Das Konsistorium Neustrelitz wurde 1702 als kirchliche Zentralbehörde für das 1701 infolge der letzten Landesteilung neugebildete Herzogtum Mecklenburg-Strelitz (seit 1815 Großherzogtum) errichtet. 1920 wurde es in den Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Landeskirche in Mecklenburg-Strelitz umgewandelt. Das Konsistorium bestand bis 1880 als geistliches Obergericht fort und nahm die Rechte des landesherrlichen Kirchenregiments wahr. 1934 gingen mit der Vereinigung zur Landeskirche Mecklenburgs die Funktionen auf den Oberkirchenrat in Schwerin über. |