12.00 |
Geistliches Ministerium (Hamburg) |
1819-1959 |
Ein Geistliches Ministerium gibt es in Hamburg seit 1548 als Zusammenschluss aller Pastoren der Stadt und der Vorstädte unter Ausschluss des Landgebietes. Nach der Aepinschen Kirchenordnung von 1556 mussten sich die Pastoren einmal im Jahr zur Verlesung der Kirchenordnung versammeln. Das Geistliche Ministerium hatte nur eine beratende Funktion, auch wenn die Stellung und Bedeutung gegenüber dem Rat als bevollmächtigte Vertretung der Bürgerschaft in allen Erziehungs- und Religionsangelegenheiten oft kontrovers war. Die Leitung des Ministeriums hatte bis 1593 der vom Rat, den Diakonen und vier Pastoren gewählten Superintendenten. Danach war es der vom Rat gewählte Senior, der gleichzeitig ältester Hauptpastor war. Aufgabe war die Vertretung der Kirche nach außen und innen, sowie Führung des Protokolls, Beaufsichtigung des Archivs und Präsidentschaft in den Ministerialkonventen und Examen der Kandidaten des Ministeriums. Die Pastoren der Pfarrkirchen wurden von ihnen ordiniert und in ihre Ämter eingeführt. Mit der Einführung der Kirchenverfassung von 1870 bildete sich das Ministerium aus allen Geistlichen des Stadtkreises ergänzt durch die Prediger der öffentlichen Anstalten. Der Senior hatte die Leitung inne. Mit der Verfassung von 1923 änderte sich nix an der Zusammensetzung. Hinzu kam ein Kollegium der Geistlichen der Landkreise. Während der Zeit des Nationalsozialismus tagte das Ministerium nicht. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Bedeutung des Ministeriums nicht mehr so entscheidend. „So stehen ihm heute das kirchliche Lehramt und die Verantwortung für die Wissenschaft, das Wächteramt über die Bekenntnisse, das Recht des Einspruches gegen die Wahl eines Pastors, das selbständige Rügerecht über einen Pastor bei dessen etwaiger Unregelmäßigkeit in Lebens- oder Amtsführung im alten Sinne nicht mehr zu. Die Verfassung der Nordelbischen Kirche sah kein Geistliches Ministerium vor. Die Aufgaben wurden teilweise durch die Pfarrkonvente übernommen. |
a. Archivische Bearbeitung Der Bestand wurde von Benjamin Hein im Dezember 2018 erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Die vorliegende Archivguteinheit wurde im Zuge der Revision des Bestandes 60.02 Handschriften zur Hamburger Geschichte in seiner Provinienz erkannt und zum Bestand 12.00 gebildet
3.Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a.Es kann auch in folgenden Beständen Archivgut gefunden werden: LKANK, 12.10, Landeskirchenamt (Hamburg) Staatsarchiv Hamburg, 511-1 Geistliches Ministerium
b.Literaturangaben (Auswahl): Daur, Georg: Von Predigern und Bürgern. eine hamburgische Kirchengeschichte von der Reformation bis zur Gegenwart, Hamburg 1970. Lange, Hartmut: Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche: Vorgeschichte und rechtliche Gliederungsprobleme, Kiel 1972. |