Vorgänger: Superintendentur Wismar; Nachfolger: Propstei Wismar seit 2012. Johann Wigand wurde 1562 der erste von den Herzögen berufene Superintendent zu Wismar. Die Wismarsche Landessuperintendentur war dem Kirchenkreis Mecklenburg vorgesetzt, zu dem nach der Superintendenturordnung von 1571 die Stadt Wismar und die Ämter Wismar, Mecklenburg, Bukow, das Land Poel, Tempzin, Neukloster, Gadebusch, Rehna, Sternberg, Grevesmühlen und Dassow gehörten. Mit dem Übergang von Wismar, Poel, Neukloster und Groß Tessin an Schweden 1648 kamen die übrigen Kirchengemeinden an andere Landessuperintendenturen. Auch nach der Wiedervereinigung mit dem Herzogtum Mecklenburg-Schwerin blieb der beschränkte Wirkungskreis bestehen. Erst 1909 wurde die Wismarsche Superintendentur wieder in eine Landessuperintendentur umgewandelt und erhielt die Propsteien Gadebusch, Grevesmühlen, Klütz, Lübow, Mecklenburg, Sternberg und Wismar. 2000 wurde ihr die Landessuperintendentur Schwerin inkorporiert. Zur Geschichte der Landessuperintendenturen sei auf die allgemeinen Ausführungen zur Tektonikgruppe 10.04 Landessuperintendenturen verwiesen. |