| 10.03.01 |
| Kirchensteueramt Neubrandenburg (Mecklenburg) |
| 1945-1994 |
| Die Kirchensteuer wurde von den Finanzämtern miterhoben. Soweit es sich um Zuschläge zur Lohnsteuer handelte, die von den Steuerpflichtigen im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben wurde, der der Kirche als Erhebungsmöglichkeit nicht frei gegeben war, erfolgte die Erhebung durch besondere Kirchensteuerämter, denen auch die Erhebung der Kirchensteuergrundbeträge von allen nicht zu den Reichssteuern veranlagten Kirchensteuerpflichtigen oblag. Die Kirchensteuerämter waren jeweils an den Sitzen der Finanzämter eingerichtet. Sie waren als öffentlich-rechtliche Behörde anzusehen. Die Ämter wurden Anfang der 1990er Jahre aufgelöst und die Aufgabe wurde von den Kirchenkreisen übernommen. |
a. Archivische Bearbeitung Der Bestand wurde im Dezember 2023 von Benjamin Hein erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Der Bestand wurde im November 1995 übernommen.
Der Bestand beinhaltet als einziger der Bestände der Kirchensteuerämter allgemeine Verwaltungsakten des Amts, während alle anderen nur aus Personalakten der ausgeschiedenen Mitarbeitenden bestehen. |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Kiel
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 10.03.01, Kirchensteuerämter Malchin, Neubrandenburg, Neustrelitz, Schwerin (Mecklenburg), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 10.03.01, Nr. x.
Dies ist nur ein teilveröffentlichter Bestand, da Akten noch den Schutzfristen unterliegen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Benutzung! |