| 10.02.00.0 |
| Vertrauensrat (Mecklenburg) |
| 1989-2001 |
Auf der Herbsttagung 1990 der Landessynode wurde beraten, wie ein vertrauensvoll Neuanfang nach den Erfahrung mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR gelingen kann. Dazu wurde ein Vertrauensrat als Ausschuss der Kirchenleitung gebildet, dem Pastor Heinrich Rathke, Dietlind Glüer und Otto Winarske angehörten. Alle Synodalen, alle im Pfarrdienst Tätigen und der Oberkirchenrat mit allen in seiner Dienstaufsicht Unterstehenden wurden dazu aufgefodert, sich zu ihrem Verhaltnis zur Staatssicherheit schriftlich zu erklären. Der Vertrauensrat selbst führte persönliche und seelsorgerliche Gespräche geführt, nahm die Erklärungen der einzelnen Personen an und beriet in Fällen der Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit. Außerdem konnte über ihn die Überprüfung der Akte beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) beantragt werden. Am 22.06.1991 beschloss die Landessynode die Überprüfung aller hauptamtlichen Mitarbeitenden. Dafür wurde 04.04.1992 der Vertrauensrat neu besetzt und mit einer Geschäftsordnung ausgestattet. Diesem Vertrauensrat gehörten Landesbischof Stier, Hildburg Enderlein und Oberkirchenrat Rainer Rausch an. Zunächst wurden Aufkünfte über alle fraglichen Personen bei der BStU einholt, diese ausgewertet. Bei Befund wurde entscheiden, ob ein zu achtendes Verhalten festzustellen. war. Dann wurde ein Vorermittlungsverfahren bei der EKD durchgeführt, das eine Empfehlung für das weitere Verfahren ab. Ab 1995 wurden die Beantragungen der Überprüfungen durch Dr. Eckart Schwerin über das Sekretariat des Präsidenten für noch ausstehende MItarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen. Heinrich Rathke blieb darüber hinau für die Seelsorge zuständig. |
a. Archivische Bearbeitung Der Bestand wurde im Mai 2023 von Benjamin Hein geordnet und erschlossen.
Die Klassifikation wurde auf Grundlage der vorhandenen Akten und der Arbeitsweise gebildet.
b. Bestandsgeschichte Eine Akte wurden dem Landeskirchlichen Archiv im Mai 1996 übergeben. Die Kirchenleitung hatte im Juni 1996 die Übergabe aller Akten an das Archiv beschlossen. Dazu kam es allerdings erst 1999. Die seelsorgerlichen Unterlagen waren zuvor von Heinrich Rathke vernichtet worden.
Der Bestand beinhaltet Fragebögen an die betreffenden Personen, Auskünfte aus der Stasi-Unterlagenbehörde sowie Einzelfallakten zur bestimmten Personen, gegen die ein Verfahren eingeleitet wurde. Die meisten Archivguteinheiten unterliegen noch Schutzfristen.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 15.00.00, Synodenausschuss "Aufarbeitung der Vergangenheit" (Pommern)
b. Literaturangaben keine |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Kiel
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 10.02.00.0, Vertrauensrat (Mecklenburg), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 10.02.00.0, Nr. x.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Benutzung! |