Präambel (1) Verfassungstext Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche bekennt als ihre Grundlage das Evangelium von Jesus Christus, wie es im Zeugnis der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testaments gegeben und in den altkirchlichen Bekenntnissen und den evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften ausgelegt und bezeugt ist. Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche hat den Auftrag, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen. Sie verkündigt Jesus Christus, den Gekreuzigten und Auferstandenen, den Herrn der einen, heiligen, allgemeinen, apostolischen Kirche, zu der er Menschen aus allen Ländern, Völkern und Rassen beruft. Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist zu ständiger Erneuerung ihres Lebens gerufen. Sie ist verpflichtet, ihr Bekenntnis, ihre Verkündigung und ihren Dienst am biblischen Zeugnis zu prüfen und Verfälschungen abzuwehren. Sie hört auf die Stimme der Christen gleichen oder anderen Bekenntnisses. Der Erfüllung dieses Auftrages dient die folgende Verfassung: |