Eine Kirchenleitung wurde 1968 mit der Verfassung von 1967 eingeführt. Zuvor wurden ihre Aufgaben durch den Landeskirchenrat und den Synodalausschuss wahrgenommen. Sie setzte sich aus den Mitgliedern des Landeskirchenrats sowie zwei weltlichen Synodalen, die von der Synode gewählt wurden, zusammen. Vornehmlicher Grund der Einführung einer Kirchenleitung war es, einen Ansprechpartner für die Nordelbienverhandlungen zu haben. |