Orgelsachverständige befassen sich mit dem Instrument Orgel und beraten Kirchengemeinden, Kirchenkreise und das Landeskirchenamt zu Maßnahmen zur Orgel. Sie sind bei Restaurierungen, Instandsetzungen, Neu- oder Umbauten grundsätzlich zu konsultieren. In der Landeskirche Schleswig-Holstein und in der Nordelbischen Kirche waren die Orgelsachverständigen freiberuflich tätig und wurden vom Kirchenamt unter Mitwirkung der Landeskirchenmusikdirektorin bzw, des Landeskirchenmusikdirektors bestellt. Sie waren grundsätzlich im gesamten Gebiet der Landeskirche tätig und nicht einem bestimmten Bereich zugeordnet. Ihre Tätigkeit wurde von den Auftraggebern honoriert. Die Gutachten wurden den Auftraggebern und dem Kirchenamt übersandt. |