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Landeskirchliches Archiv der Nordkirche

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Archiv Landeskirchliches Archiv Nordkirche
Signatur: 12.10
Name: Landeskirchenamt (Hamburg)
Laufzeit: 1824 - 1979
Geschichte: Nach der Trennung von Staat und Kirche in Hamburg oblag die Verwaltung der hamburgischen Landeskirche dem Landeskirchenrat.
Am 29. Mai 1933 wurde im Zuge eines Sondergesetzes, welches in der Folge auch als ein „Ermächtigungsgesetz bezeichnet wurde, das in Hamburg zuvor unbekannte Amt eines Landesbischofs geschaffen, dessen erster Inhaber Simon Schöffel war. Es entstand zunächst ein vorläufiger Landeskirchenrat. Im folgenden Jahr trat Simon Schöffel gemeinsam mit dem Generalsuperintendenten und den Pröpsten nach massiven Druck durch die Deutschen Christen zurück. Ihm folgte Franz Tügel nach, der im März 1934 eine Verordnung erließ, mit dem die zentralkirchliche Behörde erstmalig die Bezeichnung eines Landeskirchenamtes erhielt, die bisherigen Verwaltungsdienste wurden dem neu gegründeten Landeskirchenamt untergeordnet. Bei den Luftangriffen auf Hamburg 1943 wurde der Sitz des Landeskirchenamtes zerstört, sodass die verschiedenen Dienststellen innerhalb der Stadt verteilt neu untergebracht wurden. Nach dem Ende des Krieges befand sich das Landeskirchenamt innerhalb eines Schwebezustandes, da die Legitimität aufgrund des kirchlichen „Ermächtigungsgesetzes 1933 umstritten war. Zwar sprach man weit verbreitet noch von einem Landeskirchenamt, offiziell jedoch existierte nur die Kanzlei des Landeskirchenamtes.
Erst 1959 wurde die Einrichtung eines Landeskirchenamt im Zuge der neuen Kirchenverfassung nach heftigen Debatten durch die Synode neu bestimmt. Dem Landeskirchenrat folgte zunächst als Übergangsregelung ein Kollegium nach, bis am 1. Januar 1960 Dr. Eduard Hagen Pietzcker zum Präsidenten des neuen Landeskirchenamtes ernannt wurde, welches im April 1960 vollständig konstituiert wurde.
Bereits 10 Jahre später, 1970, schlossen die Kirchen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Eutin und Lübeck einen Vertrag über die Gründung der Nordelbischen Kirche. Diese wurde im Jahr 1977 vollzogen, womit das Landeskirchenamt in Hamburg seine Arbeit beendete.
Bestandsgeschichte: a. Archivische Bearbeitung
Dieser Bestand ist wurde bis 2000 erschlossen und wird derzeit revidiert. Die Angaben zum Bestand sind unter diesem Vorbehalt zu verstehen.

b. Bestandsgeschichte
Eindeutige Zeitpunkte der Abgabe an das Hamburger Kirchenarchiv können nicht benannt werden, da die Registratur laufend Akten aussonderte und abgab. Das Schriftgut der Abteilungen des Landeskirchenamts wurde gesondert abgegeben und erschlossen.


3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben

a. Hinweise auf andere Bestände
LKANK, 12.10.0, Protokolle des Landeskirchenrats (Hamburg)

b. Literaturangaben
von Schade, Herwarth: Das Landeskirchenamt, in: Kirchliche Zeitgeschichte (20. Jahrhundert), Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsätzen, Teil 5 (Arbeiten zur Kirchengeschichte, Band 27) , hrsg. von Rainer Hering und Inge Mager, S. 201-241.
Archiv: Landeskirchliches Archiv Nordkirche