10.04.40 |
Landessuperintendentur Stargard (Mecklenburg) |
18. Jh. - 2012 |
Die Landessuperintendentur Stargard wurde 1701 im Zuge der Landesteilung in Neustrelitz errichtet. 1705 wurde sie mit der Superintendentur in Neibrandenburg zusammengelegt und der Sitz dorthin verlegt. 1732 kehrte der Sitz der Landessuperntendentur nach Neustrelitz zurück, um von 1753 erneut nach Neibrandenburg zu wecjseln. Mit Landessuperintendent Andreas Gottlieb Masdch kehrte der Sitz endgültig nach Neustrelitz zurück. Von 1921 bis zur Vereinigung der beiden mecklenburgischen Landeskirchen 1933 verwaltete der mecklenburg-strelitzsche Landesbischof Gerhard Tolzien in Personalunion das Amt des Landessuperintendenten. Mit der Vereingung des Kirchenkreises Malchin mit dem Kirchenkreis Güstrow im Zuge des 3. Kirchengesetzes über die Neuordnung von Kirchenkreisen vom 16.11.1997 wurden die Propstei Stavenagen und die Kirchgemeinden Groß Lukow, Penzlin und Möllenhagen/Ankershagen dem Kirchenkreis Stargard zugeordnet. Zur Geschichte und Aufgabe der Landessuperintendenturen sei auf die allgemeinen Ausführungen zur Tektonikgruppe 10.04 Landessuperintendenturen verwiesen.
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a. Archivische Bearbeitung Der Bestand ist nicht erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Der Bestand wurde am 4.8.2021 aus der Propstei Neustrelitz in das Archivdepot Rostock übernommen. Zum Bestand gehört ein 1960 angefertigter Film des Superintendenturbuches von 1765/66. Das Original wird noch in der Propstei verwahrt.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 10.04.31, Landessuperintendentur Malchin Specialia (Mecklenburg) LKANK, 10.04.32, Landessuperintendentur Malchin Kirchenrechnungen (Mecklenburg)
b. Literaturangaben Siehe hierzu die Ausführungen zu Tektonikgruppe 10.04 Landessuperintendenturen. |