Die Ev.-Luth. Landeskirche Eutin bestand von 1921 bis zur Gründung der Nordelbische Kirche 1977. In der Landeskirche gab es 1976 lediglich 20 Kirchengemeinden, so dass keine Mittelinstanz durch Propsteien notwendig war. Die Verwaltung war sehr klein, und viel war über persönlichen Kontakt geregelt, so dass nicht alles Niederschlag in den Akten fand.
Der Oldenburger Bischofsitz wurde 1160 unter Bischof Gerold nach Lübeck verlegt. Nach Unruhen in Lübeck verließ Bischof Burkhard von Serkem von 1277 bis 1282 und 1299 bis 1317 mit dem Domkapitel Lübeck und nahm Zuflucht in Eutin. Der Hauptsitz der Lübecker Bischöfe wurde 1350 endgültig nach Eutin verlegt; das Domkapitel blieb in Lübeck. 1530 setzte sich unter Bischof Eberhard von Holle die Reformation in Eutin durch. Von 1586 bis 1803 wurde das Eutiner Gebiet durch die Fürstbischöfe aus dem Hause Gottorf regiert.
Im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25.02.1803 und der 'Besonderen Konvention' vom 6.04.1803 wurde das Fürstbistum säkularisiert und als weltliches 'Fürstentum Lübeck' dem Oldenburger Herzog, dem bisherigen Fürstbischof, zugesprochen. Auf dem Wiener Kongreß wurde der Oldenburger Herzog zum Großherzog ernannt.
Nach dem Ersten Weltkrieg resignierte der Großherzog; das Großherzogtum wurde in einen Freistaat umgewandelt. Die Kirchengewalt ging vom Großherzog zunächst auf das 'Direktorium' über. Auf der Grundlage eines vorläufigen Verfassungsgesetzes übernahm 1919 der Landeskirchenrat die Geschäfte. 1921 erfolgte die Festlegung des Namens 'Ev.-luth. Kirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg'. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurde 1937 der oldenburgische Landesteil Lübeck zum Landkreis Eutin der preußischen Provinz Schleswig-Holstein.
1938 wurde die Ev.-Luth. Kirche des Landesteils Lübeck umbenannt in 'Ev.-Luth. Landeskirche Eutin'. Die Leitung oblag dem Landespropst.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1947 eine neue Verfassung und eine Gemeindeordnung erlassen. Die Leitung ging wieder auf den Landeskirchenrat über. Der leitende Geistliche der Eutiner Landeskirche erhielt 1961 die Amtsbezeichnung Bischof. Von 1961 bis 1976 hatte Wilhelm Kieckbusch, der bereits 1930 zum Landespropst ernannt wor-den war, dieses Amt inne. 1977 entstand durch Zusammenschluss der vier ev.-luth. Landeskirchen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Eutin sowie des Kirchenkreises Harburg der Hannoverschen Landeskirche die Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Sitz des Nordelbischen Kirchenamtes wurde Kiel. Die Landeskirche Eutin hörte damit auf zu existieren und wurde in einen Kirchenkreis umgewandelt. |
a. Archivarische Bearbeitung Der Bestand wurde 1999 von Frau Annett Rabe geordnet, verzeichnet und direkt über das Archivprogramm AUGIAS.50 in den PC eingegeben. Ein Findbuch wurde erstellt. 2021 wurde eine Neuerschließung und Überprüfung hinsichtlich der archivrechtlichen Neuregelungen notwendig. Deshalb wurde der Bestand im April 2021 von Iria Schmidt wegen der Vergabe von Schutzfristen überprüft. Im Zuge der Revision wurde festgestellt, dass Teile des Bestandes zum Kirchenkreis Eutin gehören. Diese wurden an den Kirchenkreis abgegeben.
Wegen der Umstände, die in der Bestandsgeschichte erläutert werden, wurden die verbliebenen Akten daraufhin mit weiteren Akten aus LKANK, 14.10 zu einem Bestand neu zusammengeführt und erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Der Bestand wurde Anfang der 1990er Jahre zusammen mit dem anderen Archivgut der Eutiner Landeskirche aus dem Kirchenkreis Eutin übernommen, als die Bereichsarchive des Nordelbischen Kirchenarchivs aufgelöst und das Zentralarchiv in Kiel gegründet wurden.
In dem Bestand sind Akten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Beamten-, Angestellten- und Arbeiterverhältnis der ehemaligen Landeskirche Eutin, des heutigen Kirchenkreises Eutin sowie der Kirchengemeinden erfasst.
Der Bestand der Personalakten der Angestellten und Beamten wurde künstlich angelegt. Ursprünglich waren die Akten Bestandteil des Landeskirchenrats. Bei der Herauslösung der Personalakten aus dem Bestand des Landeskirchenrats wurden nicht alle Personalakten erfasst. Deshalb wurden sie im Zuge der Überarbeitung ergänzt.
Die Form der Aktenführung der Personalakte in Eutin ist nicht mit denen in Kiel, Hamburg oder Lübeck vergleichbar. Die meisten Akten haben einen sehr geringen Umfang. Manche Akten, wie z.B. die Gehaltsakten wurden nicht konsequent geführt. Andere Akten wurden anlassgebunden angelegt. Mit Gründung der Nordelbischen Kirche wurden einige Akten durch den Kirchenkreis Eutin weitergeführt, sodass die Laufzeit mancher Akten über 1977 hinaus läuft. Von einer zeitlichen und inhaltlichen Trennung der Akten auf Bestände der ehemaligen Landeskirche Eutin bzw. des heutigen Kirchenkreises Eutin ist abgesehen worden, um einzelne Vorgänge nicht auseinander zu reißen.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 11.11, Landeskirchenamt (Schleswig-Holstein) LKANK, 14.10, Landeskirchenrat (Eutin) LKANK, 16.20.0, Personalakten der Pastoren (Nordelbien)
b. Literaturangaben Körber, Walter (Hrsg.): Kirchen in Vicelins Land. Eine Eutinische Kirchenkunde, Eutin 1977. Lange, Hartmut: Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche. Vorgeschichte und rechtliche Gliederungsprobleme, Kiel 1972. |