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Landeskirchliches Archiv der Nordkirche

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    Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    1 Landeskirchen vor 2012
    10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012)
    11 Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins (1867-1976)
    12 Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate
    13 Ev.-Luth. Kirche in Lübeck (1895-1976)
    14 Ev.-Luth. Landeskirche Eutin (1921-1976)
    15 Pommersche Ev. Kirche (1945-2012)
    16 Nordelbische Ev.-Luth. Kirche (1977-2012)
    16.0 Verfassunggebende Organe
    16.1 Kirchliche Organe
    16.10 Synode (Nordelbien)
    16.10.0 Synodenprotokolle (Nordelbien)
    16.10.1 Ausschuss für kirchliche Weltdienste (Nordelbien)
    16.10.2 Reformkommission (Nordelbien)
    16.10.3 Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung (Nordelbien)
    16.11 Kirchenleitung (Nordelbien)
    16.11.0 Ausschuss für Frieden und Abrüstung (Nordelbien)
    16.11.1 Ökumeneausschuss (Nordelbien)
    16.11.2 Gesangbuchausschuss (Nordelbien)
    16.11.3 Landeskirchliche Beauftragte bei Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Nordelbien)
    16.12 Bischof für Schleswig (Nordelbien)
    16.13 Bischof/Bischöfin für Holstein-Lübeck (Nordelbien)
    16.14 Bischof/Bischöfin für Hamburg (Nordelbien)

    Vollansicht Bestand

    Archiv Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Signatur: 16.14
    Name: Bischof/Bischöfin für Hamburg (Nordelbien)
    Laufzeit: 1924-2017
    Geschichte: Einleitung
    Amt und Aufgaben des Bischofs für Hamburg unterlagen über die Jahrhunderte einem starken Wandel. Zunächst abhängig von Entscheidungen des Rates bzw. des Senats der Stadt Hamburg währte die im 19. Jahrhundert erreichte Freiheit einer weitgehend selbstständigen Landeskirche nur wenige Jahrzehnte. Im Nationalsozialismus wurde auch die Hamburgische Landeskirche gleichgeschaltet. In der Nachkriegszeit konnten die Vorkriegstraditionen wieder aufgenommen werden, während die Gründung der Nordelbischen Kirche ein neues Modell der demokratisch verfassten Kirche für das Bischofsamt in Hamburg bedeutete.

    Ausgehend vom reformatorischen Grundgedanken sind Bischöfe Pastoren, deren Zuständigkeitsbereich sich heute auf den jeweiligen Sprengel oder die gesamte Landeskirche erstreckte. Ihre Aufgaben liegen und lagen -seit Reformation fast unverändert- z.B. in der Visitation, der Ordination, der Theologenausbildung und der Pflege kirchlicher Einrichtungen. Außerdem sollen sie die Pröpstinnen und Pröpste einführen und bei der Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen mitwirken. Weiterhin sind sie verpflichtet, Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Mitarbeiter zu beraten. Grundsätzlich haben sie bekenntnisbezogene Einspruchsrechte gegen die kirchliche Gesetzgebung. Außerdem repräsentieren sie die Landeskirche bzw. ihren Sprengel in der Öffentlichkeit.

    Das Bischofsamt in Hamburg
    Vor der Reformation
    Die hamburgische Kirche ist eine fränkische Schöpfung. Unter Karl dem Großen wurde eine Befestigung geplant, die die nahegelegene Missionskirche beschützen sollte, die sogenannte "Hammaburg" auf dem heutigen Domplatz am Speersort. Die Bauarbeiten wurden jedoch wahrscheinlich erst von seinem Sohn, Kaiser Ludwig dem Frommen abgeschlossen.

    Kaiser Ludwig der Fromme entsandte den Benediktinermönch Ansgar aus Schloß Corvey im Jahre 834 mit einem Missionslegaten für die Völker des Nordens nach Hammaburg. Nach dem Überfall dänischer Wikinger auf das Kastell floh Ansgar aus Hammaburg und verlegte seinen Bischofssitz 848 nach Bremen, 864 wurden Bremen und Hamburg von Papst Nikolaus I. zu einem einzigen Bistum vereint. Hamburg gehörte fortan also mit Stormarn, Alt-Holstein und Dithmarschen zur Erzdiözese Bremen. Diese Teile der Erzdiözese unterstanden dem Hamburger Dompropst, der faktisch bischöfliche Macht ausüben konnte. Die Unabhängigkeit des Domkapitels wurde umso mehr gestärkt, als der Bremer Erzbischof 1223 seine Herrschaftsrechte an der Altstadt Hamburg an die Schauenburger Grafen abtrat.

    Reformation
    Im Zeitalter der Reformation unterlag das Bischofsamt in der lutherischen Kirche einem Verständniswandel. Nach lutherischer Auffassung konnte es keine Differenz zwischen Pastoren und Bischöfen geben. Vor allem die Landesherren trieben die Durchsetzung des neuen Bekenntnisses in ihren Territorien voran. Dennoch konnte sich das Bischofsamt weder theologisch-dogmatisch noch praktisch durchsetzen.

    In Hamburg gewann der Reformationsgedanke schnell Anhänger sowohl im Bürgertum als auch in anderen Bevölkerungsschichten. Die Reformation wurde auch hier nicht durch den Rat, sondern durch die Bevölkerung durchgesetzt. So führte die Freie Reichsstadt Hamburg 1529 unter Mitwirkung von Johannes Bugenhagen eine neue Kirchenordnung ein, die noch bis heute als Geburtsstunde der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate gilt. Nach Bugenhagens Kirchenordnung, der "Ordenige", sollte die Kirche von einem Superintendenten geleitet werden. Dieser sollte über das neue Bekenntnis wachen und als Repräsentant nach innen und außen fungieren. Das Amt des Superintendenten gilt somit auch als erstes ständiges, evangelisches Amt mit bischöflichen Aufgaben. Das Kirchenregiment allerdings lag (wie in anderen evangelischen Territorien auch) beim Rat der Stadt Hamburg.
    Als erster Superintendent wurde Johannes Hoeck, genannt Aepin, 1532 gewählt. Er verfasste die "Aepinsche Kirchenordnung", die sowohl rechtliche als theologische Streitigkeiten um die Bugenhagensche Kirchenordnung berücksichtigte und mit einfließen ließ. Diese Kirchenordnung trat 1556 in Kraft und galt neben der Kirchenordnung Bugenhagens.
    Der Superintendent saß der Vereinigung der Geistlichen vor. Der Rat der Stadt Hamburg hatte bei der Wahl des Superintendenten die entscheidende Stimme. So trat nach Ableben des Superintendenten Pennshorn 1593 der vom Rat gewählte amtsälteste Hauptpastor als Senior die Nachfolge an. Er hatte wenig Rechte und konnte lediglich die Funktion als Vorsitzender der Pastorenschaft, des "Geistlichen Ministeriums", sowie die Rolle als Mittler zwischen Rat und Ministerium ausüben. 1603 wurde die Aepin'sche Kirchenordnung außer Kraft gesetzt. Das Ministerium wurde nicht aufgelöst, das Amt des Superintendenten allerdings auch nicht wiederbesetzt.


    Die Kirchenverfassung von 1870
    Die französische Besatzungszeit blieb ohne größere Konsequenzen für die kirchlichen Verhältnisse in Hamburg. Es gab Mitte des 19. Jahrhunderts Bemühungen seitens des Ministeriums, eine neue Kirchenverfassung auf den Weg zu bringen. Diese wurde durch den Rat jedoch abgelehnt.
    1870 konnte (nach 10jähriger Vorbereitung) ein aus kirchlichen und städtischen Vertretern besetzter Ausschuss die "Verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche" vorlegen. Die Verfassung begründete eine selbstständige Hamburgische Landeskirche. Für das Amt des Seniors sah die Verfassung allerdings keine weiteren geistlich-leitenden Aufgaben vor.


    Die Neuordnung von 1918 bis zum Zusammenbruch 1945
    Der Zusammenbruch der Monarchie und die Niederlage im Ersten Weltkrieg besiegelten das Ende der territorialen Kirchenregiments. Auch in der Hamburgischen Landeskirche wurden so Änderungen notwendig. Schon am 17. Dezember 1918 wählte die Synode eine Kommission, die sich mit der Revision der Kirchenverfassung befassen sollte. Der Prozess der Trennung von Staat und Kirche fand mit der Verfassung von 1923 zunächst seinen Abschluss. Eine wichtige Änderung stellte dabei die 1919 erfolgte Abschaffung des Patronats der Stadt Hamburg dar. Mit der Verfassung von 1923 wurde die Synode das oberste Kirchenorgan, das u.a. auch den Kirchenrat wählte. Dem Kirchenrat gehörte der Senior von Amts wegen an. Ein Kollegium von Hauptpastoren sollte den Senior unterstützen.

    Die politischen Umbrüche der 1930er-Jahre führten wie andernorts auch zur erstmaligen Einsetzung von Landesbischöfen. Bestrebungen zur Schaffung eines Bischofsamtes für die hamburgische Kirche hatte es gleichwohl bereits in den 1920er Jahren gegeben. Erster Landesbischof der Hamburgischen Landeskirche wurde der Synodalpräsident und Hauptpastor zu St. Michaelis Simon Schöffel. Er vereinigte alle legislativen und exekutiven Funktionen im Bischofsamt: Kirchenrat, Synode und Senior. Ein am 29. Mai 1933 von der Synode beschlossenes Gesetz übertrug ihm die Gesamtführung der Landeskirche. Das Bischofsamt war nun hierarchisch; die Leitung der Landeskirche nicht mehr demokratisch wie in der Verfassung von 1923 vorgesehen.
    Auch auf Druck der Deutschen Christen musste Bischof Schöffel 1934 zurücktreten. Sein Nachfolger Franz Tügel beseitigte die Stellen des Generalsuperintendenten, der Oberkirchenrats und der Pröpste und löste den am 6. Juni 1933 geschaffenen Aktionsausschuss auf. Neue zentralkirchliche Stelle wurde das Landeskirchenamt. Auch Personalfragen nahm der Bischof in die eigene Hand, die Besetzung von Pfarrstellen oblag per Gesetz vom 12. März 1934 allein seiner Verantwortung. So konnten auch Geistliche auf Anweisung des Bischofs in den Ruhestand versetzt werden. Weiterhin blieb der Landesbischof der Vorsitzende der Landessynode.


    Von der Neuordnung zur Schaffung der Nordelbischen Kirche 1945-1976
    Die erste Synode nach Kriegsende konstituierte sich am 19. Dezember 1945. Wenige Monate zuvor hatte der damalige Bischof Franz Tügel bei seinem Rücktritt am 18. Juli 1945 seine ihm durch das Ermächtigungsgesetz übertragenen Vollmachten auf die Synode und das Kollegium der Hauptpastoren übertragen. Die geistliche Leitung übernahm -als ältester Hauptpastor- der ehemalige Landesbischof Simon Schöffel. In den ersten beiden Sitzungen wurden alle verfassungsmäßigen Gremien wiederhergestellt und gewählt, unter anderem wurde das Amt des Landesbischofs neu besetzt. Am 27. Februar 1946 wurde Hauptpastor Simon Schöffel zum neuen Landesbischof gewählt. Er erhielt alle Rechten und Pflichten, die nach der Verfassung von 1923 dem Senior zugestanden hatten.
    Die Nachkriegszeit war geprägt von den Wiederaufbaubemühungen. Neben der Behebung der materiellen Schäden waren die Wiederbesetzung der Pfarrstellung und die Einführung neuer Strukturen oberstes Gebot. So wurde eine Visitationsordnung eingeführt, die jedoch in der Folge kaum umgesetzt wurde.
    In der 65. Sitzung der Landessynode (8. und 9. Januar 1959) wurde eine neue Kirchenverfassung verabschiedet, an der die drei Bischöfe Simon Schöffel, Theodor Knolle und Volkmar Herntrich maßgeblich mitgearbeitet hatten. Die Leitung der Landeskirche oblag nach dieser Verfassung dem Bischof (als verbindendem Element), Synode und Kirchenrat in gemeinsamer Verantwortung. Erst seit dieser Verfassung trägt der leitende Geistliche die Amtsbezeichnung "Bischof". Der Bischof führt die Geschäfte des Geistlichen Ministeriums und hat den Vorsitz im ständigen Ausschuss des Ministeriums inne.


    Das Bischofsamt in der Nordelbischen Kirche
    Am 25. September 1959 entschlossen sich die Kirchenleitungen der Landeskirchen Schleswig-Holsteins, Hamburgs, Lübecks und Eutins dazu, sich in Zukunft zu einer einheitlichen Kirche zusammenzuschließen. Erste Verhandlungen über einen Verfassungsentwurf scheiterten jedoch 1965 an der Frage der Anzahl von Bischöfen und Sprengeln. Die Auseinandersetzung um die Anzahl - über Wesen und Funktion von Bischofsamt und Sprengel herrschte längst Einigkeit - zog sich weiter zum Kirchenvertrag über die Bildung der Nordelbischen Kirche (NEK) im Mai 1970 hin.
    Die am 19. September 1970 konstituierte Verfassunggebende Synode ließ schließlich eine Verfassung ausarbeiten, die nach dritter Lesung am angenommen wurde. In dieser Verfassung, die am 1. Januar 1977 in Kraft trat, regeln die Artikel 88-93 die Aufgaben und Stellung der Bischöfe:
    In der Nordelbischen Kirche sollte es drei Bischöfe geben, je einen für die Sprengel Hamburg, Holstein-Lübeck und Schleswig.
    Grundsätzlich hatten die nordelbischen Bischöfe sowohl gesamtkirchliche als auch sprengelbezogene Aufgaben. Dies führte zu einem gewissen Spannungsverhältnis, da sie als selbstständig in der Führung ihres geistigen Amtes und als gleichberechtigte Bischöfe galten, sich jedoch mit ihren Bischofskollegen in grundlegenden Fragen abstimmen mussten und auch gegenüber der Synode berichtspflichtig waren.
    Die Bischöfe gehörten durch ihr Amt zur Kirchenleitung; einer von ihnen führte dort nebenamtlich den Vorsitz, die beiden anderen waren seine Stellvertreter. In ihren Sprengeln stand ihnen ein ständiger Stellvertreter zur Verfügung. Zur Unterstützung des Bischofs wurden Pröpstekonvente und Sprengelbeiräte eingerichtet. Die Bischöfe wurden weiterhin von der Synode, aber nur noch auf zehn Jahre, "mit qualifizierter Mehrheit" gewählt. Eine Wiederwahl war allerdings zulässig. Wahlvorschläge unterbreitete ein gemischt besetzter Wahlausschuss.

    Die Bischöfe sollten in ihren Sprengel die geistliche Leitung und Aufsicht wahrnehmen. Betont wird in der Verfassung von 1977 auch die Garantie- und Wächterfunktion der nordelbischen Bischöfe, die sich u.a. beim Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche oder der Beteiligung an Lehrbeanstandungsverfahren niederschlägt. Zusätzlich waren die Bischofspersonen verpflichtet, der Synode jährlich einen Bericht über den jeweiligen Sprengel zu erstatten. Bei öffentlichen Erklärungen mussten im Hinblick auf die einheitliche Wahrnehmung ihrer Aufgaben alle drei Bischöfe zusammen auftreten.

    Im Jahre 1988/89 sollte es zu einer grundsätzlichen Verfassungsänderung kommen, die auch die Aufgaben der Bischöfe berührt hätte. U.a. sollte die Zahl der Bischöfe von drei auf zwei verringert werden. Auch eine Entfristung der Wahlzeit war vorgesehen. Allerdings konnten sich diese Änderungsvorschläge nicht durchsetzen. Die Verfassungsreform von 1990 brachte für das Amt des Bischofs als wesentliche Neuerung das Bischofskollegium als Institution für die gemeinsame geistliche Leitung der drei Bischofspersonen.

    1992 wurde Maria Jepsen die weltweit erste weibliche lutherische Bischöfin gewählt und in ihr Amt eingeführt.

    Eine Änderung für das Bischofsamt brachte die Verfassungsreform von 2007. Zunächst wurden die Sprengel auf zwei reduziert. Weiterhin wurde die geistliche Leitung an einen Landesbischof übertragen. Folgerichtig werden die beiden verblieben Bischöfe als "Bischöfe im Sprengel" bezeichnet. Für den Bischof in Hamburg bedeutete dies, dass der Sprengel sich nun auf die Kirchenkreise Lübeck-Lauenburg, Hamburg-West/Südholstein und Hamburg-Ost erstreckte (seit 2009: Umbenennung des Sprengels in "Bischof für Hamburg und Lübeck"). An die Stelle des Bischofskollegiums tritt der Landesbischof.

    Das Bischofsamt in der Nordkirche
    Am 27. Mai 2012 wurde die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), durch einen Zusammenschluss aus der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK), der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) und der Pommerschen Evangelischen Kirche (PEK), gegründet. Sie wird durch den Landesbischof gegenüber anderen Ländern und Kirchen vertreten.

    Das Gebiet der Nordkirche gliedert sich in drei Sprengel, Schleswig und Holstein, Hamburg und Lübeck, sowie Mecklenburg und Pommern, die jeweils von einem Bischof bzw. einer Bischöfin vertreten werden. Die Bischöfinnen und Bischöfe haben ihren Sitz jeweils in Hamburg (St. Michaelis), Greifswald (Dom zu Greifswald) und Schleswig (Dom zu Schleswig).


    3. Liste der Hamburger Superintendenten, Senioren und Bischöfe
    † = im Amt verstorben

    Superintendenten:
    1532-1553 Johannes Aepin †
    1555-1562 Paul Von Eitzen
    1571-1574 Joachim Westphal †
    1574-1576 Cyriakus Simens †
    1580-1593 David Penshorn †


    Senioren:
    1593-1600 Georg Stamke (Stammich) †
    1600-1613 Bernhard Vaget †
    1613-1620 Johann Schellhammer †
    1621-1633 Martin Willich †
    1633-1646 Nicolaus Hardkopf
    1646-1648 Severin Slüter †
    1648-1672 Johann Müller †
    1672-1679 Gottfried Gese †
    1679-1688 David Klug †
    1688-1699 Samuel Schultze †
    1699-1705 Johann Winckler †
    1705-1715 Johann Volckmar †
    1715-1730 Theodor Seelmann †
    1730-1738 Johann Friedrich Winckler †
    1738-1743 Johann Georg Palm †
    1743-1760 Friedrich Wagner †
    1760-1770 Johann Melchior Goeze
    1770-1779 Georg Ludwig Herrnschmid †
    1779-1784 Johann Dietrich Winckler †
    1784-1801 Christian Gerling †
    1801-1818 Johann Jacob Rambach †
    1818-1834 Heinrich Julius Willerding †
    1834-1851 August Jacob Rambach †
    1851-1855 Ludwig Christian Strauch †
    1855-1860 Moritz Ferdinand Schmaltz †
    1860-1869 Johann Alt †
    1870-1879 Johannes Andreas Rehhoff
    1879-1891 Georg Karl Hirsche
    1891-1894 Adolph Kreusler †
    1894-1911 Georg Behrmann †
    1911-1920 Eduard Grimm
    1920-1923 Friedrich Rode †
    1923-1929 Curt Stage
    1929-1933 Karl Horn


    Landesbischöfe (seit 1959: Bischöfe):
    1933-1934 Simon Schöffel
    1934-1945 Franz Tügel
    1956-1958 Volkmar Herntrich †
    1959-1964 Karl Witte
    1964-1983 Hans-Otto Wölber
    1946-1954 Simon Schöffel
    1954-1955 Theodor Knolle †
    1983-1992 Peter Krusche
    1992-2010 Maria Jepsen, geb. Bregas
    seit 2011 Kirsten Fehrs
    Bestandsgeschichte: a. Archivische Bearbeitung

    Mit der archivischen Verzeichnung wurde 1995 durch studentische Aushilfskräfte begonnen und später durch Praktikanten und Volontäre fortgeführt.
    1998 wurde der Bestand 31.02 (Bischof für Hamburg) aufgelöst und in den Bestand 11.02 Bischof für Hamburg überführt. Nummer 1 des ehemaligen Bestands wurde zu Nummer 1575 des Bestands 11.02 (seit 2020 16.14).
    Diverse Akten wurden im Laufe der Verzeichnung nachträglich kassiert. Die Kassation umfasste Akten zu Synoden der Nordelbischen Kirche (NEK), der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Mitteilungen und Kirchenkreisvorstandsprotokolle der Hamburger Kirchenkreise, Protokolle der Kirchenleitung der NEK, diverse Wahlzettel, sowie Rechnungsbeilagen und Sammlungen von Zeitungsausschnitten zu verschiedenen Personen.

    Für den Bestand wurde eine eigene Klassifikation entwickelt.

    2023 wurden die Nr. 2994-3095 von Anna Rossdeutscher als Nachtrag erschlossen. Daran anschließend wurde der gesamte Bestand von Ulrich Stenzel revidiert. 13 Archivguteinheiten wurden nachkassiert, die Eingaben zu nichtkirchlichen Aspekten enthielten. Schwerpunkt der Revision war die Kontrolle auf Angleichung der Titel, korrekte Klassifikation und Vergabe von Schutzfristen.

    b. Bestandsgeschichte
    Die ersten größeren Ablieferungen der Bischofskanzlei an das Landeskirchliche Archiv erfolgen seit Anfang der 1990er Jahre. 1993 umfasste die erste Abgabe von Akten einen Umfang von rund 90 laufenden Metern. Diverse Handakten wurden vor Übernahme durch das Landeskirchliche Archiv (damals Nordelbisches Kirchenarchiv) durch die Bischofskanzlei in private und dienstliche Unterlagen sortiert. 1994 wurden die Handakten der Bischöfe Krusche und Wölber ins Archiv übernommen.
    Im Juli 1998 erfolgte eine Nachlieferung von rund 36 Metern, 2005 wurden ca. 6 Meter an das Landeskirchliche Archiv abgegeben. Auch in den Folgejahren wurden immer wieder Akten in geringem Umfang übernommen.
    In der Zeit von 2011-2012 wurden sechs Ablieferungen mit einem Umfang von rund 30 Ifd.m. in das Landeskirchliche Archiv in Kiel überführt (damals noch Nordelbisches Kirchenarchiv). Die damals übernommenen Akten umfassen eine Laufzeit von etwa 1990-2010 mit einigen wenigen älteren Akten und betreffen hauptsächlich die Amtszeit der Bischöfin Jepsen. Mit der jüngsten Erschließung reicht die Überlieferung zum größten Teil bis 2012, nur wenige laufen bis 2017, wobei der Schwerpunkt auf der Zeit bis 2012 liegt.

    Für die Bischofskanzlei wurde ein Aktenplan verwendet. Dieser wurde vermutlich 1982 erstellt und ist bis mindestens 1991 in Gebrauch gewesen. Die Ordnung richtete sich dabei hauptsächlich nach den Schränken, in denen die Akten aufbewahrt wurden. Die Akten hatten aber auch eigene, auf den Schrank bezogene Aktenzeichen. Die Ordnung erwies sich Mitte der 1990er als nicht mehr praktikabel, zumal das Schriftgut nach Anfall der Vorgänge angelegt wurde. Die Ablage von Anfragen an die Bischöfin erfolgte alphabetisch.
    Eine Umstellung bzw. Neuaufstellung des Aktenplans sollte Mitte der 1990er Jahre erfolgen.
    Mittlerweile wurde durch die Bischofskanzlei ein Aktenplan erstellt und größtenteils übernommen. Allgemeiner Schriftverkehr ist jedoch nach wie vor alphabetisch geordnet.

    Die Überlieferung umfasst schwerpunktmäßig den Zeitraum von 1950-2000.
    Quantitativ nehmen die alphabetisch sortierten Korrespondenzakten der Bischöfin bzw. der Bischöfe einen großen Anteil der bischöflichen Überlieferung ein.
    Inhaltliche Schwerpunkte liegen z.B. für die Zeit von 1990 bis 2011 auf dem Umgang mit homosexuellen Partnerschaften und dem interreligiösen Dialog mit islamischen, jüdischen und christlichen Gemeinden.
    Weiterhin finden sich im Bestand Archivguteinheiten zur bischöflichen Aufsicht über die Kirchengemeinden. Auch die bischöflichen Aufgaben der Theologenausbildung und der Besetzung von Pfarrstellen finden ihren Niederschlag in der Überlieferung. Auch zum diakonischen Werk sind Archivguteinheiten überliefert.

    Der vorliegende Bestand umfasst hauptsächlich Akten. Es sind vereinzelt auch Fotografien, VHS-Kassetten, Plakate und CD-Roms enthalten. Diese sind dann im "Darin"-Vermerk ausdrücklich erwähnt.
    Folgende Plakate wurden aus lagerungstechnischen Gründen in die Plakatsammlung (LKANK, 62.04 Plakatsammlung (Nordelbien)) übernommen:
    16.14 Nr. 301, nachgewiesen in 62.04 Nr. 337-342
    16.14 Nr. 358, nachgewiesen in 62.04 Nr. 76
    16.14 Nr. 2044, nachgewiesen in 62.04 Nr. 565-566

    3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
    a. Hinweise auf andere Bestände
    LKANK, 12.00 Geistliches Ministerium (Hamburg)
    LKANK, 12.10 Landeskirchenamt (Hamburg)

    Staatsarchiv Hamburg, 111-1 Senat (v.a. Cl.VII Lit.H „Religions-, Kirchen- und Schulwesen)
    Staatsarchiv Hamburg, 511-1 Ministerium
    Staatsarchiv Hamburg, 511-2 Landeskirchenrat
    Staatsarchiv Hamburg, 512-1 Dom

    b. Literaturangaben
    Blaschke, Klaus: Das Verfassungsrecht der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Kiel 2006.
    Daur, Georg: Von Predigern und Bürgern. Eine hamburgische Kirchengeschichte von der Reformation bis zur Gegenwart, Hamburg 1970
    Göldner, Horst, Blaschke, Klaus: Verfassung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Erläuterungen, Kiel 1978.
    Göhres, Annette u.a.: Bischöfinnen und Bischöfe in Nordelbien 1924-2008, Kiel 2008
    Göhres, Annette: Das Bischofsamt in den nordelbischen Landeskirchen seit der Reformation, in: Göhres, Annette u.a.: Bischöfinnen und Bischöfe in Nordelbien 1924-2008, Kiel 2008.
    Hering, Rainer: Die Hamburger Bischöfe von 1933 bis 1992, in: Kirchliche Zeitgeschichte (20. Jahrhundert), Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsätzen, Teil 5, hrsg. von Rainer Hering u.a., Band 26, Hamburg 2008, S. 461-480
    Hering, Rainer: Einleitung: Hamburgische Kirchengeschichte im 20. Jahrhundert, in: Kirchliche Zeitgeschichte (20. Jahrhundert), Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsätzen, Teil 5, hrsg. von Rainer Hering u.a., Band 26, Hamburg 2008, S. 12-36
    Hering, Rainer: Auf dem Weg in die Moderne? Die hamburgische Landeskirche in der Weimarer Republik, in: Kirchliche Zeitgeschichte (20. Jahrhundert), Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsätzen, Teil 5, hrsg. von Rainer Hering u.a., Band 26, Hamburg 2008, S.37-74
    Hering, Rainer: Bischofskirche zwischen „Führerprinzip und Luthertum. Die Evangelisch-lutherische Kirche im Hamburgischen Staate und das „Dritte Reich, in: Kirchliche Zeitgeschichte (20. Jahrhundert), Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsätzen, Teil 5, hrsg. von Rainer Hering u.a., Band 26, Hamburg 2008, S.155-200
    Hammer, Friedrich, Schade, Herwarth von: Die Hamburger Pastorinnen und Pastoren seit der Reformation. Teil 11: Gemeindeverzeichnis. Hamburg 1995
    Lange, Hartmut: Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche - Vorgeschichte und rechtliche Gliederungsprobleme, Kiel 1972
    Lehe, Erich von: Heimatchronik der Freien und Hansestadt Hamburg, Köln 1958.
    Schröder, Carl August: Aus Hamburgs Blütezeit. Lebenserinnerungen, Hamburg 1921.
    Unruh, Peter: Das evangelisch-lutherische Bischofsamt, in: Annette Göhres u.a.: Bischöfinnen und Bischöfe in Nordelbien 1924-2008. Kiel 2008.


    Archiv: Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Verweis: 12.00 Geistliches Ministerium (Hamburg)
    Verweis: 12.10 Landeskirchenamt (Hamburg)
    Verweis: Schöffel, Simon (Landesbischof)
    Verweis: Witte, Karl (Landesbischof)
    16.15 Theologischer Beirat (Nordelbien)
    16.16 Kirchengericht (Nordelbien)
    16.17 Gleichstellungs- und Genderbeauftragte / Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit (Nordelbien)
    16.2 Landeskirchliche Verwaltung
    2 Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) (seit 2012)
    3 Dienste und Werke
    4 Vereine und nichtlandeskirchliche Stellen
    5 Nachlässe, Handakten und personengeschichtliche Sammlungen
    6 Sammlungen
    7 Sonstige
    Bibliothek