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Landeskirchliches Archiv der Nordkirche

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    Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    1 Landeskirchen vor 2012
    10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012)
    11 Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins (1867-1976)
    12 Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate
    12.0 Kirchenleitende Organe
    12.1 Landeskirchliche Verwaltung
    12.10 Landeskirchenamt (Hamburg)
    12.10.0 Protokolle des Landeskirchenrats (Hamburg)
    12.10.1 Kirchenhauptkasse (Hamburg)
    12.10.2 Finanzabteilung (Hamburg)

    Vollansicht Bestand

    Archiv Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Signatur: 12.10.2
    Name: Finanzabteilung (Hamburg)
    Laufzeit: 1828-2016
    Geschichte: Mit der Verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche im hamburgischen Staate vom 9. Dezember 1870 wurde die Trennung zwischen Staat und Kirche vollzogen. Zwar behielt der Hamburger Senat das Patronat und verpflichtete sich zu Leistungen an die Kirche. Künftig jedoch regelte die Hamburger Kirche ihre Angelegenheiten im Rahmen der staatlichen Regelungen selber. Organe der neuen Lan-deskirche waren die Synode, das Geistliche Ministerium und der Kirchenrat. Letzterer wurde in § 45 als „Aufsichts- und Verwaltungsbehörde der gesammten evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate bestimmt. Er setzte sich aus Mitgliedern des Patronats, des Geistlichen Ministeriums und des Stadtkonvents zusammen (§ 46). Der Aufgabenkatalog war umfassend (§ 47). Zur Bestreitung der Aufgaben wurde eine Synodalkasse gebildet, die vom Kirchenrat verwaltet wurde (§ 49).
    Bereits 1875 wurde die Verfassung novelliert. In § 43 wurde nunmehr bestimmt, dass alle Gelder in einer Kasse mit der Bezeichnung ‚Kirchenhauptcasse zusammenzufassen seien. Dem Kirchenrat wurde die Aufgabe zur Verwaltung einschließlich der Erstellung eines Budgetplans und der Abrechnung übertragen. Die Synode behielt sich die grundsätzlichen Entscheidungen zu Ausgaben und Einnahmen vor. Die notwendigen Ausgaben des Kirchenrats zur Bewältigung seiner Aufgaben wurden nun als Posten in das Budget aufgenommen. Damit war die Kirchenhauptkasse mit ihrer Bezeichnung etabliert. Auch die neue Verfassung von 1923, die das synodale Element verstärkte, hielt an der Kirchenhauptkasse fest.
    1934 wurde von Landesbischof Tügel der Kirchenrat in ‚Landeskirchenamt umbenannt. Diese Änderung wurde 1945 stillschweigend rückgängig gemacht. Der Abdruck der Verfassung aus dem Jahre 1945 führt die Änderung nicht einmal auf, obwohl sonst alle Änderungen der beiden Jahre 1933 und 1945 genannt werden. Ebenso wurde die Bezeichnung in allen Gesetzen und Verordnungen 1945 und 1946 nicht explizit aufgehoben.
    Die Verfassung der Evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate 1959 zielte auf eine durchgreifende Modernisierung des Verfassungsgefüges. Unter anderem wurde dem Kirchenrat ein neues Landeskirchenamt unterstellt, die Verwaltungsaufgaben also ausgegliedert und einer neuen Behörde übertragen. Der Kirchenrat hatte nur noch mittelbaren Einfluss auf die Organisation im Landeskirchenamt. Auch wurde die Kirchenhauptkasse nicht mehr wie bisher gesondert genannt, sondern unter die Befassung mit dem Haushalt der Landeskirche subsumiert. Bis zur Bildung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche 1977 blieb die Struktur fortan unverändert.

    Weniger eindeutig wurde die Bezeichnung gehandhabt. In der Verfassung ist die Rede von der Kirchenhauptkasse, während die Akten sich auch auf die ‚Hauptkasse der Hamburgischen Evangelisch-lutherischen Kirche beziehen. Außerdem wurde in den 1950er Jahren begonnen, die Organisation im Landeskirchenrat bzw. -amt an die veränderten Anforderungen anzupassen. Immer wieder wurden die Bezeichnungen ‚Finanzabteilung und ‚Kirchenhauptkasse in neue Bezüge zueinander gesetzt, wobei nicht immer an eine Unterstellung der Kirchenhauptkasse unter die Finanzabteilung gedacht war. Das war auch dem Umstand geschuldet, dass auch in den Organisationsplänen die beiden Bezeichnungen häufig synonym gebraucht wurden. Die Bezeichnung Finanzabteilung setzte sich weder in den Protokollen des Kirchenrats noch in den Hausbesprechungen noch im Schriftverkehr durch. Ein Grund hierfür dürfte auch dem Verfahren geschuldet sein, dass die Zuschnitte der Dezernate an die jeweiligen Dezernenten gebunden waren. Sobald ein neuer Dezernent in das Kollegium des Kirchenamts eintrat, wurden die Aufgaben neu zugewiesen, so dass sich die Zuständigkeiten mitunter innerhalb von wenigen Jahren mehrfach veränderten.

    Unbeschadet der Bezeichnungen und Zuordnungen in der Geschäftsverteilung oblagen der Finanzabteilung und der Kirchenhauptkasse die Haushaltsplanung, die Durchführung des Haushalts, die Vermögensverwaltung einschließlich der Verwaltung der Wertpapieranlagen. Der Bestand 12.10.1 Kirchenhauptkasse (Hamburg) umfasst die eigentliche Aufgabe der Kirchenhauptkasse, nämlich die Durchführung des Haushalts. Der Bestand 12.10.2 Finanzabteilung hingegen deckt alle anderen Bereiche ab.
    Bestandsgeschichte: a. Archivische Bearbeitung:
    Nach der Übernahme 1994 wurde die Abgabeliste in AUGIAS importiert. Die dort nachgewiesenen Aktenzeichen bildeten die laufenden Nummern. Erst 2010 konnte die Bearbeitung durch Jönne Springer beginnen, der das entwickelte Verfahren zur Verzeichnung verfeinerte. Im Zuge der Verzeichnung wurde parallel eine Bewertung durch den betreuenden Archivar (zuerst Michael Kirschke, dann Ulrich Stenzel) vorgenommen. Bei einer Entscheidung gegen die weitere Aufbewahrung wurde der Datensatz gelöscht. Da sich durch die Kassationen Lücken ergeben hätten, erhielten die Archivguteinheiten bei der Verzeichnung eine neue laufende Nummer. Die alte Signatur wurde als alte Archivsignatur eingetragen. In einem Ordner mit der Abgabeliste wurde die Entscheidung festgehalten. Original und Kopie sind unter 12.10.2 Nr. 1487-1488 verwahrt.

    Eine Schwierigkeit ergab sich bei der Bewertung der Akten zu den Wertpapieren und Hypotheken. Im Zuge der Bearbeitung kristallisierte sich die Linie heraus, Hypotheken nur noch ab einem Geldwert von 30.000 Reichsmark bzw. Goldmark oder Deutsche Mark zu übernehmen. Die pauschale Ansetzung des Werts unabhängig vom realen Wert vereinfachte die Bewertung und bot auch so eine ausreichende Zahl an archivwürdigen Archivguteinheiten. Für die Wertpapieranlagen wurde zunächst auf eine Begrenzung verzichtet, die aber später dennoch angewandt wurde. Ziel war schließlich, durch die überlieferten Unterlagen die Strategie der Anlagen abbilden zu können. Von der Begrenzung auf Werte ab 30.000 Mark wurde bei den Hypotheken dann verzichtet, wenn die Hypothek nicht erkennbar gelöscht wurde oder die Besitzer in der Zeit des Nationalsozialismus enteignet oder zum Verkauf gezwungen wurden. Es finden sich recht häufig Hinweise auf Prozesse um die enteigneten oder zwangsweise verkauften Grundstücke.

    Die Bearbeitung wurde in den Jahren 2012 bis 2016 von Christin Sobeck, Katarina Karpenkiel und Ulrich Stenzel fortgesetzt. Letzterer verzeichnete auch die jüngste Abgabe aus dem Kirchenkreis Hamburg-Ost von 2013. Er überarbeitete anschließend die gesamte Verzeichnung und erstellte eine Klassi-fikation. Die Arbeiten wurden im Frühjahr 2017 abgeschlossen.

    b. Bestandsgeschichte:
    Der Bestand wurde nach dem Übergang zur Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche 1977 vom Kirchenkreis Alt-Hamburg zunächst von der neugebildeten Finanzabteilung des Kirchenkreises fortgeführt. Das betraf auch die Akten, die sich auf landeskirchliche Einrichtungen und Gremien beziehen. Erst 1992 wurden aus der Finanzabteilung die Unterlagen der Kirchenhauptkasse an das Nordelbische Kirchenarchiv abgegeben und als eigener Bestand 32.02 erschlossen. 1994 folgte eine Abgabe, die dieses Mal als 32.09 übernommen wurde. Damals wurde nicht zuletzt wegen der verwirrenden Bezeichnungen nicht erkannt, dass es sich eigentlich um denselben Bestand handelte. In den Folgejahren wurden bis 1999 weitere Abgaben getätigt, dann noch einmal und letztmalig 2013. Diese Abgaben sind sämtlich in 32.09 zusammengefasst worden. Sofern von Akteneinheiten nur der Band 1 hier überliefert ist, ist zu prüfen, ob der Folgeband in der Kirchenkreisverwaltung fortgeführt wurde. Dazu ist im Kirchenkreisarchiv Hamburg-Ost anzufragen.
    Es wurde kein Aktenplan verwendet. In den 1920er Jahren begann man, die Akten fortlaufend zu nummerieren und in einer Kartei nachzuweisen.
    Der Aufgabenbereich der Finanzabteilung deckt alle finanziellen Aspekte der Landeskirche und der angeschlossenen Körperschaften ab. Besonderes Gewicht erhalten die Akten zu den einzelnen Körperschaften und Einrichtungen durch die Überlieferung der zahlungsbegründenden Vorgänge und durch Vorgänge, zu denen oft die Gegenüberlieferung in den entsprechenden Akten des Kirchenrats fehlt.

    3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben

    a. Hinweise auf andere Bestände
    LKANK, 12.10, Landeskirchenamt (Hamburg)
    LKANK, 12.10.1, Kirchenhauptkasse (Hamburg)

    b. Literaturangaben
    Daur, Georg, Von Predigern und Bürgern. Eine hamburgische Kirchengeschichte von der Reformation bis zur Gegenwart. Hamburg 1970
    Archiv: Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Verweis: 12.10 Landeskirchenamt (Hamburg)
    Verweis: 12.10.1 Kirchenhauptkasse (Hamburg)
    12.10.3 Personalabteilung (Hamburg)
    12.10.3.0 Personalakten von Pastorinnen und Pastoren, Vikarinnen und Vikaren sowie Versorgungsakten (Hamburg)
    12.10.3.1 Personalakten der Angestellten und Beamten (Hamburg)
    12.10.4 Kirchensteuerabteilung (Hamburg)
    12.10.5.0 Bauabteilung - Akten (Hamburg)
    12.10.5.1 Bauabteilung - Pläne (Hamburg)
    12.10.5.2 Baubteilung - Fotos und Bilder (Hamburg)
    12.10.6 Presse- und Rundfunkstelle (Hamburg)
    12.10.7 Statistische Abteilung (Hamburg)
    12.10.8 Grundstücksabteilung (Hamburg)
    12.10.9 Archiv (Hamburg)
    12.11 Mitarbeitervertretung (Hamburg)
    12.12 Hilfskasse des Geistlichen Ministeriums zu Hamburg (Hamburg)
    12.13 Stiftung 'Prediger-Witwen- und Waisenkasse des Hamburgischen Ministeriums' (Hamburg)
    12.14 Stiftung 'Witwen- und Waisenkasse der Hamburger Landprediger' (Hamburg)
    12.16 Siegelkommission (Hamburg)
    12.15 Theologisches Prüfungsamt (Hamburg)
    13 Ev.-Luth. Kirche in Lübeck (1895-1976)
    14 Ev.-Luth. Landeskirche Eutin (1921-1976)
    15 Pommersche Ev. Kirche (1945-2012)
    16 Nordelbische Ev.-Luth. Kirche (1977-2012)
    2 Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) (seit 2012)
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