1926 wurde der "Landesverband Evangelische Frauenhilfe in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz" mit Sitz in Schwerin gebildet. Er wurde vom Landesverband für Innere Mission in Mecklenburg-Schwerin rechtlich vertreten. Die Gründung des Landesverbands war die organisatorische und ideelle Grundlage für die Bildung von Frauenhilfsgruppen in Mecklenburg. Frauenhilfsarbeit gründete auf dem ehrenamtlichen Einsatz der Frauen und sollte durch den Verband verbessert und unterstützt werden. In den 1930er Jahren durfte der Landesverband, nunmehr Reichsfrauenhilfe genannt, Diakonissen ausbilden und einstellen sowie Gemeindehelferinnen ausbilden. Außerdem wurde die Erholung von Frauen stärker fokussiert und hierfür das Amalie-Sieveking-Haus in Boltenhagen genutzt. Aufgrund der Loyalitätserklärung des Verbands 1935 zur Bekennenden Kirche wurde die Frauenarbeit durch Verbote eingeschränkt oder ganz untersagt. Nach dem Krieg musste die Frauenarbeit auf der Grundlage der lokalen Gruppen neu aufgebaut werden, zumal die Versorgung der Flüchtlinge die Mitarbeit dringend machte. Nicht zuletzt wegen des Verbots der Gründung von Vereinen, aber auch wegen des Bestrebens der Landeskirche, wichtige Stellen nur mit ihrer Zustimmung zu besetzen, ergab sich eine neue Struktur in der Frauenhilfe. 1952 wurde eine neue Ordnung erlassen. Die Frauenhilfe wurde als Zweig landeskirchlicher Arbeit definiert. Es wurde das Amt eines Vertrauenspastors geschaffen, der auf der Ebene des Kreisverbands die Arbeit theologisch begleiten sollte, da bis 1972 die Frauenordination nicht möglich war. Zum 1.4.1973 wurde die Theologinnenstelle bei der Frauenhilfe in eine Pfarrstelle umgewandelt. Auf landeskirchlicher Ebene wurde die Arbeit von der Landesverbandsleiterin geführt, der ein Hauptausschuss zur Seite stand. Die Verbindung zwischen der landeskirchlichen Frauenhilfe und der Gemeindearbeit wurde durch Reisesekretärinnen hergestellt. In den 1960er Jahren wurde ein Vertrauenspastor auf landeskirchlicher Ebene eingeführt, wobei zu konstatieren ist, dass dieses Amt nie offiziell war. 1975 wurde die Arbeit um die Familienarbeit ergänzt. Nach Einführung der Frauenordination konnte 1978 erstmals eine ordinierte Theologin die Leitung übernehmen. 1993 wurde das Müttergenesungswerk in die Frauenhilfe integriert. Aufgrund von Sparmaßnahmen wurden 1997 Fusionsverhandlungen mit der Pommerschen Evangelischen Kirche begonnen, die 2000 mit der Bildung des "Frauenwerks Mecklenburg-Vorpommern" vollzogen wurde. Mit Bildung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland wurde nunmehr das Frauenwerk der Nordkirche geschaffen, das mehrere Geschäftsstellen in allen Regionen hat. |
a. Archivische Bearbeitung Der Bestand wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt erstmalig erschlossen. Ein Nachtrag wurde 2017 von Annette Rauchegger erschlossen.
b. Bestandsgeschichte Der Zeitpunkt der Übergabe an das Archiv ist nicht bekannt.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, 31.4.11, Frauenwerk (Pommern) LKANK, 31.4.17, Frauenwerk (Nordkirche)
b. Literaturangaben Utpatel-Hartwig, Astrid: Die Arbeit der Evangelischen Frauenhilfe von 1945 bis 2000. In: Die Evangelische Frauenhilfe in der Mecklenburgischen Landeskirche. Eine Chronik erinnerter Geschichten aus fünf Jahrzehnten. Hrsg. vom Frauenwerk der Nordkirche, Stralsund 2012, S. 113-131. |