43), Altentreptow und Züssow (beide ab 07.02.1945).
Zwar blieb der offizielle Sitz des Konsistoriums Stettin, doch beinahe die gesamte kirchliche Verwaltung war zu Beginn des Jahres 1945 in andere Orte verlegt worden. Einzig Konsistorialpräsident Wahn verblieb als Meldeposten bis zum 13. April in der Stadt (noch im Februar hatte er den durch den Reichsverteidigungskommissar ausgegebenen Standhaltebefehl bekräftigt).
Durch die unübersichtliche Situation, Kriegsgeschehen und die Verteilung auf verschiedene Standorte war eine geordnete Verwaltungstätigkeit quasi unmöglich. Bei der Verlegung der Finanzabteilung des Konsistoriums von Pyritz nach Altentreptow gingen die meisten der dort verwahrten Akten verloren. Auch die in Stettin gelagerten Bestände müssen zum größten Teil als Verlust angesehen werden, sofern sie nicht bereits im Provinzialarchiv untergerbacht waren (dazu mehr beim Abschnitt „Bestandsgeschichte).
Als dann die konsistorialen Außenstellen nach und nach in Greifswald versammelt wurden, waren sowohl Brüche in den Verwaltungsstrukturen, den personellen Gegebenheiten wie auch in den meisten anderen Bereichen zu überwinden.
Oberkonsistorialrat Laag war noch im April 1945 nach Schleswig-Holstein geflohen, der leitende Jurist Engelmann starb 1945 in Haft, der leitende Geistliche des Ostsprengels, OKR Boeters, starb ebenfalls schon 1945 und Konsistorialpräsident Wahn befand sich in Güstrow.
Zunächst als Provisorium gedacht, begab sich das Konsistorium in das unzerstörte Greifswald und bezog hier den Dienstsitz des Superintendenten, Karl von Scheven, in der Domstraße 13. Nach Verhandlungen mit dem Bürgermeister der Stadt und den sowjetischen Militärbehörden wird dem Konsistorium schließlich das Gebäude an der Bahnhofstraße 35/36 (später Stalinstraße) zur Verfügung gestellt, in dem das Konsistorium bis zu seiner Auflösung 2012 ansässig war.
Schon 1933 war durch den einsetzenden Kirchenkampf zwischen Deutschen Christen und Bekennender Kirche und die Einmischung durch die Nationalsozialisten die kirchliche Verwaltung erheblich beeinträchtigt worden. Seit 1935 hatte es keinen Bischof in Pommern mehr gegeben und auch die Provinzialsynoden hatten bis 1945 nicht mehr getagt. Um diese Notstände zu beheben, bildete sich am 19. September 1945 ein provinzialkirchlicher Beirat, der zusammen mit Mitgliedern des Konsistoriums die Kirchenleitung bilden sollte. Den Vorsitz übernahm Karl von Scheven. Der Beirat legte unter anderem fest, dass das Konsistorium die laufenden Verwaltungsangelegenheiten übernehmen sollte. Im Rückgriff auf die Verfassung der Altpreußischen Union (1922/1924) wurde Karl von Scheven der Vorsitz über das Konsistorium übertragen. Als weiteres Zeichen seiner neuen Funktionen als Generalsuperintendent erhielt von Scheven die Amtsbezeichnung Bischof verliehen. Mit der neuen Kirchenordnung von 1950 wurden auch die Kompetenzen des Konsistoriums reguliert. Demnach hatte der Bischof den Vorsitz inne, während er mit mehreren theologischen und juristischen Mitgliedern das Kollegium bildete. Damit war eine ausgesprochen starke Position des Bischofs begründet, der somit nicht nur der oberste Leiter in geistlichen, sondern auch in Verwaltungsangelegenheiten wurde. Diese starke Stellung des Bischofs bestand bis 1990 fort und verstärkte sich durch innere und äußere Umstände noch zusätzlich. Mit der neuen Kirchenordnung wurde schließlich auch die Pommersche Evangelisch Kirche als eigene Landeskirche ins Leben gerufen. Im Vergleich zur Zeit vor 1945 hatte sie allerdings den Großteil ihres Gebietes verloren. Auch der alte Verwaltungssitz Stettin und ganz Pommern östlich der Oder waren an Polen übergegangen und damit verloren. Die Auflösung der evangelisch-kirchlichen Strukturen im früheren Ostsprengel, die Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen sowie der Wiederaufbau einer geregelten Verwaltung waren die dringlichsten Aufgaben der ersten Jahre in Greifswald.
Mit zunehmender Konsolidierung der neuen Strukturen gewann das Konsistorium immer stärker an Bedeutung. Bedingt durch die geringe Größe der Pommerschen Evangelischen Kirche vereinigten sich mehrere Funktionen auf einen relativ kleinen Personenkreis, was Machtanhäufungen begünstigte. Besonders deutlich werden sollte dies am von vielen als autoritär empfundenen Führungsstil Bischof Horst Gienkes (1972-1989).
Beständiges Thema war die Auseinandersetzung mit dem religionskritischen, ja bisweilen -feindlichen, DDR-Staat. Entsprechend staatlicher Differenzierungspolitik wurden die Landeskirchen vermehrt voneinander separiert. Dies begünstigte die Ausbildung von hierarchischen Strukturen, so auch in Pommern. Das Konsistorium bildete hier die primäre Anlaufstelle für Verhandlungen und Vereinbarungen mit staatlichen Instanzen. Im gleichen Zuge waren die Mitglieder des Konsistoriums und der Kirchenleitung auch bevorzugtes Ziel der Informationsbeschaffung durch das Ministerium für Staatssicherheit (dies wurde für die Amtszeit Bischof Gienkes bereits ausführlich aufgearbeitet).
Repressionsmaßnahmen ersteckten sich auch auf die alltägliche Verwaltungsarbeit des Konsistoriums, beispielsweise in der Bearbeitung von Bauanträgen. 1968 musste auf staatlichen Druck hin schließlich auch der Name der Landeskirche geändert werden, da die Vorstellung von einem „Pommern nicht mehr in den ideologischen Rahmen der Zeit passte. In den folgenden Jahrzehnten trug die Kirche daher den Namen Evangelische Landeskirche Greifswald oder auch Evangelische Kirche des Greifswalder Kirchengebietes, für das Konsistorium dementsprechend. Erst 1990, nach Ende der DDR, wurde die Änderung rückgängig gemacht.
Ungeachtet der Versuche zur Behinderung der Kontakte zu anderen Landeskirchen, konnte die Evangelische Landeskirche Greifswald auf Ebene von Kirchenleitung und Konsistorium Beziehungen zu allen anderen Landeskirchen in der DDR, sowie auch zu vielen Kirchen in Westdeutschland und im restlichen Europa aufbauen und pflegen. Bedingt durch die direkte Nachbarschaft sind hier natürlich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs sowie die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg zu nennen. Eine weitere wichtige Partnerkirche in der DDR war die Evangelische Kirche in Sachsen. In Westdeutschland unterhielt man vor allem Verbindungen zur Bremischen Kirche, in Schweden zur Diözese Växjö.
Neben dem Bischof, der Kirchenleitung und der Landessynode zählte das Konsistorium zu den Leitungsgremien der Landeskirche. Zeitweise waren ca. 150 Mitarbeitende beschäftigt. Die zeitlichen Grenzen des Bestehens des Konsistoriums können klar benannt werden: Das Kriegsende 1945, da hier so umfassende Brüche in den Verwaltungsstrukturen, bei den Personen und in der Überlieferung identifiziert werden können, und die Auflösung des Konsistoriums im Jahr 2012 mit Übergang zur Nordkirche. Eine weitere wichtige innere Zäsur war sicherlich das Ende der DDR 1989/90 (diese hat aber keinen Niederschlag in der Bestandsbearbeitung gefunden - siehe Bestandsbearbeitung).
Die Provenienz des Bestandes ist das Landeskirchliche Archiv Greifswald bzw. die Registratur des Konsistoriums.
Mitglieder des Konsistoriums in Altentreptow (März 1945)
Konsistorialpräsident Wahn Amtmann Becker Oberinspektor Nertens Oberinspektor Ernst Noeske Kanzleisekretär Blödorn Kassenangestellte Zühl Kassenangestellte Erika(?) Kelch Kassenangestellte Gertrud(?) Heß Kassenangestellte Schneider OKR Laag (theologischer Leiter, zeitweise in Bünzow) OKR Dr. jur. Ernst Engelmann OKR Willy Woelke
Mitglieder der Kollegiums des Konsistoriums (Angaben aus den von der Landeskirche herausgegeben Pfarralmanachen bzw. Handbüchern):
1956 Vorsitz: Bischof D. Friedrich-Wilhelm Krummacher
Oberkonsistorialrat Willy Woelke Konsistorialrat Hans-Georg Noeske Konsistorialrat Dr. jur. Alfred Kayser Konsistorialrat Pfarrer Dietrich Labs
Referenten: Dr. Werner Rautenberg Kirchenbaurat Diplom-Ingenieur Franz Schwarz Kirchenlandwirtschaftsrat Franz Pahnke Oberamtsrichter a.D. Werner Schulz
Büroleitung: Konsistorialamtmann Otto Binder Rechnungsamt: Konsistorialoberinspektor Friedrich Wilhelm Brechler
1964 Vorsitz: Bischof D. Dr. Friedrich-Wilhelm Krummacher Stellv. Vorsitz: Vizepräsident Willy Woelke (Juristische Leitung)
Oberkonsistorialrat Walter Kusch (Theologische Leitung) Oberkonsistorialrat Dr. jur. Hans-Joachim Weber Oberkonsistorialrat i.N. Pfarrer Dietrich Labs
Referenten: Oberkonsistorialrat i.R. Hans Faißt Präses D. Dr. Werner Rautenberg Kirchenbaurat Diplom-Ingenieur Franz Schwarz Pastorin Jutta von Haselberg Pfarrer Felix Moderow Büroleitung: Konsistorialamtsrat Ernst Wiener
1978 Vorsitz: Bischof Horst Gienke
Oberkonsistorialrat Dr. Siegfried Plath (Theologische Leitung) Oberkonsistorialrat Hans-Martin Harder (Juristische Leitung) Konsistorialrat Eckhardt Gummelt Konsistorialrätin Jutta von Haselberg Konsistorialrat Wolfgang Krasemann
Referenten Kirchenbaurat Gunthter Kirmis Kirchenlandwirtschaftsrat Helmut Kob Oberkonsistorialrat i.R. Walter Kusch Oberkonsistorialrat i.R. Dietrich Labs Kirchenrat (?) Felix Moderow Diplom-Archivar Joachim Wächter Kirchenverwaltungsrat Wilhelm Wendt
Büroleitung: Konsistorialamtsrat Hans-Jörg Wiener
1987 Bischof Dr. Horst Gienke
Oberkonsistorialrat Hans-Martin Harder (Juristische Leitung) Oberkonsistorialrat Dr. Siegfried Plath (Theologische Leitung) Konsistorialrat Silke Stopperam Oberkonsistorialrat Wilhelm Wendt Konsistorialrat Burghardt Winkel Konsistorialrat Dr. Christoph Ehricht Oberkonsistorialrat Dr. Wolfgang Nixdorf
Referenten Oberkonsistorialrat i.R. Eckhard Gummelt Kirchenbaurat Gunther Kirmis Kirchenlandwirtschaftsrat Helmut Kob Diplom-Archivar Joachim Wächter
Büroleitung: Kirchenverwaltungsrat Hans-Jörg Wiener
1993 Vorsitz: Konsistorialpräsident Hans-Martin Harder (Juristische Leitung) Bischof Eduard Berger
Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Ehricht Oberkonsistorialrat Wolfgang Krasemann Kirchenoberbaurat Gunther Kirmis Oberkonsistorialrat Dr. Wolfgang Nixdorf Oberkonsistorialrätin Silke Stopperam Oberkonsistorialrat Rainer Wilker Oberkonsistorialrat Burghard Winkel
Referenten Oberkonsistorialrat i.R. Eckhard Gummelt Pastorin Almuth Klabunde Kirchenarchivrätin Dr. Carlies Maria Raddatz
2006 Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit Konsistorialpräsident Peter von Loeper Konsistorialrat Hans-Ulrich Keßler Oberkonsistorialrat Hans-Martin Moderow Kirchenbaurat Jan Simonsen Superintendent Bernd-Ulrich Gienke Superintendent Ulrich Tetzlaff Superintendent Andreas Haerter Superintendentin Helga Ruch
2010 (Entwurf für den Almanach) Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit Konsistorialpräsident Peter von Loeper Konsistorialrat Matthias Bartels Superintendent Rudolf Dibbern Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Ehricht Superintendent Andreas Haerter Superintendetin Helga Ruch Superintendent Johannes Staak Kirchenbaurat Jan Simonsen |
a. Archivische Bearbeitung
Die Erschließung des Bestandes erfolgte 2016 durch Anne-Christin Draeger (Nr. 1-135) sowie von Oktober 2018 bis Juli 2021 in Schwerin durch Sebastian Eichler (Nr. 136-5449). Zwischen März 2022 und November 2023 wurde die Erschließung von Marlon Gollnisch durchgeführt (Nr. 5450 - Nr. 5579). 2024 wurde die Erschließung von Richard Nölleke durchgeführt (Nr. 5580-6920).
Da bei Beginn der Arbeiten der endgültige Verbleib der Akten noch nicht geklärt war, wurde darauf verzichtet, Sammlungen anzulegen, die gegebenenfalls bei einem Umzug der Akten mit hätten verlegt werden müssen. Aus diesem Grund wurden Fotografien, Überformate, Druckschriften und anderes Sondergut in den Akten belassen. Der Inhalt von AV-Medien wurde ausgedruckt und anstelle des Mediums in die Akte gelegt. Dies war aber nur in den wenigsten Fällen möglich (die meisten AV-Medien enthielten Software oder Film-Dateien). Der überwiegende Teil der AV-Medien verblieb daher in den Akten und wurde entsprechend in den Darin-Vermerken aufgeführt.
Die Akten wurden vollständig entmetallisiert, mit Ausnahme der Einfassungen von Siegelkordeln an Verträgen und Urkunden, die nicht ohne eine Zerstörung der Kordeln hätten entfernt werden können. Soweit möglich, wurde vorhandenes Thermopapier durch Kopien ersetzt. Wo der Verblassungsgrad bereits zu hoch war, wurde das Papier in den Akten belassen, da es die umliegenden Blätter offensichtlich nicht schädigte. Durch die ausgiebige Verwendung von Leim, Klebestreifen und anderen Klebemitteln sind am Archivgut vereinzelt bereits erhebliche Schäden aufgetreten. Auch das Papier hat an vielen Stellen durch internen Säurezerfall, mechanische Schäden und Feuchtigkeit stark gelitten.
Vereinzelt trat Schimmel in kleiner Konzentration auf. Dieser wurde durch Trockenreinigung entfernt, besonders stark betroffene Dokumente durch Sicherungskopien ersetzt. Verschmutzte Akten wurden auf die gleiche Weise gesäubert.
Bei Beginn der Neuerschließung lagen die Akten zum größten Teil bereits in Archivbügeln, aber auch in Pappmappen oder Stehordnern vor. Bis auf die Stehordner und einige wenige Mappen waren alle Akten in signierten Archivkartons untergebracht. Die Neuverpackung der Akten umfasste die Entfernung der Archivbügel bzw. Mappenheftungen, sodass die Akten in loser Ablage in neue Archivmappen und dann Kartons überführt werden konnten, die den Richtlinien DIN ISO 9706 und ISO 16425 entsprachen. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Bär´schen Prinzip, Springnummern im Bestand sind die Folge. Aufgrund einer Anpassung der Erschließungsrichtlinie im Verlauf des Projektes wurden die Signaturen 202, 273, 370, 472, 474, 505 und 605 gestrichen und anderen Verzeichnungseinheiten zugeordnet. Die Verzeichnungseinheiten 1097, 1101 und 1102 stellten sich nach der Verzeichnung als nicht zum Bestand zugehörig heraus. Die Nummern 1688 und 5415 wurden nicht vergeben.
Die inhärente Ordnung der Akten war schon bei Beginn der Arbeit durch Transport und Umlagerungen nicht mehr zu rekonstruieren. Darüber hinaus waren durch Reformen der Aktenführung in der Registratur des Konsistoriums mindestens zwei, nur teilweise kongruente, Systematiken vorhanden. Dies machte die Erarbeitung einer neuen Klassifikation nötig, deren Grundlage der konsistoriale Aktenplan aus dem Jahr 2008 wurde. Innerhalb dieser Ordnung war eine Unterteilung anhand zeitlicher Zäsuren (vor allem in DDR-Zeit und danach) aufgrund der weiträumigen Vermischung von Themen und lückenlosen Weiterführung der Akten nicht möglich.
Titel und Zuordnungen der Akten zu den Klassifikationspunkten mussten zum Großteil vollständig überarbeitet werden. Auf ausführliche Vermerke zum Inhalt der Akten wurde angesichts der großen Zahl von Verzeichnungseinheiten verzichtet.
Auf umfangreiche Kassationen wurde weitestgehend verzichtet (Ausnahme: leere Akten). Allerdings wurden im Rahmen der Verbringung eines noch in Kiel lagernden Teils des Bestandes nach Schwerin im Dezember 2020 kleinere Kassationen vorgenommen. Innerhalb der Akten wurden lediglich Dubletten entfernt, sofern dies einen spürbaren Volumenverlust zur Folge hatte.
Eine Besonderheit des Bestandes sind die Einsprengsel älterer Überlieferungen, die sich unbeabsichtigt erhalten haben. Dies ist vor allem in der Form wiederverwendeten Papiers der Fall. Aufgrund der allgemeinen Ressourcenknappheit wurden innerhalb des Konsistoriums vorhandene, noch nicht voll beschriebene Blätter wiederverwendet. So finden sich vor allem innerhalb der älteren Akten (1945 und Folgejahre) häufig Dokumente aus der NS-Zeit („Ariernachweise, Unterlagen des Wehrbezirksamtes Greifswald, Taufbuchauszüge), vereinzelt auch ältere Dokumente (19. Jh.). Diese wurden bei der Aufnahme der Laufzeit jedoch nicht berücksichtigt, sofern es sich nicht um zum Inhalt zugehörige Vorläufe handelte (z.B. bei Gebäudeakten). Zum Teil lässt sich das Aufkommen der (militärischen) Dokumente mit den Räumlichkeiten des Konsistoriums erklären: Das Haus Bahnhofstraße 35/36 war vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges Sitz des Wehrbezirksamtes.
b. Bestandsgeschichte
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges lagerten die historischen Bestände des pommerschen Kirchenarchivs in Stettin, dem Sitz des Konsistoriums. Auf Beschluss der Provinzialsynode 1896 waren die historischen Bestände seit 1545 an das Provinzialarchiv abgegeben worden und haben sich hier in der Überlieferung des jetzigen Staatsarchivs Szczecin erhalten. Die restlichen Akten verblieben im Archiv des Konsistoriums.
In Erwartung der näher rückenden sowjetischen Truppen wurden die laufenden Akten des Konsistoriums im Jahr 1943 nach Schneidemühl ausgelagert. Eine Liste der hiervon betroffenen Akten hat sich im Bestand erhalten. Die laufenden Akten der Ausweichstelle in Pyritz verblieben zu größten Teil dort, als der Posten weiter westlich nach Altentreptow verlegt wurde.
Der konsistoriale Aktenbestand von vor 1945 kann daher überwiegend als verloren angesehen werden.
Die neu gebildete Registratur mit den Beständen ab 1945 siedelte sich zunächst in den Kellerräumen des Konsistoriums in Greifswald, Bahnhofstraße 35/36 an. Dort verblieb sie bis 1997 und wurde auch als provisorisches Archiv genutzt.
Ab 1975 gab es Pläne, im Dienstgebäude Karl-Marx-Platz 15 Räume für das Archiv bereitzustellen. 1998 wurden Maßnahmen getroffen, Registratur und Archiv in den Räumen der ehemaligen Bischofskanzlei, Rudolf-Petershagen-Allee 3 in Greifswald, unterzubringen.
Von dort wurden die pommerschen Bestände aus baulichen Gründen im Jahr 2015 in ein Ziwschenarchiv in Mesekenhagen verbracht. 2018 erfolgte der Transport nach Schwerin, wo die Bearbeitung stattfand und der Bestand abschließend gelagert wurde.
Zur vorarchivischen Ordnung der Akten
Bis kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden in der Registratur Geschäftstagebücher verwendet, um ein- und ausgehende Schriftstücke zu dokumentieren. Sechs dieser Tagebücher haben sich im Bestand erhalten. 1954 wurden die Geschäftstagebücher endgültig geschlossen, um einer neuen Aufteilung der Akten in General-, Personal- und Spezialakten zu weichen. Die Generalakten wiederum wurden in die Abteilungen „Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten, „Finanzangelegenheiten, „Geistliche Angelegenheiten und „Landwirtschaftliche Angelegenheiten unterteilt. Im gleichen Zuge wurden auch die Signaturen der laufenden Akten geändert. Mit Einführung eines neuen Aktenplans 1997 änderten sich die Signaturen abermals.
3. Literatur: Ehricht, Christoph (Hrsg.): 487 Jahre Rechtsprechung, Organisation, Leitung und Verwaltung der Pommerschen Evangelischen Kirche. Zur Geschichte der Konsistorien, Schwerin 2012. Frank, Rahel: Einsam oder gemeinsam? Der „Greifswalder Weg und die DDR-Kirchenpolitik 1980 bis 1989, [2. erw. u. überarb. Aufl.], Schwerin 2017. Hackmann, Jörg: Vorpommern als Teil der DDR und des vereinigten Deutschlands. In: Jan M. Piskorski (Hrsg.): Pommern im Wandel der Zeit, Stettin 1999, S. 341-368. Eichler, Sebastian: Die Erschließung des Bestandes "Generalakten des Konsistoriums der Pommerschen Evangelischen Kirche" in Schwerin. Ein Projektbericht. In: Zeitgeschichte Regional, Jg. 24 Heft 1 (2020). S. 104-109.
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