Die Genehmigung der kirchlichen Siegel unterlag von jeher der Aufsicht des Landeskirchenamts bzw. des Nordelbischen Kirchenamts. Für die Beurteilung der vorgelegten Siegelmuster benötigte die Behörde einen Überblick, welche Siegel mit welchem Motiv bereits hergestellt worden waren. Für das Genehmigungsverfahren bediente man sich im Kirchenamt einer Kartei, in der die wichtigsten Merkmale und Verweise zusammengefasst wurden. Die Sammlung wurde zunächst zuständigkeitshalber im Nordelbischen Kirchenarchiv geführt. Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde das Siegelgenehmigungsverfahren in das Dezernat Recht des Nordelbischen Kirchenamts verlagert und die Kartei dorthin abgegeben. Dort aber wurde die Kartei nach einiger Zeit aufgegeben und nicht fortgeführt. 1996 wurde die Kartei in das Nordelbische Kirchenarchiv abgegeben. Pläne zur Umsetzung in eine elektronische Fassung zerschlugen sich recht schnell.
Eine konkrete rechtliche Grundlage für die Genehmigung und Führung von Siegeln wurde erst 1978 gegeben (Kirchengesetz über das Siegelwesen (Siegelgesetz) Vom 28. Mai 1978 (GVOBL. S. 203)). Zuvor waren die entsprechenden Bestimmungen der EKD dem Sinn nach angewandt worden. Die Rechtsverordnung bestimmte die Sammlung der Abdrücke durch das Nordelbische Kirchenarchiv und verwies explizit auf eine Siegelkartei, die die Informationen zu a) eine kurzgefasste Siegelbeschreibung, b) dem Künstler, der das Siegel entworfen hatte, c) dem Datum der Einführung und d) etwa genehmigte Beizeichen zusammenfasste.
Die Aufgabe war damit zunächst beim Archiv angesiedelt. Zu einem bislang nicht zu ermittelnden Zeitpunkt wurde die Siegelbehandlung vom Archiv in das Rechtsdezernat überführt, wo sie bis heute angesiedelt ist.
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a. Archivische Bearbeitung 2012 wurde die Siegelkartei von Annika Schacht in der AUGIAS-Datenbank erfasst. Dabei wurde der komplette Inhalt der Karteikarten in der vorliegenden Systematik übertragen. Die Querverweise, die auf ähnliche Motive oder Kirchengemeinden mit gleichen Motiven verweisen, sind in einer Datenbank redundante Informationen. Sie wurden übernommen, um die Arbeitsweise bei der Prüfung von Siegeln zu erläutern. Es finden sich immer wieder Hinweise auf eine ‚Siegelmustermappe. Diese muss als aufgelöst oder verschollen gelten. Sie bezog sich nach Auswertung der Angaben wohl vorwiegend auf Orte, die nicht in Schleswig-Holstein angesiedelt waren. Möglicherweise sind Siegelabdrucke zu einzelnen Orten in dieser Mappe in den verschiedenen Bestandteilen der Siegelsammlung vorhanden.
b. Bestandsgeschichte Der Zeitpunkt der Übergabe an das Archiv ist nicht bekannt.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 63.02, Siegelstempel (Nordelbien) LKANK, 63.03, Siegelabdrucke (Nordelbien) LKANK, 63.05, Siegelabdrucke Pastorate (Nordelbien) LKANK, 63.06, Siegelabdrucke Pastoren (Nordelbien)
b. Literaturangaben keine |