Der Pastorenverein wurde 1892 gegründet. Als seine Aufgabe betrachtete er es, im „Hinblick auf die Lebensaufgaben der evangelisch-lutherischen Kirche mit[zu]arbeiten an der Gewinnung eines berufsfreudigen und thatkräftigen Pastorenstandes und seinerseits die gemeinsamen Angelegenheiten des Standes wahr[zu]nehmen. Mit der im ersten Absatz der Satzung formulierten Ziele umschrieb der Verein den Spagat der Interessenvertretung. Eben um jene Ausrichtung hatte es heftige Kämpfe gegeben, weil viele Pastoren noch in der alten Anschauung befangen waren, dass ein Pastorenverein sich nicht gegen die Obrigkeit auflehnen könne. Doch war die Gründung nicht mehr aufzuhalten. Auch die Pastoren der Landeskirche sahen die Notwendigkeit, ihre Interessen wirksam zu vertreten. Ferner gab es zu dieser Zeit noch keine kircheninterne Vertretung wie später der Pastorenausschuss. Daher entwickelte der Pastorenverein eine starke Stellung, die er vehement gegen eine Gefährdung durch andere Einrichtungen verteidigte. So beanspruchte er bei den Diskussionen zur Verfassung der Landeskirche 1921 das Alleinvertretungsrecht gegenüber dem neuzubildenden Pastorenausschuss, der Mitarbeitervertretung für Pastoren. Tatsächlich führte das Nebeneinander leicht zu einer Situation, in der das Nebeneinander von Pastorenverein und Pastorenausschuss vielen Mitgliedern nicht mehr so recht verständlich wurde. In den sechziger Jahren hatte der Verein einen drastischen Schwund an Mitgliederzahlen zu beklagen. Zu dieser Zeit führten die Mitglieder eine Diskussion um eine gewerkschaftliche Orientierung des Vereins. Mit einer Neuorientierung wurde auch das Vereinsleben belebt, es fand wieder mehr Austausch statt.
Der Pastorenverein hatte schon länger die Zusammenarbeit mit den Pastorenvereinen der benachbarten Landeskirchen Eutin, Hamburg und Lübeck gepflegt. Dennoch fand der Zusammenschluss der vier Pastorenvereine nicht gleich nach der Bildung der Nordelbischen Kirche statt. Auch hier, wie bei den Landeskirchen selbst, war die Furcht groß, vom „großen Bruder verschluckt zu werden, ohne die Traditionen in die neue Zeit hinüberretten zu können. Zu den Beratungen der Verfassunggebenden Synode fanden die Pastorenvereine sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. So gelang es den Pastorenvereinen, gemeinsam Einfluss auf die Beratungen zur Verfassung der Nordelbischen Kirche zu nehmen, insbesondere bei den Fragen zur Stellung der Pastoren und zur Regelung der Besoldung.
Zehn Jahre nach der Gründung der Nordelbischen Kirche waren die Vorbehalte gegen einen großen Verein abgebaut. Zum 1. Januar 1987 trat eine neue Satzung des „Nordelbischen Pastorenvereins Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Lübeck und Eutin in Kraft, innerhalb von zwei Jahren schlossen sich die Vereine aus Eutin, Lübeck und Hamburg endgültig an. 1989 wurde die Satzung überarbeitet, ein neuer Vereinsname gebildet: „Verein der Pastorinnen und Pastoren in Nordelbien. Damit war der Übergang in die nordelbische Zeit vollzogen. Gleich aber blieben die Aufgaben: die Vertretung der Interessen der Pastoren.
Mit der Bildung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland stellte sich die Frage nach einer Fusion mit den Vereinen in Mecklenburg und Pommern. Bislang bleiben die Vereine eigenständig.
Liste der Vorsitzenden des Pastorenvereins 1892 - 1902 Adolf Friedrich Nissen 1902 - 1915 Karl Hollensteiner 1915 - 1932 Otto Schwartz 1932 - 1938 Alexander Janss 1938 - 1940 Claus Thomsen 1940 - 1947 Johannes Iversen 1947 - 1952 Erich Rönnau 1952 - 1964 Kurt Lucht 1964 - 1970 Willi Schwennen 1970 - 1973 Dr. Richard Pawelitzki 1973 - 1986 Hans-Peter Martensen 1986 - 2004 Klaus Becker 2004 - 2005 Dr. Hans-Joachim Ramm 2005 - 2014 Lorenz Kock 2014 - 2020 Klaus Guhl 2020 - kommissarisch Dr. Hans-Joachim Ramm |
a. Archivische Bearbeitung Der erste Bestandsteil wurde 1992 und 1993 von Harald Jenner, Hamburg, bearbeitet. Die vorgefundene Aktenaufteilung wurde beibehalten. Schriftgut, das keinen Akten mehr zugeordnet werden konnte, wurde als Sammlung aufgenommen. Ebenfalls dem Bereich Sammlung zugeführt wurden zwei Aktenordner aus dem Nachlass von Pastor Johannes Marckmann (1871-1951). 1999/2000 wurde die Verzeichnung durchgesehen. Die Nummerierung von Jenner wurde nicht verändert. Der Teilbestand umfasst die Nummern 1-41.
Der zweite Bestandsteil wurde 1999/2000 von Ulrich Stenzel bearbeitet. Die Einordnung in diesen Bestand ist nicht provenienzgerecht, weil die Akten eindeutig dem Landeskirchenamt zuzuordnen sind. Der Bestand weist aber eine enge Verzahnung mit den Nothilfeakten des Pastorenvereins auf, so dass aus Pertinenzgründen die Akten hier eingegliedert wurden. Um die Provenienz deutlich zu machen, wurden die Nothilfeakten aber als eigene Hauptgruppe belassen. Der Teilbestand umfasst die Nummern 42-152 und 531-571.
Der dritte Teilbestand wurde 1981 von Herrn Werner Strelow geordnet. Bei der Überarbeitung des Bestands 1999/2000 durch Ulrich Stenzel wurden die Nummern zum Teil geändert. Eine Konkordanz wurde angelegt. Der Teilbestand umfasst die Archivnummern 153-530.
Ein Nachtrag (Nr. 572-599) wurde 2008 von Ulrich Stenzel erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Das hier verzeichnete Schriftgut setzt sich aus drei Teilen zusammen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde es in drei Hauptgruppen gegliedert, was der Provenienz entspricht: I. Pastorenverein Schleswig-Holstein-Lauenburg II. Nothilfeakten des Landeskirchenamts III. Nothilfeakten des Pastorenvereins
Die erste Hauptgruppe ist ein Depositum des Vereins der Pastoren und Pastorinnen in Nordelbien e.V. Das Schriftgut reicht von 1892 bis 1977. Die zweite Hauptgruppe stammt aus der Registratur des Landeskirchenamts und umfasst die Akten zur Nothilfe, die die Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg den Pastoren und ihren Angehörigen bis zur Eingliederung in das Wirtschaftsleben in der Bundesrepublik zukommen ließ. Die dritte Hauptgruppe stammt wiederum vom Pastorenverein und umfasst ebenfalls Akten zur Nothilfe, die der Pastorenverein im Auftrag des Landeskirchenamts leistete.
I. Pastorenverein Schleswig-Holstein-Lauenburg Das Archiv des 1892 in Neumünster gegründeten schleswig-holsteinischen Pastorenverein wurde 1992/1993 in Verbindung mit der Erstellung einer Vereinsgeschichte aus Anlass des 100jährigen Jubiläums sortiert. Bis dahin wurden die Akten des Vereines von Vorsitzenden zu Vorsitzenden weitergereicht. Dies Verfahren führte im Verlauf von hundert Jahren zu unkontrollierbaren Verlusten. Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das überlieferte Schrifttum nicht vollständig ist. In einigen Fällen brechen z.B. überlieferte Berichte oder Korrespondenzen mitten innerhalb eines Schreibens ab. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich noch älteres Schriftgut des Pastorenvereins in privatem Nachlass befindet. Das vorliegende Archivmaterial wurde 1991/1992 aus der Verwahrung des derzeitigen Vorsitzenden Pastor Klaus Becker, Kiel, und seines Vorgängers, Propst Hans-Peter Martensen, Bad Segeberg, übernommen. Die vorgefundene Aktenaufteilung wurde beibehalten. Schriftgut, das keinen Akten mehr zugeordnet werden konnte, wurde als Sammlung aufgenommen. Hierzu gehören u.a. einige kleinere Drucksachen, Manuskripte zur Vereinsgeschichte und Akten zweier Zweigvereine des Pastorenvereins. Ebenfalls dem Bereich Sammlung zugeführt wurden zwei Aktenordner aus dem Nachlass von Pastor Johannes Marckmann (1871-1951), langjährigem Mitglied des Vorstands des Vereins. Seine Akten aus den Jahren 1926-1947 ergänzen die eher dürftige Überlieferung aus diesen Jahren. Die Akten aus den Jahren 1933 bis 1945 sind von unbekannter Hand nach 1945 so bearbeitet worden, dass sie nicht mehr als getreue Überlieferung gelten können. Sechs für sich (inzwischen ungeordnete) Vorgänge aus diesen Jahren wurden zur Sammlung Pastorenverein in der NS-Zeit zusammengefasst (Nr.36). Der schleswig-holsteinische Pastorenverein vereinigte sich 1986 mit dem Hamburger, dem Lübecker und dem Eutiner Pastorenverein zum Nordelbischen Pastorenverein, der seit 1989 den Namen Verein der Pastorinnen und Pastoren in Nordelbien trägt. Das vorliegende Archiv beinhaltet nur die Akten des ehemaligen schleswig-holsteinischen Pastorenvereins. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Archivbestände, oder zumindest Bruchstücke anderer Pastorenvereine aufgefunden werden. Eine Befragung ehemaliger Vorstandsmitglieder dieser Vereine blieb ohne Erfolg.
II. Nothilfeakten des Landeskirchenamts Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs 1945 flüchteten viele Menschen aus den ostdeutschen Gebieten in den Westen oder wurden vertrieben. So gelangten auch zahlreiche Pastoren und ihre Angehörigen zusammen oder getrennt nach Schleswig-Holstein. Die Landeskirche Schleswig-Holsteins sah es als ihre Aufgabe, den Pastoren und ihren Familien zu helfen. Die Akten in diesem Teilbestand behandeln die Versorgung von geflüchteten Ostpfarrern und anderen in den Ostkirchen Beschäftigten. Die Landeskirche erließ erstmals am 11.9.1945 eine Verfügung, mit der die Bezieher von Versorgungsbezügen, die aus dem Osten geflohen waren, den Einheimischen gleichgestellt wurden. Eine Verfügung vom 10.12.1945 differenzierte genauer zwischen den einzelnen Gruppierungen. Eine Änderung trat 1946 insoweit ein, als eine Verfügung vom 25.1.1946 zwei Gruppen aus der landeskirchlichen Versorgung ausschloss und an die Unterstützung durch den Pastorenverein verwies. Dies betraf zum einen die Geistlichen und Kirchenbeamten ohne Dienstauftrag in der Landeskirche, zum anderen die Pfarrfrauen, deren Männer nicht auffindbar oder noch nicht von der Wehrmacht entlassen waren. Die Mittel hierfür wurden dem Pastorenverein monatlich nach genauen Abrechnungen zur Verfügung gestellt. Zur Kontrolle wurden die Nothilfeakten nach Personen geordnet angelegt. Das Schriftgut gelangte zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Nordelbische Kirchenarchiv. Die Schreibweise der Personen- und Ortsnamen wurde soweit möglich überprüft. Die Herkunftsorte wurden bei Personen, deren Vornamen nicht zu ermitteln waren, in die Verzeichnung aufgenommen. Die Schreibung der Ortsnamen und die Zuordnung zu den politischen Kreisen, soweit möglich, richtet sich nach dem Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reichs. Weitere Angaben zu den Personen lassen sich den einschlägigen Akten aus dem Landeskirchenamt entnehmen.
III. Nothilfeakten des Pastorenvereins Die Landeskirche Schleswig-Holsteins hatte für die Leistung der Nothilfe Richtlinien erlassen, die es ihr unmöglich machten, an bestimmte Gruppen Geldhilfe zu leisten. So waren Zahlungen an schleswig-holsteinische Pastoren und ihre Angehörigen ausgeschlossen. Daher organisierte der Pastorenverein die Unterstützungen für die Fälle, wo das Landeskirchenamt noch keine Hilfe leisten durfte. Die Geldmittel für den Fonds kamen von der Landeskirche. Somit handelte der Pastorenverein in Auftragsverwaltung für das Landeskirchenamt. Nach Abschluss der Hilfen gelangten die Akten zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Landeskirchenamt.
Anlässlich eines Wechsels im Vorstand wurden dem Nordelbischen Kirchenarchiv 2006 mehrere Ordner aus der früheren Tätigkeit des Pastorenvereins übergeben.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 11.11, Landeskirchenamt (Schleswig-Holstein) LKANK, Schwartz, Otto [Vorsitzender 1915-1932]
b. Literaturangaben Jenner, Harald: Pastorinnen und Pastoren in Nordelbien 1892 - 1992. Eine Dokumentation zur Geschichte der Pastorenvereine und des Pastorenstandes, hrsg. vom Verein der Pastorinnen und Pastoren in Nordelbien e.V., Neumünster 1992. |