| 16.20.4 |
| Dom Schleswig (Nordelbien) |
| 1869-1999 |
Von Weitem grüßt der Schleswiger Dom, genauer bezeichnet als St.-Petri-Dom zu Schleswig, die Besucher der Stadt. Er erhebt sich markant über die Stadt und prägt das Erscheinungsbild. Die baulichen Anfänge gehen in das 13. Jahrhundert zurück. Wie die meisten Kirchen wurde der Dom laufend erneuert, erweitert und umgebaut. Tiefgreifende Veränderungen erfuhr er nach dem Anschluss der Provinz Schleswig-Holstein an den preußischen Staat. Seit dem Bestehen der preußischen Provinz unterstand der Dom der staatlichen Bauverwaltung, zumal er dem Staat gehörte. Mit Abschluss des Staatskirchenvertrags zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den evangelischen Kirchen in Schleswig-Holstein (also den Landeskirchen Eutin, Hamburg, Lübeck und Schleswig-Holstein) ging der Dom in das Eigentum der Landeskirche Schleswig-Holsteins über. Zugleich verpflichtete sich das Land zur unentgeltlichen Bauaufsicht über den Dom. Die Bauaufsicht wurde durch das Landesbauamt und seinen Nachfolger, dem Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH), ausgeübt. Bauherr war und blieb die jeweilige Landeskirche. Die örtliche Kirchengemeinde hat ein Nutzungsrecht. Das Gebäudemanagement verwahrte die bisher überlieferten und seit dem Abschluss des Staatskirchenvertrages neu entstandenen Pläne zu Baumaßnahmen eigenständig in seinen Räumen oder im Dom selber. Somit handelt es sich um einen singulären Schriftgutkörper, der losgelöst vom übrigen Schriftgut nach lagerungstechnischen Gesichtspunkten verwahrt wurde. |
a. Archivische Bearbeitung Nach einer vorläufigen Klärung der Rechtslage wurde das Archivgut 2017-2018 von Lena Holtz erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Das Schriftgut wurde im November 2001 mit Zustimmung des Landesarchivs Schleswig-Holstein in die Räume des Nordelbischen Kirchenarchivs übernommen. Es umfasst Akten zur Bauunterhaltung und Pläne. Von den Plänen liegen teilweise Digitalisate vor. Es wurde für eine ausreichende Verpackung gesorgt. Eine weitere Aufbereitung unterblieb, da zunächst die Eigentumsfrage geklärt werden sollte. Da die Frage ungeklärt blieb, entschloss das Landeskirchliche Archiv sich zu einer grundlegenden Verzeichnung. Bei der Vorbereitung wurde festgestellt, dass die Abgabe auch Akten enthielt, die eindeutig im Eigentum des Landes standen. Diese wurden 2017 an das Landesarchiv übergeben. Die Bauakten des Landeskirchenamts der Nordkirche befinden sich weiterhin dort im Dezernat Bauwesen.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 16.20, Nordelbisches Kirchenamt (Nordelbien)
b. Literaturangaben Pfeifer, Johannes, Der St.-Petri-Dom zu Schleswig: der Dom als Zeugnis des Glaubens früher und heute. München und Berlin: Dt. Kunstverl., 16. Aufl. 2000 |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Kiel
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 16.20.4, Dom Schleswig (Nordelbien), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 16.20.4, Nr. x.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Benutzung! |
| Pfeifer, Johannes: Der St.-Petri-Dom zu Schleswig. Der Dom als Zeugnis des Glaubens früher und heute, 16. Aufl., München und Berlin 2000. |