| 10.03.08 |
| Kirchensteueramt Güstrow (Mecklenburg) |
| 1950-1990 |
| Die Kirchensteuer wurde von den Finanzämtern miterhoben. Soweit es sich um Zuschläge zur Lohnsteuer handelte, die von den Steuerpflichtigen im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben wurde, der der Kirche als Erhebungsmöglichkeit nicht frei gegeben war, erfolgte die Erhebung durch besondere Kirchensteuerämter, denen auch die Erhebung der Kirchensteuergrundbeträge von allen nicht zu den Reichssteuern veranlagten Kirchensteuerpflichtigen oblag. Die Kirchensteuerämter waren jeweils an den Sitzen der Finanzämter eingerichtet. Sie waren als öffentlich-rechtliche Behörde anzusehen. Die Ämter wurden Anfang der 1990er Jahre aufgelöst und die Aufgabe wurde von den Kirchenkreisen übernommen. |
a. Archivische Bearbeitung Der Bestand wurde im Mai 2025 von Benjamin Hein erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Der Bestand wurde im November 1995 an Archiv angegeben.
Der Bestand beinhaltet Akten zu allgemeinen Personalverwaltung sowie Personalakten von Mitarbeitenden, die vor oder im Zuge der Abwicklung des Amts ausgeschieden sind. Dies ist nur ein teilveröffentlichter Bestand, da mehrere Akten noch den Schutzfristen unterliegen. |