| 10.03.00 |
| Mecklenburgische Sippenkanzlei (Mecklenburg) |
| 1934-1950 |
Zur reibungslosen Abwicklung der seit 1933 erforderlichen Ariernachweise eröffnete die Landeskirche Mecklenburgs am 1.5.1934 in Schwerin eune zentrale Kirchenbuchstelle. Zu ihrem Leiter wurde der Zittower Pastor Edmund Albrecht ernannt. Die Schweriner Kirchenbuchabteilung war eine bis dahin in der evangelischen Kirche einmalige Einrichtung, die schon bald auf das Interesse anderer Landeskirchen stieß. Gegenüber der Reichskirchenkanzlei unterstrich Albrecht den Vorbildcharakter der Kirchenbuchabteilung in Schwerin und die Bedeutung des Ariernachweises für den "deutschblütigen, d.h. artgemässen Aufbau und Bestand der deutschen Bevölkerung". Die angeordnete Abgabe der Kirchenbücher aus den Kirchengemeinden an die Kirchenbuchabteilung verlief reibungslos. 1935 erreichte Albrecht mit Unterstützung der Reichsstelle für Sippenforschung die Umbenennung der Kirchenbuchabteilung in Mecklenburgische Sippenkanzlei. 1936 gelang die Anliederung an die Reichsstelle für Sippenforschung und betriebstechnische Lösung vom Oberkirchenrat, wodurch die Sippenkanzlei den Status einer gemischt kirchlichen und staatlichen Behörde erlangte. Obwohl es in Mecklenburg kaum Juden gab, wurde die Ermittlung von Judentaufen zu einem zentralen Forschungsgegenstand der Sippenkanzlei. 1938 veröffentlichte Albrecht die Studie "Judentum in Mecklenburg um 1800", in der er von einer "systematisch betriebenen" "blutmäßigen Verjudung" des deutschen Volkes ausging. Auf Grund von Missständen in der Kassenführung als Leiter der Geschäftsstelle der Deutsche Christen nahmen Landesbischof und Oberkirchenrat 1938 sämtliche Berufungen Albrechts zurück und übertrugen Oberkirchenrat Theodor Clodius die Leitung. Mit den Ausscheiden des ehrgeizigen Leiters verlor die Sippenkanzlei an Strahlkraft. Hatte sie in den ersten fünf Jahren ca. eine Million Urkunden ausgestellt, verringerte sich der Geschäftsumfang seit Kriegsbeginn um mehr als die Hälfte. Im April 1945 waren von einst 70 Mitarbeitern nur noch acht übrig. |
a. Archivische Bearbeitung Ariadne-Erschließung 2004. Klassifikation nach Aktenplan.
b. Bestandsgeschichte Der Bestand gehört zum Grundbestand des Landeskirchlichen Archivs Schwerin.
3. Hinweise auf andere Bestände; Literaturangaben
a. Hinweise auf andere Bestände LKANK, Albrecht, Edmund (Pastor, Leiter der Mecklenburgischen Sippenkanzlei)
b. Literaturangaben Wurm, Johann Peter, Vom Rohstoff Kirchenbücher zum Veredelungsprodukt deutschblütiger Volksaufbau. Pastor Edmund Albrecht und die Mecklenburgische Sippenkanzlei (1934-1945). In: Gailus, Manfred (Hrsg.): Kirchliche Amtshilfe. Die Kirche und die Judenverfolgung im 'Dritten Reich'. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2008, S. 48-81. |
Aufbewahrungsort: Landeskirchliches Archiv Außenstelle Schwerin
Zitierweise: Der Bestand ist bei Veröffentlichungen wie folgt zu zitieren: a) Bei Erstnennung des Bestandes volle Zitierform: Landeskirchliches Archiv der Nordkirche, 10.03.00, Mecklenburgische Sippenkanzlei (Mecklenburg), Nr. x. b) Bei weiteren Zitaten abgekürzte Zitierform: LKANK, 10.03.00, Nr. x.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Benutzung! |
| Wurm, Johann Peter: "Vom “Rohstoff” Kirchenbücher zum “Veredelungsprodukt” deutschblütiger Volksaufbau”. Pastor Edmund Albrecht und die Mecklenburgische Sippenkanzlei (1934-1945). In: Gailus, Manfred (Hrsg.): Kirchliche Amtshilfe. Die Kirche und die Judenverfolgung im 'Dritten Reich', Göttingen 2008, S. 48-81. |