| Im Gegensatz zur hauptamtlichen Militärseelsorge wurden die Geistlichen, die im Nebenamt mit der Militärseelsorge betraut wurden, nicht vom Gemeindedienst freigestellt. Sie versahen diesen Dienst gleichzeitig. Aus diesem Grund kann es passieren, daß die betreffenden Akten im Archiv einer Kirchengemeinde verwahrt werden. |