„Wer um seines Gewissens willen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, der soll der Fürsprache und der Fürbitte der Kirche gewiss sein, erklärte 1950 die Synode der EKD. Als 1952 Wiederaufrüstung und Wehrpflicht drohten, ergänzte sie: „Wir sind gewillt, nicht nur in der Fürbitte vor Gott, sondern auch vor den politischen Instanzen für die einzutreten, die aus Gründen des Gewissens den Kriegsdienst verweigern.
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK) ist seit 1956 eine Arbeitsgemeinschaft in der Evangelischen Kirche Deutschlands. Sie ist ein kirchlicher Dienst für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende und diejenigen, die vor der Entscheidung stehen, entweder Militärdienst zu leisten oder den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Sie steht jedem zur Verfügung, der eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, informiert über alle Fragen zu Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst und hilft jedem Kriegsdienstverweigerer (ob mit oder ohne Konfession), das Grundrecht nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz wahrzunehmen.
Auch in der Hamburgischen Landeskirche begann mit der Einführung der Wehrpflicht 1956 die Arbeit des Beratungsdienstes für Kriegsdienstverweigerer. Zunächst übernahm das Jugendpfarramt bzw. der Jugendpastor diese Arbeit und zwar nebenamtlich. Zum Leben erwachte diese Tätigkeit aber erst 1961 bzw. in den folgenden Jahren, denn einen wesentlichen Zustrom von Kriegsdienstverweigerern gab es bis dahin nicht zu berichten (bis 1962 waren es in der Bundesrepublik jährlich ca. 800 Kriegsdienstverweigerer). Der größte Teil der Kriegsdienstverweigerer wandte sich an die politischen Kriegsdienstverweigerungsstellen. Außerdem hatte der Kirchenrat bestimmt, dass jeder Hamburger Pastor das Recht hatte, Kriegsdienstverweigerern als Beistand im Anerkennungsverfahren zu helfen.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Kirche im Blick auf Kriegsdienstverweigerer war und ist die gesetzliche Regelung des Anerkennungsverfahrens. Sowieso war es selbstverständlich, dass jeder Pastor in seiner Gemeinde oder in seinem Arbeitsbereich diese Frage mit jungen Menschen durchsprach. Es hatten sich allerdings oft Fälle ergeben, in denen Gemeindepastoren aus zeitlichen oder sachlichen Gründen junge Menschen an den „Hauptbeauftragten weitergeleitet haben.
Als bis Ende 1967 die Zahl der Kriegsdienstverweigerer und derer, die sich mit dieser Frage intensiv auseinandersetzten, sehr zugenommen hatte, erschien es nicht mehr möglich, dass diese Aufgabe ein Pastor neben seinen normalen Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen konnte. Aus diesem Grund beschloss der Kirchenrat der Hamburgischen Landeskirche in seiner Sitzung am 27.11.1967, dass die von den Konventen gewählten Beauftragten zusammen mit den Beauftragten der Nachbarkirchen in Hamburg eine „Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK) bilden sollten. Dieser Arbeitsgemeinschaft fiel die Aufgabe zu, die Mitarbeit in der Ev. Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer auf Bundesebene wahrzunehmen. Außerdem regelte sie die Seelsorge an den Ersatzdienstleistenden im Hamburger Raum. Die Seelsorge umfasste zwei bis drei viertägige Rüstzeiten, regelmäßige Diskussionsabende und gelegentliche Besuche in den Einsatzstellen der Zivildienstleistenden. Diese Aufgaben wurden unter den gewählten Beauftragten so unter sich verteilt, dass für keinen eine zu große Belastung auftrat. Die „Hauptstelle war weiterhin das Jugendpfarramt in Hamburg, der Jugendpastor nahm seine Tätigkeit bezüglich der Seelsorge an Kriegsdienstverweigerern weiterhin nebenamtlich wahr.
Bereits Anfang der 70er Jahre wurde wegen der umfangreichen Materie (vorwiegend wegen der problematischen Handhabung der Gewissensentscheidung im Anerkennungsverfahren, aber auch wegen Gesetzesänderungen) die Einrichtung der Stelle eines hauptamtlichen Beauftragten gefordert. Aber erst 1980 wurde die Stelle des Pastors für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende in der Nordelbischen Kirche geschaffen, die erstmals zum 1. Oktober 1980 besetzt wurde. 1988 schuf man eine zweite hauptamtliche Pfarrstelle für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende.
Zusätzlich gab es weiterhin in jedem Kirchenkreis einen Beauftragten für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende. In aller Regel übernahmen die hauptamtlichen Beauftragten die besonders schwierigen Fälle, mit denen die Kollegen aus inhaltlichen oder zeitlichen Gründen überfordert waren. Dabei ging es häufig um junge Menschen, die als Soldaten ihren Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellten. Zu den wichtigsten Aufgaben der hauptamtlichen Beauftragten gehörte auch die Durchführung von Rüstzeiten und die Mitarbeit in der EAK auf Bundesebene.
Aufgrund eines Beschlusses der Synode wurde der ‚Kirchliche Dienst für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende zum 30. März 2005 aufgelöst bzw. in reduzierter Form weitergeführt. Gründe hierfür waren mangelnde Haushaltsmittel und eine geringere Nachfrage von Seiten der Kriegsdienstverweigerer. Ein Mitarbeiter des Nordelbischen Kirchenamtes übernahm nebenamtlich die Betreuung von Kriegsdienstverweigerern. Jährlich gab es ca. fünf bis sechs Beratungen. Die Durchführung von Rüstzeiten und die Mitarbeit in der EAK auf Bundesebene waren in diesem Rahmen nicht möglich, so dass es sich nicht um eine dauerhafte Lösung handeln konnte.
Nach gegenwärtigem Stand wird die Seelsorge an Kriegsdienstverweigerern und Zivildienstleistenden den Diakonischen Werken übertragen. |