Das Amt des Landesbischofs wurde durch die Verfassungsgebende Landessynode am 12.5.1921 geschaffen und durch die Verfassung näher bestimmt: Der Landesbischof wurde als ihr oberster Geistlicher an der Spitze der Landeskirche gestellt. Er ist Er war von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt. Der Landesbischof hatte die Aufgaben: 1. die Landeskirche nach außen zu vertreten; 2. die Berufungsurkunden der Geistlichen und der kirchlichen Beamten zu vollziehen; 3. die kirchlichen Gesetze und Verordnungen auszufertigen und zu verkünden; 4. die kirchlichen Kräfte zu sammeln, die der Kirche Fernstehenden zu gewinnen und kirchenfeindliche Bestrebungen abzuwehren; 5. mit Unterstützung der Landessuperintendenten die Seelsorge an den Gemeinden und Geistlichen zu fördern, das Gemeindeleben zu wecken, die Geistlichen zu beaufsichtigen und zu beraten sowie sich ihrer theologischen Forttbildung anzunehmen, auch Kirchentage zu berufen; 6. die Ausbildung der Geistlichen zu fördern und zu überwachen; 7. die Berufsarbeiter der Inneren und Volksmission zu beaufsichtigen, zu beraten und mit ihnen die missionarischen Kräfte in der Landeskirche zu sammeln und zu pflegen, die kirchlichen Arbeitsgemeinschaften, die kirchliche Vereinstätigkeit und die Beteiligung der Kirche an den Werken der Wohlfahrtspflege zu fördern.
Heinrich Rendtorff war Landesbischof von 1930 bis 1934. Biografie: Prof. D. theol. (* 9.9.1888 Westerland/Sylt, + 18.4.1960 Kiel), Prof. für Theologie in Kiel 1926, von der Landessynode gewählt 23.5.1930, legte sein Amt nieder 6.1.1934, P. in Stettin, Wartburg-Gemeinde, 1934-1945, Prof. für Theologie in Kiel 1945-1959. |
a. Archivische Bearbeitung Ursprünglich Ariadne-Erschließung ca. 2003. Juliane Kablau (Neuerschließung) 2024
b. Bestandsgeschichte Der Bestand enthält nur zwei Archivguteinheiten. Nach einer Aktennotiz ließ Landesbischof Rendtorff bei seinem Ausscheiden aus dem Amt 1933/34 sämtliche Dienstakten und Tagebücher verbrennen. Nur zwei Akten haben sich erhalten. Archivgut aus der Amtszeit seines Vorgängers Dr. Dr. Heinrich Behm ist nicht erhalten.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände
b. Literaturangaben NDB 21 (2003) Rausch, Rainer: Ad docendum, inspiciendum, dirigendum. Kirchenleitendes Handeln durch das Bischofsamt, in: Holze, Heinrich / Niemann, Hermann Michael (Hrsg.): Kirchenleitung in theologischer Verantwortung. Dankesgabe an Landesbischof Hermann Beste, Leipzig 2007, S. 97-121 Kirchliche Verwaltungsordnung für Mecklenburg-Schwerin, Schwerin 1931, S. 193-194 |