14.03 |
Gesetzgebende Versammlung (Eutin) |
1947-1968 |
Nach Ende der Zweiten Weltkriegs wurde eine Gesetzgebende Versammlung berufen. Sie hatte die Aufgabe eine neue Verfassung und eine neue Gemeindeordnung zu verfassen. Sie bestand aus den Mitgliedern des Synodalausschusses und ihrer Vertretern sowie sechs vom Landeskirchenrat berufenen Synodalen. Anders als in anderen Landeskirchen, in denen ein solches Gremien nach Erledigung des Auftrags wieder aufgelöst wurden, wurde in der Verfassung von 1947 die Gesetzgebende Versammlung als zweites Organ neben der Landessynode eingeführt, dem die Kirchengewalt innewohnte. Die Versammlung war für „alle anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht die Landessynode berät. Hierunter fiel vor allem die Haushaltsplanung und Fragen allgemeiner Verwaltungsnatur. 1951 wurde die Anzahl der Mitlieder auf 12 Personen verringert. Mitglieder waren die fünf Mitglieder des Synodalausschusses und sieben weitere Synodale. Davon wurden vier (ein Pastor und drei weltlichen Mitglieder) von der Synode gewählt. Die anderen drei Mitglieder (ein Pastor und zwei weltliche Mitglieder) wurden vom Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Synodalausschuss ernannt. Die Verfassung von 1967 sah eine Gesetzgebende Versammlung nicht mehr vor. Die Kirchengewalt ging wieder vollständig von der Synode aus. Dies war im Rahmen der Verhandlungen und Rechtsangleichungen zur Bildung der Nordelbischen Kirchen notwendig geworden. |
a. Archivische Bearbeitung Der Bestand wurde im Mai 2024 von Benjamin Hein erschlossen. Die Kopienakten der Protokolle wurden kassiert.
b. Bestandsgeschichte Das Schriftgut des Bischofs wurde wie alles andere Schriftgut der Eutiner Landeskirchen mit Ausnahme der Personalakten im Bestand 14.10, Landeskirchenrat erschlossen. Provenienzen wurden nicht getrennt. 2024 wurde es als eigenständiger Bestand ausgegliedert.
Der Bestand besteht nur aus den Sitzungsunterlagen und für die Anfangszeit zur Zusammensetzung der Versammlung. Die ersten drei Jahre des Bestehens der Versammlung sind schlecht dokumentiert, denn es gibt keine Protokolle. Erst ab 1950 ist dies der Fall. Kopien der fehlenden Dokumente sind in den Akten zu den landeskirchlichen Rundschreiben im Bestand 14.10, Landeskirchenrat (Eutin) zu finden. |