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    Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    1 Landeskirchen vor 2012
    10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012)
    11 Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins (1867-1976)
    11.0 Kirchenleitende Organe
    11.1 Landeskirchliche Verwaltung
    11.10 Konsistorium der Ev.-Luth. Kirche der Provinz Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein)

    Vollansicht Bestand

    Archiv Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Signatur: 11.10
    Name: Konsistorium der Ev.-Luth. Kirche der Provinz Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein)
    Laufzeit: 1836-1957
    Geschichte: 1. Gründung
    Die politischen und kirchenrechtlichen Verhältnisse wurden mit der Eingliederung Schleswig-Holsteins in den preußischen Staat grundsätzlich neu geordnet. Mit der "Verordnung, betreffend die Errichtung eines evangelisch-lutherischen Konsistoriums in Kiel vom 24. September 1867" errichtete der preußische König eine Kirchenbehörde für die neue preußische Provinz Schleswig-Holstein. Obwohl die Preußische Verfassung vom 31. Januar 1850 in Art. 15 festlegte, dass die Kirchen ihre Angelegenheiten selbständig ordnen und verwalten, blieb der preußische König "summus episcopus" der Landeskirchen. Er übte bei der Leitung der Kirche jedoch nicht mehr Staatsgewalt, sondern Kirchengewalt aus, wobei er seit 1876 bei der Gesetzgebung an die Mitwirkung der Synode gebunden war.
    Das Kieler Konsistorium war eine reine Kirchenbehörde, die allerdings einer Staatsbehörde, dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, unterstellt worden war. Der "Minister für geistliche Angelegenheiten" vereinigte somit Funktionen des Kirchenregiments (im Auftrag des preußischen Königs) und der staatlichen Verwaltung in einer Hand. Zu seinen Aufgaben gehörten die "iura circa sacra", die Souveränitätsrechte des Staates zur Oberaufsicht über alle Kirchen- und Religionsgemeinschaften. Diese waren zu trennen von den "iura in sacra", dem eigentlichen Kirchenregiment, dem diejenigen Rechte zuzuordnen waren, die den innerkirchlichen Lebenkreis betrafen. Der Minister für geistliche Angelegenheiten nahm sowohl die iura circa sacra als auch die iura in sacra wahr und war somit zugleich oberstes Staatsaufsichtsorgan und Zentralkirchenbehörde. Durch diese Doppelstellung des Ministers war die Organisation der Kirche in Schleswig-Holstein stärker an den Staat gebunden als in den alten preußischen Provinzen: dort war eine rein kirchliche Behörde, der Evangelische Oberkirchenrat, für das oberste Kirchenregiment zuständig.
    Die Eingliederung Schleswig-Holsteins in den preußischen Staatsverband führte zu Bestrebungen, die Landeskirche der Kirche der Altpreußischen Union anzugliedern und damit dem Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin als kirchenregimentlichen Zentralbehörde zu unterstellen. Diese Bestrebungen wurden jedoch von führenden Repräsentanten der Kirche in Schleswig-Holstein energisch zurückgewiesen und der preußische König unterstützte durch die Gründung des Kieler Konsistoriums diese Selbständigkeitsbestrebungen. Die Unterstellung des Konsistoriums unter eine Staatsbehörde war nur als vorübergehender Zustand geplant, doch wurden die Verhältnisse bis zum Ende der Monarchie nicht anders geregelt. Die zunächst als Zwischenlösung gedachte "Doppelfunktion" des Konsistoriums als Kirchenbehörde unter kirchenregimentlicher Aufsicht einer Staatsbehörde kennzeichnet den Zuständigkeitsbereich und die personelle Zusammensetzung.

    2. Zuständigkeit
    Die Zuständigkeit und Kompetenzen des Konsistoriums wurde in § 2 der Gründungsverordnung festgelegt worden: "Der Wirkungskreis dieses Konistoriums begreift im Allgemeinen die Beaufsichtigung und Leitung der gesammten evangelisch-lutherischen Kirchenangelegenheiten in den Herzogthümern Holstein und Schleswig, soweit nicht nach den, den Geschäftskreis der Regierungen normirenden Bestimmungen einzelne Gegenstände und Angelegenheiten dieser Art zu dem amtlichen Wirkungskreise dieser letzteren gehören."
    Das Konsistorium war nur für die iura in sacra in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein zuständig, während die iura circa sacra auf Provinzialebene vom Oberpräsidenten der Provinz und dem Regierungspräsidenten in Schleswig ausgeübt wurde.
    Die Befugnisse des Konsistoriums wurden im Laufe der Zeit erweitert worden. Von besonderer Bedeutung für die Tätigkeit des Konsistoriums war die Kirchengemeinde- und Synodalordnung von 1876, die im § 95 dem Synodalausschuss der Gesamtsynode der Provinz Mitwirkungsrechte bei der Tätigkeit des Konsistoriums einräumte. Die Mitglieder des Synodalausschusses wurden dem Konsistorium als außerordentliche Mitglieder beigeordnet. Durch diese Ordnung wurde die Aufsichtsfunktion des Konsistoriums gegenüber den Gemeinden- und Synodalorganen erheblich erweitert. Insbesondere sind zu nennen das allgemeine Bestätigungsrecht gegenüber den Beschlüssen der Gesamtsynode, Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden mit enumerativ aufgeführter Zustimmungspflicht sowie Bestätigungsrechte bei Personal- und Disziplinarangelegenheiten. Die Beschlüsse des Konsistoriums wurden in einem eigenen Amtsblatt veröffentlicht.

    3. Zusammensetzung
    Das Konsistorium war eine Kollegialbehörde, die sich zusammensetzte aus dem juristischen Präsidenten, den Generalsuperin¬tendenten für Schleswig und Holstein und einer Anzahl kirchlicher und weltlicher Räte. Die Aufgaben des Konsistoriums wurden durch gemeinsame Beschlüsse seiner Mitglieder vollzogen, wobei jedes Mitglied eine Stimme besaß. Den Mitgliedern des Konsistoriums waren einzelne Dezernate zugeordnet: den Generalsuperintendenten kam dabei eine besondere Rolle zu, da ihnen das Amt für Personalien unterstand. Außerdem waren sie Stellvertreter des Präsidenten.
    Neben Verwaltungsaufgaben zählten auch geistliche Amtshandlungen, wie z. B. die Ordination von Geistlichen, zu den Aufgaben des Konsistoriums und wurden "ipso iure" von den Generalsuperintendenten wahrgenommen. In ihrer Person waren Verwaltungsaufgaben und die geistliche Führung der Landeskirche vereint. Vorsitzender des Konsistoriums war ein Jurist als Präsident, dem gleichzeitig die Aufgabe eines Universitätskurators oblag. Er wurde unmittelbar auf Vortrag des Ministers für geistliche Angelegenheiten vom preußischen König ernannt. Die Mitglieder des Konsistoriums waren "königliche Beamte" und somit durch Diensteid an den König gebunden.

    4. Neuordnung
    Nach Beendigung des landesherrlichen Summepiskopats durch Abdankung des preußischen Königs im Jahr 1918 wurden nach einer Übergangszeit die kirchenrechtlichen Verhältnisse in Schleswig-Holstein neu geordnet. 1924 trat eine neue Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holsteins in Kraft, die an Stelle des Konsistoriums ein Landeskirchenamt errichtete.

    5. Zusammenfassung und Bewertung
    Das Konsistorium als preußische kirchliche Mittelbehörde war von 1868 bis 1924 oberste kirchliche Verwaltungsbehörde in Schleswig-Holstein. Die Unterstellung unter das staatliche Ministerium für geistliche Angelegenheiten und die Teilhabe an der geistlichen Leitung der Kirche durch die Generalsuperintendenten als Konsistoriumsmitglieder charakterisieren den besonderen Charakter dieser Körperschaft. Der Generalsuperintendent von Schleswig, Theodor Kaftan, der von 1886-1917 Mitglied des Konsistoriums war, stellte fest: "Ich will hier nur gegenüber irrtümlichen Auffassungen ein Konsistorium klärlich kennzeichnen als das, was es tatsächlich war, als die Repräsentanz der Staatsherrschaft in der Kirche."
    Bestandsgeschichte: a. Archivische Bearbeitung
    1994 bis 1997 hat der Kirchenkreisarchivpfleger des Kirchenkreises Husum-Bredstedt, Uwe Boyens, den vorliegenden Bestand neu geordnet und auf Karteikarten verzeichnet. Die erarbeitete Titelkartei wurde 1997 in das Archivinformationssystem AUGIAS 5.0 eingegeben.

    b. Bestandsgeschichte
    Der vorliegende Bestand umfaßt die Akten des gemeindebezogenen Teils der Registratur des Konsistoriums sowie kirchliche Statistiken und Handakten des Konsistorialrates F.O.Clausen. Über den Aktenplan des Konsistoriums lassen sich keine Angaben machen, da entsprechende Akten nicht erhalten geblieben sind. Ein Teil der Akten wurden von der Schleswig-Holsteinischen Regierung (1834-1851/1852) bzw. von den Ministerien für Schleswig und Holstein übernommen.

    Ein Teil (ca. 1 lfd. m) der gemeindebezogenen Konsistorialakten befindet sich heute im Landsarkivet for Sønderjylland in Åbenrå. Dieses Archivgut hat ausschließlich "Die niederen Kirchenbedienungen" in folgenden Propsteien zum Inhalt: Törninglehn, Nordtondern, Hadersleben, Apenrade, Sonderburg. Weshalb diese Akten ins Landsarkivet gelangt sind, ließ sich nicht ermitteln.

    Zu den gemeinde- und propsteibezogenen Tätigkeitsschwerpunkten des Konsistoriums gehörten: die Umsetzung der Gemeinde- und Synodalordnung von 1876 und des Pfarrbesoldungsgesetzes von 1898, die Beaufsichtigung der Vermögensverwaltung und der Verwaltung der kirchlichen Gebäude der Kirchengemeinden, die Bearbeitung von Beschwerden und von Disziplinarangelegenheiten sowie die Versorgung der Geistlichen, weiterer Mitarbeiter (Küster u. a.) und deren Angehörigen.
    Ergänzend ist der Bestand 11.11, Landeskirchenamt (Schleswig-Holstein), heranzuziehen. Einige nicht vernichtete Generalakten des Konsistoriums sind in der Registratur des Landeskirchenamtes fortgeführt worden.

    Als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangenen Generalakten sind die Bestände des preußischen Kultusministeriums im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin heranzuziehen. Hier ist insbesondere folgender Bestand wichtig: Rep. 76 III. Sekt. 30. Evangelisch-Geistliche Angelegenheiten. Specialia. Schleswig-Holstein.
    Querbezüge zur staatlichen Aufsicht sind in verschiedenen Beständen im Landesarchiv Schleswig-Holstein zu ermitteln, v.a. im Bestand Abt. 301 Oberpräsidium.

    Der vorliegende Bestand umfaßt den Zeitraum von 1864 - 1957. Der Schwerpunkt der Aktenüberlieferung fällt in die Jahre 1867 - 1920. Wenige Akten wurden nach 1924 bzw. 1945 im Landeskirchenamt ergänzt. Er stellt ein Fragment der Aktenüberlieferung des Konsistoriums dar, das durch Auslagerung erhalten geblieben ist. Die Generalakten des Landeskirchenamtes, des Nachfolgers des Konsistoriums, sind 1944 durch einen Bombenangriff im Gebäude des Landeskirchenamtes in Kiel verbrannt. Außerdem sind Generalakten des Landeskirchenamtes bzw. Konsistoriums 1943 in den Keller der Kieler Nikolaikirche verbracht worden und dort wohl ebenfalls einem Brand zum Opfer gefallen. Der vorliegende Teilbestand ist nach Brügge bei Bordesholm ausgelagert worden und dadurch der Vernichtung entgangen. 1975 entdeckte ihn dort bei einer Hausbegehung der Archivar der Ev.-Luth. Kirche in Lübeck, Dr. Horst Weimann, und ließ ihn 1976 in Lübeck verzeichnen.
    Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde die alte Klassifikation umgestellt. Ursprünglich lag der Bestand in drei Gliederungsstufen in der Reihenfolge geordnet vor: Propstei, Sachbetreff, Kirchengemeinde. Bei der Neuklassifikation wurde die Reihenfolge geändert: Propstei, Kirchengemeinde, Sachbetreff. Die Sachbetreffe der alten Sachaktenablage wurden als standardisierte Aktentitel bei der Verzeichnung weitgehend übernommen. Die Sachaktenablage nach preußischem Vorbild hatte zur Folge, daß auch für die Kirchengemeinden, bei denen zu dem jeweiligen Sachbetreff kein Schriftgut angefallen war, ein Aktenordner angelegt worden war. Diese leeren Aktenordner waren zwischen den Akten zu finden und werden jetzt unter Nr. 2013 zusammenfassend nachgewiesen.

    Kassationen wurden nicht vorgenommen.


    3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben

    a. Hinweise auf andere Bestände
    LKANK, 11.11, Landeskirchenamt (Schleswig-Holstein)
    Gehimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Rep. 76 III. Sekt. 30. Evangelisch-Geistliche Angelegenheiten.

    b. Literaturangaben
    Besier, Gerhard: Preussische Kirchenpolitik in der Bismarckära: die Diskussion in Staat und Evangelischer Kirche um eine Neuordnung der kirchliche Verhältnisse Preußens zwischen 1866 und 1872. - Berlin; New York: de Gruyter, 1980 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin; Bd. 49).
    Blaschke, Klaus, Die Stellung der Bischöfe der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holsteins gegenüber den Verfassungsorganen der Landeskirche im Wandel der Kirchenverfassungen. - Kiel, Univ., Diss., 1970.
    Francke, Lothar: Die Rechtsstellung der Propstei als Mittelinstanz in der Landeskirche Schleswig-Holsteins, ihre geschichtlichen Grundlagen, ihr räumlicher Bereich. - Kiel, Univ., Diss., 1968.
    Geil, Heinz: Die verfassungsrechtliche Entwicklung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holsteins in der preußischen Zeit bis zu Gegenwart. - Erlangen, Univ., Diss., 1935.
    Hahn, Wilhelm: Geschichte des Kieler Konsistoriums. - In: Festschrift zum hundertjährigen Bestehen des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes in Kiel. - In: Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte, Reihe 2; 23./24. Bd. (1967/68), S. 31-62.
    Hoffmann, Gottfried Ernst: Die Konsistorialverfassung in Schleswig-Holstein von der Reformation bis zum Ende des deutsch-dänischen Gesamtstaates. - In: Festschrift zum hundertjährigen Bestehen des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes in Kiel. - In: Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte, Reihe 2; 23./24. Bd. (1967/68), S. 9-30.
    Hvad finder jeg på Landsarkivet in Aabenraa. - 2. Oplag. - Aabenraa: Landsarkivet for de sønderjyske landsdele, 1989.
    Kaftan (1924) Kaftan, Theodor: Erlebnisse und Beobachtungen des ehemaligen General-superintendenten von Schleswig D. Theodor Kaftan: von ihm selbst erzählt. - Kiel: Selbstverlag des Vereins, 1924 (Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte, Reihe 1; Bd. 14).
    Meyer-Gebel, Marlene: Zur Entwicklung der zentralen preußischen Kultusverwaltung (1817-1934) im Spiegel ihrer Aktenüberlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. - In: Kloosterhuis, Jürgen (Hrsg.): Aus der Arbeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbe-sitz. - Berlin: Selbstverlag des Geheimen Staatsarchivs, 1996 (Veröffentli-chen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz / Arbeitsberichte; 1). - S. 103-127.
    Schoen, Paul: Das evangelische Kirchenrecht in Preußen. Bd. 1,2. - Neudruck d. Ausg. Berlin 1903.1910 - Aalen: Scientia, 1967.
    Schwarz, Eberhard: Das leitende geistliche Amt in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung seiner Beziehungen zur landeskirchlichen Behörde 1868-1968. - In: Festschrift zum hundertjährigen Bestehen des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes in Kiel. - In: Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte, Reihe 2; 23./24. Bd. (1967/68), S. 80-149.
    Wolgast, Ernst: Die rechtliche Stellung des schleswig-holsteinischen Konsistoriums: ein Beitrag zur Beurteilung des Verhältnisses der Landeskirche zum Staate. - Kiel: Cordes, 1916 (Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte, Reihe 1; Bd. 8).
    Archiv: Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Verweis: 11.11 Landeskirchenamt (Schleswig-Holstein)
    11.11 Landeskirchenamt (Schleswig-Holstein)
    11.11.0 Mobilisierte Geistliche und deren Entnazifizierung (Schleswig-Holstein)
    12 Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate
    13 Ev.-Luth. Kirche in Lübeck (1895-1976)
    14 Ev.-Luth. Landeskirche Eutin (1921-1976)
    15 Pommersche Ev. Kirche (1945-2012)
    16 Nordelbische Ev.-Luth. Kirche (1977-2012)
    2 Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) (seit 2012)
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