Mit den umfangreichen Änderungen in der Verfassung zu Jahresbeginn 1969 wurde es dem Geistlichen Ministerium erlaubt, Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Draufhin wurde das Ministerium in vier regionale Konvente geteilt: Burgtor-Konvent (Nordkonvent), Holstentor-Konvent (Westkonvent), Mühlentor-Konvent (Südkonvent), Hüxtertor-Konvent (Ostkonvent). Dazu kam ein Konvent der landeskirchlichen Pastoren. Diese Konvente sollten sich entsprechend den Pfarrkonventen mit Fragen der Theologie, des pfarramtlichen Dienstes, des Gemeindeaufbaus und der kirchlichen Lehre beschäftigen. Das Verfahren sollte vor allem das sehr große und dadurch schwerfällige Geistliche Ministerium entlasten und die gegenseitige Aussprache und den Erfahrungsaustausch anregen. 1975 wurde per Kirchengesetz neue eine Einteilung der Bezirkskonvente festgelegt: Innenstadt, Süd, Ost, West, Nord und einen Bezirkskonvent für allgemeinkirchliche Aufgaben. Zudem wurde ein Konvent der Dienste und Werke als Vertreterkonferenz der kirchlich geordneten oder von der Kirchenleitung anerkannten kirchlichen Dienste und Werke geblidet. |