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    Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    1 Landeskirchen vor 2012
    10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012)
    11 Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins (1867-1976)
    12 Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate
    13 Ev.-Luth. Kirche in Lübeck (1895-1976)
    14 Ev.-Luth. Landeskirche Eutin (1921-1976)
    15 Pommersche Ev. Kirche (1945-2012)
    16 Nordelbische Ev.-Luth. Kirche (1977-2012)
    16.0 Verfassunggebende Organe
    16.1 Kirchliche Organe
    16.10 Synode (Nordelbien)
    16.10.0 Synodenprotokolle (Nordelbien)
    16.10.1 Ausschuss für kirchliche Weltdienste (Nordelbien)
    16.10.2 Reformkommission (Nordelbien)
    16.10.3 Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung (Nordelbien)
    16.11 Kirchenleitung (Nordelbien)

    Vollansicht Bestand

    Archiv Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Signatur: 16.11
    Name: Kirchenleitung (Nordelbien)
    Laufzeit: 1976-2010
    Geschichte: 1. Geschichte der Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche

    Hatte die Bildung der Landeskirche Schleswig-Holsteins 1924 noch eine Revolution bedeutet, weil sie eine Ablösung von der gewohnten hierarchischen Unterstellung unter die weltliche Gewalt bedeutete, so war die Bildung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche 1977 insofern eine Revolution, als die historischen landeskirchlichen Grenzen gesprengt wurden. Mittelbarer Auslöser für die Diskussionen zur Bildung einer größer angelegten Kirchenorganisation in Norddeutschland war die Bildung der heutigen Freien und Hansestadt Hamburg 1937, die über die landeskirchlichen Grenzen hinausgriff. Der langwierige Prozess, der nach mehreren Unterbrechungen 1970 in den Vertrag über die Bildung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (NELK) und die Bildung einer Verfassunggebenden Synode mündete, macht deutlich, dass zum Teil sehr unterschiedliche Traditionen zu bündeln waren. Zugleich machten sich Bemühungen bemerkbar, den Demokratiegedanken stärker in der neuen Kirchenorganisation zu verankern.

    Vorläufige Kirchenleitung
    Während der Beratungen in der Verfassunggebenden Synode von 1970 bis 1976 bestanden die Landeskirchen Eutin, Hamburg, Lübeck und Schleswig-Holstein weiterhin als eigenständige Landeskirchen. Zur Koordination wurde ein "Rat der Nordelbischen Kirche" gebildet, in dem vor allem die Kirchenleitungen sich abstimmten. Die Nordelbische Kirche (NEK) trat schließlich erst 1977 real existierend in das Leben. Für den Übergang nach dem 1. Januar 1977, als die alten Landeskirchen aufgehört hatten zu existieren und in der NEK aufgegangen waren, die neue Kirchenleitung aber noch nicht gewählt worden war, hatte das Einführungsgesetz zur Verfassung eine "Vorläufige Kirchenleitung" vorgesehen (§ 26), die zum 1. Januar gebildet wurde und sich zusammensetzte aus:
    - Mitgliedern des Rats der NEK
    - allen weiteren Bischöfen, soweit sie nicht dem Rat der NEK angehörten
    - je einem Mitglied der Kirchenleitungen der beteiligten Landeskirchen sowie des Kirchenkreisvorstands Harburg.

    Die Vorläufige Kirchenleitung nahm die Amtsgeschäfte am 4. Januar 1977 auf.

    1. Kirchenleitung
    Die erste Wahl der Kirchenleitung war vom Einführungsgesetz für die zweite Tagung der Synode der NEK vorgesehen, wobei sie eine Wahl auf einer späteren Tagung offen ließ (§ 25). Die Wahl wurde auch tatsächlich erst auf der zweiten Tagung am 22.07.1977 durchgeführt. Ergänzend zu den Bestimmungen der Verfassung gebot das Einführungsgesetz, dass mindestens je ein Mitglied aus den Gebieten der Kirchenkreise Alt-Hamburg, Eutin, Harburg und Lübeck sowie der Landeskirche Schleswig-Holstein kommen musste. So musste das Wahlergebnis insoweit ignoriert werden, als Propst Stein (Harburg) Mitglied der Kirchenleitung wurde, obwohl er nicht die erforderliche Stimmenzahl erreicht hatte. Mit der Konstituierung der gewählten Kirchenleitung hatte die Vorläufige Kirchenleitung ihre Aufgabe beendet. Damit war im Bereich der Kirchenleitung der Übergangsprozess abgeschlossen.

    Aufgaben
    Die Verfassung war im Aufgabenkatalog für die Kirchenleitung ähnlich angelegt wie die Rechtsordnung 1958. Allerdings bestand ein gravierender Unterschied darin, dass die Nordelbische Kirche gemeinsam von Synode, Kirchenleitung und Bischöfen in gemeinsamer Verantwortung geleitet wurde (Art. 65). Die Abgrenzung warf immer wieder Probleme auf und bedurfte einer ständigen Justierung .
    Die Aufgaben der Kirchenleitung im Einzelnen waren in den Art. 78 - 83 festgelegt. So hieß es in Art. 78, dass die Kirchenleitung die Nordelbische Kirche im Rahmen der Gesetze und der Beschlüsse der Synode leitet und im kirchlichen und öffentlichen Leben vertritt. Durch Art. 67 war die Synode auf "Kundgebungen an die Öffentlichkeit" beschränkt. In Rechtsangelegenheiten handelte die Kirchenleitung durch den Vorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied der Kirchenleitung.
    Insgesamt kann der Aufgabenkatalog mit den Eckpunkten beschrieben werden, dass die Kirchenleitung die Nordelbische Kirche leitete, zu kirchlichen und allgemeinen Fragen Stellung nahm, die Nordelbische Kirche vertrat und die Aufsicht über das Nordelbische Kirchenamt wahrnahm. Die Kirchenleitung erließ die Rechtsverordnungen und bereitete Vorlagen für die Synode vor. Ein Teil der Aufgaben waren an das Nordelbische Kirchenamt delegiert, das jedoch nur ausführen und keine Leitungsfunktion für die Nordelbische Kirche wahrnehmen konnte.
    Der Aufgabenkatalog der Kirchenleitung war zum Einen stetig erweitert, zum Anderen detaillierter bestimmt worden. So soll sie sich u.a. auch mit den dienstrechtlichen Angelegenheiten der Pastoren und Kirchenbeamten befassen, wiewohl dem Nordelbischen Kirchenamt die Aufgaben zu diesem Punkt im Ganzen oder zum Teil übertragen werden konnten.

    Die Kirchenleitung wurde von der Synode gewählt - mit Ausnahme der drei Bischöfinnen und Bischöfe, die kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied der Kirchenleitung sind. Die übrigen Mitglieder der Kirchenleitung mussten Synodale sein. Bei der Zusammensetzung musste beachtet werden, dass von den zehn gewählten Mitgliedern insgesamt drei aus der Gruppe der Pastoren und der Gruppe der Mitarbeiter kommen müssen. Beide Gruppen wiederum mussten mit mindestens je einem Mitglied vertreten sein. Die Kirchenleitung wurde zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode auf der dritten Synode (Tagung) gewählt (Art. 84 Abs.4).
    Der Präsident oder die Präsidentin der Synode konnte, der Präsident oder die Präsidentin des Nordelbischen Kirchenamts musste teilnehmen. Beide hatten jedoch kein Stimmrecht. Damit war das Prinzip der Trennung von Leitung und Verwaltung im Gegensatz zu anderen Landeskirchen strikt verwirklicht. Den Vorsitz nahm stets ein Bischof oder eine Bischöfin wahr, seine Stellvertreter mussten nicht Theologen sein. Freilich war bisher nur einmal ein Nichttheologe stellvertretender Vorsitzender (Dr. Leverkus 1977). Zeitweilig wurde im Vorsitz ein Rotationsmodell durchgeführt, nämlich in der 3. Kirchenleitung 1986 - 1992.

    In der Folgezeit wurden die die Kirchenleitung betreffenden Verfassungsartikel öfter geändert , wodurch sich aber der Aufgabenkatalog nicht wesentlich änderte. Bedeutsam war aber, dass das Mitglied des Konvents der Pröpstinnen und Pröpste, das zur ständigen Vertretung des jeweiligen Bischofs oder der jeweiligen Bischöfin bestimmt war, mit Stimmrecht in der Kirchenleitung teilnahm, wenn der Bischof oder die Bischöfin verhindert war. Die Stellung der Bischöfe wurde auch dadurch gestärkt, dass nun auch ein Bischof oder eine Bischöfin die Einberufung der Kirchenleitung verlangen konnte (Art. 87 Abs. 1).

    Die Vorläufige Kirchenleitung gab sich auf der ersten Sitzung am 4. Januar 1977 eine Geschäftsordnung. Nach Konstituierung der 1. Kirchenleitung galt sie wohl de facto weiter. 1990 jedoch wurde einen neue Geschäftsordnung erlassen, wie sie inzwischen nach einer Änderung des Art. 120 der Verfassung 1994 verlangt wurde. Hier war u.a. festgelegt, dass die Sitzungen der Kirchenleitung nicht öffentlich sind.


    2. Liste der Mitglieder der Kirchenleitung

    Die folgende Liste beruht auf den Angaben im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Kirche, den Synodenprotokollen der Nordelbischen Kirche und den Sitzungsprotokollen der Kirchenleitung. Die Angaben mussten aus den aufgeführten Quellen kompiliert werden. Daher ist es auch nicht immer möglich gewesen, mit einem vertretbaren Aufwand festzustellen, wann ein Mitglied ausschied und ein anderes nachrückte.

    Aufgezählt werden nur die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenleitung, nicht ihre Stellvertreter.

    Vorläufige Kirchenleitung (gebildet zum 1. Januar 1977)
    Dr. Burkhard Baring
    Pastor Detlef Bendrath
    Dr. Erich Carus
    Propst Heinz Deiseroth
    Hans-Rolf Dräger
    Herbert Dreßler
    Peter-Paul Floerke
    Oberkirchenrat Ulrich Heine
    Bischof Dr. Friedrich Hübner
    Dr. Hans Langeloh
    Bischof Alfred Petersen (Vorsitzender)
    Pastor D.Dr. Martin Pörksen
    Pastor Richard Scharnweber
    Superintendent Werner Stein
    Propst Karlheinz Stoll
    Propst Hans-Jürgen Wenn
    Bischof D.Dr. Hans-Otto Wölber
    Klaus Teske

    Mit beratender Stimme:
    Horst Göldner, Präsident des Nordelbischen Kirchenamts
    Dr. Hou, Vorsitzender der Synodalkommission


    1. Kirchenleitung (Wahl am 23. Juli 1977)
    Wolfgang Bauer
    Dr. Hans-Ruhi Christiansen-Weniger
    Herbert Dreßler
    Sieglinde Hoerschelmann
    Bischof Dr. Friedrich Hübner (Vorsitzender ab 1.1.1978 bis 19.6.1979)
    Dr. Henner Kinder
    Dr. Erich Leverkus (2. stellvertretender Vorsitzender)
    Dr. Hans-Uwe Paulsen
    Bischof Alfred Petersen (Vorsitzender bis 31.12.1977)
    Pastor Jens Pörksen
    Propst Werner Stein (Ruhestand zum 1.10.1978)
    Propst Karlheinz Stoll (ab 29.3.1979 als neuer Bischof für den Sprengel Schleswig, ab 19.6.1979 Vorsitzender)
    Bischof D.Dr. Hans-Otto Wölber
    Mit beratender Stimme:
    Horst Göldner, Präsident des Nordelbischen Kirchenamts
    Hans-Rolf Dräger, Präsident der Synode


    2. Kirchenleitung (Wahl am 23. Februar 1980)
    Bischöfe kraft Amts
    Bischof Dr. Friedrich Hübner (bis 30.9.1981)
    Bischof Peter Krusche (ab 15.5.1983)
    Bischof Karlheinz Stoll (Vorsitzender)
    Bischof Dr. Ulrich Wilckens (ab 1.10.1981)
    Bischof Hans-Otto Wölber (bis 15.5.1983)

    als Laien
    Dr. Hans-Ruhi Christiansen-Weniger
    Herbert Dreßler
    Ursula Gertz
    Sieglinde Hoerschelmann
    Dr. Henner Kinder
    Dr. Hans-Uwe Paulsen
    Dr. Rudolf Walser

    als Theologen
    Propst Dr. Niels Hasselmann
    Propst Karl Ludwig Kohlwage
    Pastor Jens Pörksen

    Mit beratender Stimme:
    Horst Göldner, Präsident des Nordelbischen Kirchenamts (bis 1984, dann Dr. Klaus Blaschke)
    Hans-Rolf Dräger, Präsident der Synode


    3. Kirchenleitung (Wahl am 30. Januar 1986)
    Bischöfe kraft Amts
    Bischof Dr. Hans Christian Knuth (ab 7./8.10.1991)
    Bischof Karl Ludwig Kohlwage (Vorsitzender und Mitglied ab 7./8.10.1991)
    Bischof Peter Krusche (Vorsitzender und Mitglied 8./9.2.1988 - 19.1.1990)
    Bischof Karlheinz Stoll (Vorsitzender und Mitglied bis 19.1.1990)
    Bischof Dr. Ulrich Wilckens (Vorsitzender 30.1.1986 - 8./9.2.1988 und Mitglied bis 7./8.10.1991)

    als Laien
    Wolfgang Bauer
    Dr. Hans-Ruhi Christiansen-Weniger
    Dr. Jürgen Faehling
    Ermina Freytag
    Marie-Luise Kriege
    Dr. Ursula Lindig
    Ilse-Maria Oppermann
    Nachrücker: Dr. Ingrid Seeler und Max-Friedrich Jensen

    als Pastorinnen, Pastoren oder hauptamtliche Mitarbeiter/innen
    Pastorin Maria Jepsen
    Propst Karl Ludwig Kohlwage (ab 7./8.10.1991 als Bischof Mitglied kraft Amts)
    Propst Jens Pörksen

    Mit beratender Stimme:
    Dr. Klaus Blaschke, Präsident des Nordelbischen Kirchenamts
    Hans-Rolf Dräger, Präsident der Synode


    4. Kirchenleitung (Wahl am 31. Januar 1992)
    Bischöfe kraft Amts
    Bischöfin Maria Jepsen (ab 30.9.1992)
    Bischof Dr. Hans Christian Knuth
    Bischof Karl Ludwig Kohlwage (Vorsitzender)
    Bischof Peter Krusche (bis 1.8.1992)

    als Laien
    Renate Billig
    Dr. Jürgen Faehling
    Heiko Hoffmann
    Dr. Kurt-Friedrich von Scheliha
    Barbara Schmodde
    Elsbeth Süßebecker
    Uwe Tams

    als Pastorinnen, Pastoren oder hauptamtliche Mitarbeiter/innen
    Propst Dr. Niels Hasselmann
    Propst Helmer-Christoph Lehmann
    Karin Elisabeth Penno

    Mit beratender Stimme:
    Dr. Klaus Blaschke, Präsident des Nordelbischen Kirchenamts
    Elisabeth Lingner, Präsidentin der Synode


    5. Kirchenleitung (Wahl am 6. Februar 1998)
    Bischöfe kraft Amts
    Bischöfin Maria Jepsen (Vorsitzende ab 2./3.4.2001)
    Bischof Dr. Hans Christian Knuth
    Bischof Karl Ludwig Kohlwage (Vorsitzender und Mitglied bis 5./6.3.2001)
    Bischöfin Bäbel Warttenberg-Potter (ab 2./3.4.2001)

    als Laien
    Dr. Friedrich August Bonde
    Dr. Jürgen Faehling
    Brigitte Hasselmann
    Ilse Morgenroth
    Margrit Semmler
    Ulrike Tyrell
    Eike Ines Wehling

    als Pastorinnen, Pastoren oder hauptamtliche Mitarbeiter/innen
    Propst Sönke Pörksen
    Pastor Dr. Stephan Reimers (Nachrückerin: Karin Elisabeth Penno)
    Werner Wieprecht

    Mit beratender Stimme:
    Dr. Klaus Blaschke, Präsident des Nordelbischen Kirchenamts (bis 2002, dann Dr. Frauke Hansen-Dix)
    Elisabeth Lingner, Präsidentin der Synode


    6. Kirchenleitung (Wahl am 6. Februar 2004)
    Bischöfe kraft Amts
    Bischöfin Maria Jepsen
    Bischof Dr. Hans Christian Knuth (Vorsitzender)
    Bischöfin Bärbel Warttenberg-Potter

    als Laien
    Dr. Friedrich August Bonde
    Rüdiger von der Goltz
    Elisabeth Lingner
    Christina Reiland (Nachrückerin Merle Fromberg-Beeck)
    Bernd Rickert
    Joachim Schiemann
    Margrit Semmler

    als Pastorinnen, Pastoren oder Mitarbeiter/innen
    Annette Pawelitzki
    Pastorin Annegrethe Stoltenberg
    Propst Gerhard Ulrich

    Mit beratender Stimme:
    Dr. Frauke Hansen-Dix, Präsidentin des Nordelbischen Kirchenamts
    Hans Peter Strenge, Präsident der Synode

    Die Kirchenleitung der Nordelbischen Kirche wurde mit dem Einsetzen der Vorläufigen Kirchenleitung der Nordkirche im Jahr 2012 aufgelöst.
    Bestandsgeschichte: a. Archivische Bearbeitung

    Der Bestand wurden von Julian Kämpfer in den Jahren 2006 bis 2007 erschlossen.
    Die Klassifikation orientierte sich mit wenigen Ausnahmen am Aktenplan des Büros der Kirchenleitung. Aufgrund der sehr genauen Aufgliederung entstanden wenige Akten mit vermischtem Schriftgut, so dass auch die Aktentitel eindeutig den Inhalt bezeichnen und selten nähere Erläuterungen mit Enthält-Vermerken notwendig waren.

    b. Bestandsgeschichte

    Im Januar 2006 wurde der Bestand im vorliegenden Umfang aus den Räumen des Nordelbischen Kirchenamtes in das Nordelbische Kirchenarchiv übernommen. Sowohl zeitlich als auch inhaltlich kann davon ausgegangen werden, dass der Bestand die Arbeit der Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche vollständig dokumentiert. Das Schriftgut wurde von Anfang an nach einem Aktenplan geordnet abgelegt.
    Archiv: Landeskirchliches Archiv Nordkirche
    Verweis: 11.11 Landeskirchenamt (Schleswig-Holstein)
    Verweis: 16.20 Nordelbisches Kirchenamt (Nordelbien)
    16.11.0 Ausschuss für Frieden und Abrüstung (Nordelbien)
    16.11.1 Ökumeneausschuss (Nordelbien)
    16.11.2 Gesangbuchausschuss (Nordelbien)
    16.11.3 Landeskirchliche Beauftragte bei Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Nordelbien)
    16.12 Bischof für Schleswig (Nordelbien)
    16.13 Bischof/Bischöfin für Holstein-Lübeck (Nordelbien)
    16.14 Bischof/Bischöfin für Hamburg (Nordelbien)
    16.15 Theologischer Beirat (Nordelbien)
    16.16 Kirchengericht (Nordelbien)
    16.17 Gleichstellungs- und Genderbeauftragte / Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit (Nordelbien)
    16.2 Landeskirchliche Verwaltung
    2 Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) (seit 2012)
    3 Dienste und Werke
    4 Vereine und nichtlandeskirchliche Stellen
    5 Nachlässe, Handakten und personengeschichtliche Sammlungen
    6 Sammlungen
    7 Sonstige
    Bibliothek