| 10.03.06 |
| Prüfungsbehörden für 1. und 2. theologische Prüfung (Mecklenburg) |
| 1844-1984 |
Zur Ablegung der theologischen Prüfungen bestanden zwei theologische Prüfungsbehörden. Den Vorsitz führte in der ersten Prüfung ein Landessuperintendent, in der zweite der Landesbischof. Letzterer konnte sich sich durch einen von ihm zu berufenden Landessuperintendenten vertreten lassen. Der Vorstitzende der ersten und die Mitglieder beider Prüfungsbehörden wurden vom Oberkirchenrat berufen. In die erste theologische Prüfungsbehörde wurden berufen außer dem Vorsitzenden und fünf Pastoren sämtliche ordentlichen Professoren der Theologischen Fakultät Rostock, sofern die Kirche sie nicht ablehnte. Die Berufung erfolgte auf Widerruf. Gegebenenfalls konnten auch andere Dozenten der Theologischen Fakultät Rostock in die Prüfungsbehörde berufen werden. An der einzelnen Prüfung nahmen wechseln je drei Professoren und zwei Pastoren teil. Die Klausuren wurden am Wohnort des Vorsitzenden, die mündlichen Prüfungen in Rostock abgehalten. Der zweiten theologischen Prüfungsbehörde gehörten außer dem Vorsitzenden vier Geistliche der Landeskirche und ein ordentlicher Theologierofessor der Universität Rostock an. Ort der Prüfung war Schwerin. |
a Archivische Bearbeitung Ariadne-Erschließung ca. 2005
b. Bestandsgeschichte Der Zeitpunkt der Übergabe an das Archiv ist nicht bekannt. |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Außenstelle Schwerin
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 10.03.06, Prüfungsbehörden für 1. und 2. theologische Prüfung (Mecklenburg), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 10.03.06, Nr. x.
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