31.4.15 |
Jugendaufbauwerk Koppelsberg (Schleswig-Holstein und Nordelbien) |
1949-1994 |
Bereits Mitte des Jahres 1949 wurde auf Iniative des Landesministers für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr das Jugendaufbauwerk (JAW) konstituiert, das arbeitslosen Jugendlichen die Gelegenheit geben sollte, aufbauende Arbeit zu leisten und sich weiterzubilden. Am 13. Dezember 1949 folgte das vom Landtag beschlossene Gesetz über das Jugendaufbauwerk (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 1950, S.12). Federführend war der Landesminister für Arbeit. Die Maßnahmen im einzelnen sollten durch die sogenannten 'Träger der Arbeit' erfolgen; das konnten Kreise und kreisfreie Städte des Landes oder auch zugelassene Körperschaften des öffentlichen Rechts sein. Von 1951 bis 1994 fungierte das Jugendpfarramt Koppelsberg als Träger der Arbeit für das Jugendaufbauwerk Koppelsberg.
Nach mehr als 40 Jahren berufsvorbereitender Förderung von schulentlassenen Jugendlichen wurde das Jugendaufbauwerk Koppelsberg am 31.7.1994 geschlossen, weil sich die Arbeitsverwaltung aus der festen finanziellen Förderung der JAW-Lehrgänge zurückzog. |
a. Archivarische Bearbeitung Das Archiv des Jugendaufbauwerks Koppelsberg wurde 1995/96 im Nordelbischen Kirchenarchiv Kiel geordnet, verzeichnet und klassifiziert. Die erarbeitete Titelkartei wurde mit dem Archivprogramm AUGIAS 5.02 in den Computer eingegeben. Die Klassifikation wurde auf der Grundlage der erstellten Aktentitel ganz neu erstellt.
b. Bestandsgeschichte Das Schriftgut wurde 1995 in das Nordelbische Kirchenarchiv übernommen.
Das Schriftgut umfasst Akten zur Organisation des Dienstbetriebes, Runderlasse des Sozialministeriums, und zur Planung und Organisation des Unterrichts. Ein großer Teil der personenbezogenen Akten der Schüler ist auf dem Koppelsberg verblieben. Weiteres Schriftgut ist in LKANK, 31.4.16, Nordelbisches Jugendwerk zu finden. |