| 16.22 |
| Schlichtungsausschuss (Nordelbien) |
| 1978-1994 |
Im Februar 1978 wurde ein Mitarbeitervertretungsgesetz für die Nordelbische Kirche verabschiedet, das gemäß § 49 die Bildung eines Schlichtungsausschusses für Streitfälle mit dem Arbeitgeber vorsah. Antragsberechtigt waren Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Kosten der Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss trug die Nordelbische Kirche.
Aufgabe des Schlichtungsausschusses war die Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Mitarbeitervertratung der Dienststellenleitung. Diese erfolgte in zwei Verfahrensstufen. Zunächst versuchte der oder die Vorsitzende, in direkten Verhandlungen mit den Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Gelang dies nicht, war der Schlichtungsausschuss einzuberufen, der einen Beschluss zu fassen hatte. Gegen diesen Beschluss konnte ein Beteiligter Klage vor dem Kirchengericht führen. Mit der Einrichtung des Schlichtungsausschusses sollte vermieden werden, dass zeitraubende Verfahren vor dem Kirchengericht geführt wurden.
Der Schlichtungsausschuss trat erstmals 1980, unter der Leitung von Jürgen Kalitzky, Richter am Verwaltungsgericht, zusammen. Der Vorsitzende wurde nach Anhörung des Nordelbischen Kirchenamtes und des Gesamtausschusses der Synode von der Synode für jeweils fünf Jahre ins Amt gewählt. Neben dem Vorsitzenden bestand der Schlichtungsausschuss aus sechs Beisitzern, von denen drei vom Gesamtausschuss gewählt und drei vom Nordelbischen Kirchenamt bestimmt wurden.
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a. Archivarische Bearbeitung Der Bestand wurde im Juli 2010 von Jannika Meinhold in den Räumen des Nordelbischen Kirchenarchivs geordnet, verzeichnet und mit dem EDV-Programm AUGIAS 8.2 in ein Findbuch umgesetzt.
b. Bestandsgeschichte Die Unterlagen wurden 2000 vom Schlichtungsausschuss übergeben. Schwerpunkt des Schriftguts bilden Aufzeichnungen der Schlichtungssachen und Protokolle der Sitzungen des Schlichtungsausschusses. Auf Grund der weitgehenden Gleichförmigkeit der Akten wurde auf eine Klassifikation verzichtet; die Akten sind chronologisch gereiht. Der Bestand umfasst 36 Archivguteinheiten.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 16.16, Kirchengericht (Nordelbien)
b. Literaturangaben keine Angaben |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Kiel
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 16.22, Schlichtungsausschuss (Nordelbien), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 16.22, Nr. x.
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