| 10.03.09 |
| Kirchensteueramt Malchin (Mecklenburg) |
| 1963-1992 |
| Die Kirchensteuer wurde von den Finanzämtern miterhoben. Soweit es sich um Zuschläge zur Lohnsteuer handelte, die von den Steuerpflichtigen im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben wurde, der der Kirche als Erhebungsmöglichkeit nicht frei gegeben war, erfolgte die Erhebung durch besondere Kirchensteuerämter, denen auch die Erhebung der Kirchensteuergrundbeträge von allen nicht zu den Reichssteuern veranlagten Kirchensteuerpflichtigen oblag. Die Kirchensteuerämter waren jeweils an den Sitzen der Finanzämter eingerichtet. Sie waren als öffentlich-rechtliche Behörde anzusehen. Die Ämter wurden Anfang der 1990er Jahre aufgelöst und die Aufgabe wurde von den Kirchenkreisen übernommen. |
a. Archivische Bearbeitung Der Bestand wurde im Mai 2025 von Benjamin Hein erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Der Bestand wurde im August 1995 an Archiv angegeben.
Er umfasst nur Akten zur Vergütung der Mitarbeitenden und zu den einzelnen Kassenabschlüssen sowie die erfassten Austritte. Kassiert wurden Rundschreiben der Landeskirche. Dies ist nur ein teilveröffentlichter Bestand, da mehrere Akten noch den Schutzfristen unterliegen. |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Kiel
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 10.03.09, Kirchensteueramt Malchin (Mecklenburg), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 10.03.09, Nr. x.
Dies ist nur ein teilveröffentlichter Bestand, da Akten noch den Schutzfristen unterliegen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Benutzung! |