Die Polizeiseelsorge Schleswig-Holstein wurde 1978 durch eine Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche ins Leben gerufen. Sie besteht lediglich aus einer Pastorenstelle und einer Sekretärin und hat ihren Sitz in Eutin. Nach einer Rechtsverordnung vom 19. Februar 1991 (GVOBl. S. 110) wurde ein Beirat bestehend aus Mitgliedern der Polizei Schleswig-Holsteins gegründet, der dem Polizeipastor unterstützend und beratend zur Seite stehen soll. Infolge des Kirchengesetzes über die Errichtung des Hauptbereichs „Seelsorge, Beratung und ethischer Diskurs (Hauptbereich 2) vom 11. März 2008 (GVOBl. S. 110, 114, 134) ist die Polizeiseelsorge in diesen neu gegründeten Bereich eingegliedert worden. Von 1978 bis 1996 wurde die Polizeiseelsorge von Pastor Eckart-Heinrich Wälzholz geleitet. 1996 übernahm Pastorin Susanne Hansen seinen Platz und führte den Dienst als Polizeipastorin bis 2013 aus. Seit 2014 ist Pastor Volker Struve Leiter der Polizeiseelsorge.
Die Betätigungsfelder der Polizeiseelsorge sind vielfältig. Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt nur eine Auswahl von Beispielen dar:
Berufsethischer Unterricht: Seminare für die Polizei, Berufliche Weiterbildung, Ausarbeitung von Konzepten, Betreuung von Arbeitsgruppen zu Themen wie z. B. Mobbing Dienststellenbesuche und Einsatzbegleitung: Besuche in Dienststellen; Gewahrsam; Begleitung bei Nachtdienst, Fußstreifen oder Überbringen von Todesnachrichten; Hilfe bei Überbelastung Seelsorge: persönliche Gespräche mit Opfern und Angehörigen, Beratung, Einsatznachbereitung, Vermittlung zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten, Trauerbegleitung Zusammenarbeit und Vermittlung: Konferenz ev. Polizeipfarrer, Kirchliche Ausbildung, Konvent der Dienste und Werke, Polizeigewerkschaft, Frauengruppen, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Feuerwehr Kirchliche Amtshandlungen: Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen Öffentlichkeitsarbeit: Tag der Landespolizei, Vereinsgründungen, Vorträge, Ansprachen zur Vereidigung von Dienstanfängern bei der Polizei, Organisation von Ausstellungen und Veranstaltungen, „Die Kirche vertreten
Die Polizeiseelsorge hat durch ihren besonderen Status, durch die gewollte Unabhängigkeit von der polizeilichen Organisationsstruktur, durch die uneingeschränkte Schweigepflicht und das gesicherte Schweigerecht vor Gericht besondere Möglichkeiten des Umgangs mit heiklen Situationen, die absolute Vertraulichkeit erfordern. Sie versteht sich als Ansprechpartnerin für alle Beschäftigten der Landespolizei und ihre Familien un-abhängig von ihrer konfessionellen oder weltanschaulichen Bindung. |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Kiel
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 31.1.03, Polizeiseelsorge Schleswig-Holstein (Nordkirche), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 31.1.03, Nr. x.
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