Im Lübecker Landesverband für evangelische Wohlfahrtspflege schlossen sich im Jahre 1921 insgesamt 29 im Dienste der evangelischen Liebestätigkeit stehende Lübecker Vereine und Anstalten zusammen. 1929 gehörten dem Landesverband 57 Anstalten, Einrichtungen und Vereine an. [nach: Handbuch der Inneren Mission. Herausgegeben vom Central-Ausschuss für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche. I. Band: Die Organisation der Inneren Mission. Berlin-Spandau: Wichern-Verlag, 1929, S. 59] Ein weiterer Versuch, die Vereine, Anstalten und Einrichtungen der Inneren Mission in Lübeck zusammenzufassen, war die Gründung des Lübecker Verbandes für Innere Mission e.V. im Jahre 1938, dessen Vorsitz bis zum Jahre 1942 Senior Evers inne hatte. Ihm folgte Pastor Jensen, Lübeck-Travemünde [vgl. 32.6.08 Nr. 384]. Eine überarbeitete Fassung der Satzung trat am 1. Oktober 1955 in Kraft. Der Versuch, die Notlage der Bevölkerung in der unmittelbaren Nachkriegszeit zu lindern, führte zum Aufbau und Ausbau des Evangelischen Hilfswerks in Lübeck, das im September 1945 eingerichtet wurde. Durch Sammelaktionen eingeworbene Geld- und Sachspenden wurden an Bedürftige und Notleidende verteilt. Im März 1950 wurde schließlich das Landeskirchliche Amt für diakonische Arbeit eingerichtet, das fördernde und koordinierende Aufgaben im Bereich der diakonischen Arbeit, der Inneren Mission und Hilfswerkarbeit übernahm; dazu zählte etwa auch die Betreuung der Heimatlosen und Flüchtlinge ab 1951 [vgl. 13.00 Nr. 637]. Mit dem Kirchengesetz über die Diakonie in der Ev.-luth. Kirche in Lübeck vom 23. September 1965 wurden der Lübecker Verband für Innere Mission, das Evangelische Hilfswerk Lübeck und die Arbeit des Landeskirchlichen Amtes für diakonische Arbeit zusammengeführt. Das neuerrichtete Diakonische Werk trug den Namen ‚Innere Mission und Hilfswerk der Ev.-luth. Kirche in Lübeck. Mit Wirkung vom 1. Februar 1972 trat eine neue Satzung in Kraft, mit der das Diakonische Werk in der Rechtsform eines Vereins geführt wurde. Ab 1973 wurde das Diakonische Werk in ‚Diakonisches Werk Lübeck umbenannt. Mit dem Kirchengesetz vom 3. November 1976 wurde das Diakonische Werk Lübeck schließlich in den neu zu bildenden Kirchenkreis Lübeck überführt und zugleich als Mitglied des Nordelbischen Diakonischen Werkes bestimmt. |