| In den Herzogtümern hatte der dänische Gesamtstaat Garnisonsgemeinden eingerichtet. Dort wurden ebenso Amtshandlungsbücher geführt. Nach der Einverleibung der Herzogtümer in den preußischen Staat wurde die Militärseelsorge neu organisiert. Grundlage war die Militärkirchenordnung vom 12. Februar 1832, die mit der Verordnung vom 21.Oktober 1868 in einigen Punkten für die Verhältnisse in Schleswig-Holstein modifiziert wurden. Die Garnisonsgemeinden aus der dänischen Zeit wurden aufgehoben, an ihre Stellen traten die Militärgemeinden. Die Militärgemeinden umfassten die Soldaten, ihre Angehörigen und Bedienstete der Militärgemeinde. Die Bestimmungen, wann wer zu einer Militärkirchengemeinde und nicht zu einer zivilen Ortskirchengemeinde gehörte, waren sehr kompliziert. Dies spiegelt sich auch in der Kirchenbuchführung wieder. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Militärkirchengemeinden aufgehoben. Die Kirchenbücher verblieben teilweise in den Gemeinden und wurden in Einzelfällen weitergeführt oder sind in diesem Bestand zu finden. |