21.02 |
Orgelsachverständige (Nordkirche) |
1995-2019 |
Orgelsachverständige befassen sich mit dem Instrument Orgel und beraten Kirchengemeinden, Kirchenkreise und das Landeskirchenamt zu Maßnahmen zur Orgel. Sie sind bei Restaurierungen, Instandsetzungen, Neu- oder Umbauten grundsätzlich zu konsultieren. Orgelsachverständige sind freiberuflich tätig und werden vom Kirchenamt unter Mitwirkung der Landeskirchenmusikdirektorin bzw, des Landeskirchenmusikdirektors bestellt. Sie sind grundsätzlich im gesamten Gebiet der Nordkirche tätig und nicht einem bestimmten Bereich zugeordnet. Ihre Tätigkeit wird von den Auftraggebern honoriert. Die Gutachten werden den Auftraggebern und dem Kirchenamt übersandt. |
a. Archivische Bearbeitung Dieser Bestand ist nicht erschlossen. Die Angaben zum Bestand sind unter diesem Vorbehalt zu verstehen.
b. Bestandsgeschichte Das Schriftgut des Orgelsachverständigen Hans-Martin Petersen wurde 2020 übernommen. Es wird nach den abgebenden Sachverständigen klassifiziert. Im Zuge der Erschließung wird eine Trennung nach den Zeiträumen der Nordelbischen Kirche und der Nordkirche erfolgen. Der nordelbische Teil wird unter LKANK, 16.20.5, Orgelsachverständige (Nordelbien) nachgewiesen. |