Enthält u.a.: Beschlagnahmung der Akten durch den Oberkirchenrat; Versendung von Rundbriefen; inhaltliche Abstimmung zur Konventsordung mit der Bekennenden Kirche; Organisation der Tagungen; Bearbeitung der Ordnung; Kontakte und Austausch mit anderen Bruderschaften; Aufnahme neuer Brüder; Übernahme von Helferämtern; |